Stromlieferung an Mietparteien

  • Hallo,


    bis heute verbrauche ich den durch mein BHKW erzeugten Strom lediglich selbst und der Rest wird eingespeist.


    Ich möchte das gerne ändern und 2 Mietparteien im Haus den BHKW - erzeugten Strom liefern.


    Kann mir viell. jemand eine Leistungsbeschreibung über die notw. Arbeiten /Materialien liefern, mit der ich zu einem Elektriker zw. Angebotserstellung gehen kann. Schön wäre, wenn auch ca.-Preise dabei wären.


    Muß es ein konzessionierter Elektriker sein ?


    Leistungsbeschreibung sollte bitte möglichst detailliert und vollständig sein - sonst wird es später teuer.


    Gebt mir bitte auch Hinweise, auf was ich unbedingt achten muß , auch bezügl. der vertragl. Situation mit den Mietern


    Meine Mieter im Haus beziehen ihren Strom bisher vom Grundversorger.


    Wenn es bereits etwas zu diesem Thema gibt - ich hab es leider nicht gefunden.


    Vielen Dank im voraus.


    Herzliche Grüße aus dem Sauerland


    spardax

  • Mach es Dir nicht so schwer, such Dir ein Elektrfachbetrieb aus deiner Region der Erfahrung mit PV oder KWK hatt und der übernimmt das ganze dann.
    Lass Dir nen KVA machen.
    Bei mir im 4er MFH hat das ganze incl. Einbindung BHKW und zweier Zählerschränke und der Anschluß von 4UV knapp 2000Tacken gekostet.


    Das vermeiden von Einspeisung beim EVU erhöht erheblich die Rentabilität deines BHKW und ist für Vermieter und Mieter eine feine Sache.

    Meine Beiträge geben meine Meinung wieder und können unsichtbare Smilies und ein wenig Sarkasmus enthalten.
    Wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten.

  • Ist denn nun eigentlich der ganze rechtliche Kram mal auf dem Weg der Klärung?


    Als Laie sieht man dort bald nicht mehr durch und wenn man eine Lösung gefunden zu haben glaubt, kommt der erstbeste Rechtsverdreher - sorry Rechtsanwalt - und macht einen zur Schnecke. Auch immer wieder beliebt ist jemand vom Mieterbund :cursing:


    Trotz inniger Lektüre hier im Forum scheint noch niemand einen Königsweg gefunden zu haben :crygirl:


    Tut sich da was?


    Servus iPille

  • § 4 Abs. 3b KWK-Gesetz.


    Dem VNB mitteilen, das die Mieter zukünftig mit von Dir versorgt werden und Du den VNB zum Ausbau der VNB Zähler aufforderst. Dann musst Du eigene Zähler dort einbauen, wo jetzt die VNB Zähler hängen - und diese Zählerplätze dann aus deiner Sammelschiene versorgen. Ein Schema gibt es dort: http://www.bhkw-forum.info/bhk…oc-elektrische-einbindung

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Neuendorfer


    Besten Dank für den Tipp nebst Link. Ich werde mich da mal drübermachen und sicherheitshalber einen Ausdruck für meinen "Strippenzieher" rauslassen.


    Ein Problem ist mir bei der ganzen Sache noch nicht so recht klar:
    Es gibt Zeiten, da produziert das BHKW mehr Strom, als im Selbstverbrauch untergebracht werden kann. Dann wird eingespeist = ist klar.


    Es gibt aber auch Zeiten, da reicht das BHKW nicht und es besteht sozusagen eine Unterdeckung. Dann fließt (teurer) Strom vom ENV.


    Wenn man jetzt Mieter hat, die direkt beim ENV beziehen und welche die lieber BHKW-Strom haben wollen, wird die Aufteilung schwierig.


    Das Ganze will vorher sehr gut durchdacht sein und das Stromschema nebst div. Zählern erfordert vermutlich bes. viel Hirnschmalz.


    Servus iPille

  • Wenn man jetzt Mieter hat, die direkt beim ENV beziehen und welche die lieber BHKW-Strom haben wollen, wird die Aufteilung schwierig.


    Dazu habe ich im Thema Netzbetreiber will Verzichtserklärung der Mieter auf freie Stromwahl?! eine ausführliche Erläuterung gegeben.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Was hat der Mieterbund mit der Stromversorgung zu tun. Der Stromliefervertrag, egal von wem, ist kein Bestandteil des Mietvertrages.



    Ich meinte, wenn die Bereitstellung von Wärme (u. ggf. auch Strom) über ein BHKW läuft, will der Mieterbund das immer sehr genau aufgeschlüsselt haben, wie welche Abrechnung zustande kommt.


    Servus iPille

  • Wenn man jetzt Mieter hat, die direkt beim ENV beziehen und welche die lieber BHKW-Strom haben wollen, wird die Aufteilung schwierig.


    ...schwierig is das nicht. Gib in der Suchfunktion einfach "bilanzielle Durchleitung" ein, so heißt das im KWK-Gesetz, da kommt etliches zu dem Thema und dann lesen lesen lesen :whistling:

    Die dezentrale KWK ist keine Brücke - sie ist die Lösung :thumbup:


    und der Spenden-Button für unser Forum ist auf der Portal-Seite rechts :!:


  • ...schwierig is das nicht. Gib in der Suchfunktion einfach "bilanzielle Durchleitung" ein, so heißt das im KWK-Gesetz, da kommt etliches zu dem Thema und dann lesen lesen lesen :whistling:



    Werde ich mal machen. Ich glaube, so schnell werde ich mit der ganzen Leserei nicht fertig werden......



    Servus iPille

  • bilanzielle Durchleitung


  • Ich meinte, wenn die Bereitstellung von Wärme (u. ggf. auch Strom) über ein BHKW läuft, will der Mieterbund das immer sehr genau aufgeschlüsselt haben, wie welche Abrechnung zustande kommt.


    Ist auch kein Problem. Du nimmst zwei Gasuhren. Einmal Gesamtverbrauch, da hängt der Spitzenlastkessel direkt dran, und davon abzweigend das BHKW. Vom Gesamtverbrauch wird der Verbrauch des BHKW abgezogen, schon hast Du den Verbrauch vom Spitzenlastkesssel. Dieser Verbrauch geht zu 100 % zu Lasten der Mieter.Gleiches gilt für die Wartungskosten des Spitzenlastkessels. Beim BHKW nimmst Du die Stromkennzahl ( liegt irgendwo zwischen 0,3 bis 0,4 ), ziehst somit zwischen 30 - 40% vom Gesamtgasverbrauch des BHKW ab ( weil das der Teil ist, den Du für die Stromerzeugung benötigst ) und die restlichen 60-70% sind der Aufwand für die Beheizung mit dem BHKW. Gleiches gilt für die Wartungskosten u.a. Kosten des BHKW.


    So abgerechnet, hat sich der Mieterbund meiner Mieter zufrieden gegeben.

  • Beim BHKW nimmst Du die Stromkennzahl ( liegt irgendwo zwischen 0,3 bis 0,4 ), ziehst somit zwischen 30 - 40% vom Gesamtgasverbrauch des BHKW ab ( weil das der Teil ist, den Du für die Stromerzeugung benötigst ) und die restlichen 60-70% sind der Aufwand für die Beheizung mit dem BHKW. Gleiches gilt für die Wartungskosten u.a. Kosten des BHKW.


    Das ist falsch.


    Wartungskosten/Schornsteinfeger des BHKW sind nur stromerzeugungsbedingt, daher nicht umlagefähig i.S.d. Heizkostenverordnung. Nur wenn das BHKW einen Kessel ersetzt, können die Kosten angesetzt werden, welche bei einem normalen (Brennwert)Heizkessel angefallen wären.


    Die Aufteilung der Brennstoffkosten erfolgt anteilig nach erzeugtem Strom und Wärme und nicht mit der Stromkennzahl. Es muss der prozentuale Anteil für Strom und Wärme errechnet werden!


    Beispiel Dachs G5.5 Brennwert
    Stromkennzahl wäre: 0,44 (nicht für Abrechnung geeignet)


    Richtig gerechnet:
    14,8kW+5,5kW= 20,3kW
    Strom: 100/20,3*5,5= 27,1%
    Wärme: 100/20,3*14,8= 72,9%

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Jaja, genau das war es, was ich meinte......


    Und schon zerreißt der Junge vom Mieterbund Deine Nebenkostenbarechnung, der Mieter stellt die Zahlung ein und man schaut in die Tonne.


    Servus iPille