Stromlieferung an Mietparteien

  • Die Aufteilung der Brennstoffkosten erfolgt anteilig nach erzeugtem Strom und Wärme und nicht mit der Stromkennzahl. Es muss der prozentuale Anteil für Strom und Wärme errechnet werden!

    Prozente sind beides. :tomate:


    Die Stromkennzahl ist allerdings der prozentuale Anteil der erzeugten elektrischen Energie, bezogen auf die Menge der erzeugten Wärmeenergie.


    Maßgeblich für die Heizkostenabrechnung und damit auch für den Betreiber günstiger ist der prozentuale Anteil der erzeugten Wärmemenge, bezogen auf die insgesamt produzierte Energie.


    André

  • Jaja, genau das war es, was ich meinte......


    Und schon zerreißt der Junge vom Mieterbund Deine Nebenkostenbarechnung, der Mieter stellt die Zahlung ein und man schaut in die Tonne.

    Also die Jungs und Mädels vom Mieterbund meiner Mieter haben meine wie vorher beschriebene detaillierte Abrechnung nicht bemängelt.


    @ Neuendorfer, wenn ich nach Deinem Berechnungsbeispiel abrechne, sind die anteiligen Heizkosten für den Mieter noch höher, als wenn ich z.Bsp. mit der Stromkennzahl 0,44 abrechnen würde. Für den Mieter entsteht also kein Nachteil, da ich ihm ja dann nur 56 % berechnen würde.

  • Also die Jungs und Mädels vom Mieterbund meiner Mieter haben meine wie vorher beschriebene detaillierte Abrechnung nicht bemängelt.


    Bei mir artet das inzwischen zu einer Art "Sport" aus. Man lässt die NK-Abrechnung scheinbar aus Prinzip zurückgehen. Ja, zugegeben, es waren auch einige kl. Fehler drin, aber die komplette Zurückweisung ist damit kaum zu rechtfertigen. Allerdings betraf das auch nur 2 langjährige MieterInnen. Die echten Problemfälle sind bei mir die "ichzahljetztmalüberhauptnixmehr"- und "verkrümlemichohneNachsendeadresse"-Typen.



    Servus iPille

  • wenn ich nach Deinem Berechnungsbeispiel abrechne, sind die anteiligen Heizkosten für den Mieter noch höher, als wenn ich z.Bsp. mit der Stromkennzahl 0,44 abrechnen würde.

    Genau deshalb haben die wahrscheinlich nichts bemängelt. :D
    Der Mieterschutzbund prüft nicht unabhängig, sondern parteiisch. Großzügige Abrechnungen zu Ungunsten der immer nur abzockenden Vermieter werden hämisch akzeptiert, Abrechnungen mit Rundungsfehlern in der 3. Nachkommastelle zu Ungunsten der Mieter dagegen werden sofort zurückgewiesen.


    André

  • Hallo Spardax,


    das kann ganz unkompliziert laufen.


    1.) Mieter ansprechen, ob sie wechseln wollen/können (Rest-Vertragslaufzeiten etc)


    2.) Beim VNB kündigen und dem ggf. die Zähler abkaufen (die werden dann Nebenzähler), das spart eine Menge Arbeit und Geld.
    Allerdings bist Du dann für die Einhaltung der Eichfristen verantwortlich (da es abrechnungsrelevante Zähler bleiben).


    3.) Den 2 Wege Zähler (Einspeise- Bezug) zum Haus-Hauptzähler machen (lassen).


    4.) Papierkram (Versorgungsvertrag mit den Mietern ggf. Anpassung Einspeisevertrag mit den VNB)


    5.) Selbst wenn ein (neuer) Mieter später wieder woanders Strom beziehen will, ändert sich am Aufbau der Elektrik dann nichts mehr.


    Es lohnt sich auf jeden Fall, da auch dann die Grundgebühren nur einmal anfallen. Weitere Details auf Rückfrage.


    Gruss


    EnerJu

  • Sooo, jetzt habe ich mir mal den Artikel von Haupt et al. aus der HEIZTECHNIK durchgelesen.


    Für meinen Horizont :whistling: ist das erstmal ausreichend. Wenn's dann ans Eingemachte geht, werde ich wohl gemeinsam mit meinem Abrechner & Installateur tiefer einsteigen (müssen). Dann kommt ggf. auch die VDI 2077 herzu.


    Allerdings wäre schon bei den Vorarbeiten manches zu bedenken, aber da gehe ich lieber mit dem Anbieter bei.


    Servus iPille