DBO Kraft & Wärme GmbH - Beteiligung / Neu-Angebot

  • schau Dir mal die Verkaufsprospekte der IONTHERM Geräte an - ob das noch Grenzwertig oder schon Betrug ist ???

    Du hast meinen Beitrag etwas missverstanden. Das vorherige war nach meiner Auffassung schon im Grenzbereich, weil den Leuten viel zu hohe Gewinnmmöglichkeiten vorgegaukelt wurden.


    Das jetzt ist eindeutig Betrug!. Wenn jemand von besonders hohen Wirkungsgraden bei der Umwandlung von Strom in Wärme (ohne Wärmepumpe) spricht, dann ist das "Vorspiegelung von Tatsachen um jemanden zu täuschen". In Verbindung mit einem Vermögensschaden (das ist z. B., wenn man unnötig viel Geld ausgiebt) Betrug.


    siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Betrug


    Beide Bedingungen sind nach meiner Auffassung erfüllt.
    Denn jeder Heizlüfter für € 13,35 aus dem Baumarkt hat den maximalen Wirkungsgrad von 100% bei der Umwandlung von Strom in Wärme. Der Wirkungsgrad kann also ( 1. Hauptsatz) nichts besonderes sein (ergo: Vorspiegelung falscher Tatsachen)


    Und selbst wenn ich die Veteilung der elektrischen Wärme über Wasser bevorzuge, dann kann ich das mit jedem Durchlauferhitzer + Umlaufpumpe für einen Bruchteil der Kosten des Iontherm. ( ergo: Vermögensschaden)


    Das ist also sowohl im moralischen, als auch im juristischen Sinne einfach Betrug. Nach meiner Auffassung kommen da auch noch die Attribute "gewerblicher Betrug" und schwerer Betrug" hinzu.

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    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.

  • Hallo,


    na ja, ob es schon Betrug ist, wenn ich etwas sauteuer verkaufe halte ich mal für zweifelhaft. Denn selbst viele Rentnerwolldeckenverkaufsfahrtveranstaltungen sind was den Verkauf angeht soweit ich weis nicht strafbar, lediglich die Methoden, wie die Leute da hingelockt werden mit den nicht gehaltenen Versprechen.
    Und das Versprechen, dass die Umwandlung mit einem sehr guten Wirkungsgrad erfolgt, damit wirbt auch so mancher Hersteller von Elektroradiatoren. :cursing:


    LG


    Bruno

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  • Rentnerwolldeckenverkaufsfahrtveranstaltungen sind was den Verkauf angeht soweit ich weis nicht strafbar, lediglich die Methoden, wie die
    Leute da hingelockt werden mit den nicht gehaltenen Versprechen.

    Die Veranstaltung ist zunächst nicht strafbar, aber wenn es um Vorspiegelung falscher Tatsachen geht, dann ist es das schon und da haben viele auch schon Federn gelassen. Meistens ist es eben nicht eindeutig sondern grenzwertig, weil die Versprechen nicht messbar widerlegt werden können. Die leben davon, dass sich die Leute schämen und auch nicht mehr in der Lage sind, das vor Gericht durchzusetzen.

    Und das Versprechen, dass die Umwandlung mit einem sehr guten Wirkungsgrad erfolgt, damit wirbt auch so mancher Hersteller von Elektroradiatoren. :cursing:

    Das ist leider so und auch nicht ganz seriös, aber da sehe ich beide "Tatbestände" nicht eindeutig erfüllt. Zum einen sagen die nicht, dass da deutlich mehr rauskäme als anderswo, man kann hier nicht eindeutig "Vorspiegelung falscher Tatsachen" ausmachen. Das ist, so meine ich, bei DBO eindeutig gegeben.


    Zum anderen ist die Frage zu stellen, ab wann ein Vermögensschaden auszumachen ist. "Sauteuer" muss noch kein Vermögensschaden sein, wenn die Relation irgendwie noch im Rahmen ist und ich z. B.nicht teurer als die teuerste, sinnvolle Alternative bin. Auch das sehe ich bei DBO als gegeben. denn eine Durchlauferhitzer plus Umwälzpumpe ist eindeutig deutlich billiger.

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