Vergütung bei der Verstromung fester Biomasse

  • Servus!


    Vergütungsrechner für die Verstromung fester Biomasse nach EEG 2012


    Die Nutzung von Holz als Brennstoff ist jetzt deutlich reduziert, so das nur die 3 fache Nutzung des Rohstoffs Holz eine Wirtschaftlichkeit erlauben wird.


    Wärme - Strom - Restkohle sind die Produkte aus der Vergasungsanlage die genutzt werden kölnnen, wobei die Wärmenutzung im Vordergrund stehen muss.


    http://www.dbfz.de/web/fileadm…ste_Biomasse_EEG_2012.xls


    Gruß Hans

    Holzgassteuer ist zu teuer......das Finanzamt nur Atomkraft schaft!
    Holzvergaser - BHKW 20 kW el. und PV 19,6kW


    www.holzgasjournal.de
    Soehlmetall GmbH
    Dieselstraße 7
    84419 Obertaufkirchen

  • Servus,


    Neues KWK:
    wie hoch würde die Vergütung für ein Holzgas - bhkw mit 9,9kw el. Leistung bei ca. 60% selbst genutzten Strom ausfallen?
    Jährliche Betriebsstunden ca. 5000


    Ich hab das neue KWK noch nicht "gefressen"



    Gruß Hans

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  • Hallo Hans,
    was mir dazu einfällt: ist diese technologie unter EEG oder Kwk einzustufen ?
    Bist du der Hersteller der Anlage, wie in dem Link angegeben ?
    Wir sind gerade in der Überlegung Strohpellets zu produzieren---müßte doch auch brauchbar sein ?
    hier mal ein Link
    http://www.holzgas-info.de/Seiten/empfehlungen/empf7.htm
    stimmen diese Daten noch ?
    da wir in der landwirtschaft ( Lohnunternehmen ) auch tätig sind, hätten wir Zugriff auf sehr große Mengen von Strohpellets.
    Gruß
    Erwin

    Pv seit 2000-8.67 kwp--.-therm.E.= Hackschnitzel 42%x Miscanthus 16% x Bhkw 24% x Scheitholz 8% x WW.WP 6%. x H.Öl 3%xSoTh.1%
    Pv seit 2007- 7,64 kwp
    .
    Pv seit 2014 -8,16 kwp mit Elektrospeicher 11,6 kwh 3 phas.
    Bhkw eco 3.0


  • Hallo Erwin,


    Strohpellets werden für die Vergasung nicht funktionieren. Da ist der Ascheschmlzpunkt zu niedrig.


    Die Frage der Vergütung nach EEG oder KWK für den nicht genutzten Strom sollte nicht über die Wirtschaftlichkeit entscheiden.
    Aber wie sind die aktuellen Bedingungen um zu vergleichen ob eine EEG oder KWK Variante besser ist.
    Ziel ist vom erzeugten Strom möglichst viel selbst zu verbrachen bzw einen hohne Eigenverbrauchsanteil zu haben.
    Die Wirtschaftlichkeit liegt also im günstigen, selbst produzierten Strom.


    Meine Anlagen habe ich selbst entwickelt und 2 davon selbst in Betrieb.



    Gruß Hans

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  • Hallo Hans,


    Die Wirtschaftlichkeit liegt also im günstigen, selbst produzierten Strom.

    Nach meinen Kenntnisstand ist dies " KWK "
    Die Tabelle bei CARMEN bezieht sich doch auf " EEG " ?
    Die Vergütung bei KWK ist ja sep. gelöst ( Börsenpreis plus Zuschalag ) ist ja auch in 2016 wieder neu, d.h. so um die 10 ct.
    Nun, vielleicht meldet sich hier noch jemand, mit genaueren Informationen ?
    Es wird halt immer komplizierter----wollen Die da oben uns überhaupt ?
    Wie wollen sie denn das Papier von Paris überhaupt umsetzen ??????
    Wo bist du denn in Bayern ?
    Ich wünsche dir viel Erfolg.
    Gruß
    Erwin

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    .
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  • Moin an die Holzgasfraktion.


    Ich denke hier steht der aktuelle vergütungssatz : nach EEG 13,66Cent


    http://www.carmen-ev.de/biogen…kalkulation-der-einnahmen


    nach KWKG sollte der allgemeine Satz gelten : 8/4 Cent


    Grüße

  • Servus,


    ich hab mich eine Weile nicht mehr mit den Vergütungen beschäftigt. Jetzt muss ich mich wieder auf den neuesten aktuellen Stand bringen. Das mit dem KWK versteh ich noch nicht ganz. Wie kann ich die zu erwartende Vergütung nach KWK berechnen?


    Wie verhält sich das mit den 30000Betriebsstunden?


    KWK:


    Nehmen wir mal an:7000Std pro Jahrx10kw= 70000 kWh


    davon Eigenverbrauch 40000kWh dadurch 8800.-€ verminderte Stromrechnung


    Entspricht das dann 70000kWh x (?10ct?) 7000.-€?


    Laufzeit 10 Jahre?


    Ist das KWK an einen Brennstoff gebunden oder kann da jeder zugelassene Brennstoff verwendet werden?


    Oder wie hoch ist die Gesamtsumme der Vergütung für die Laufzeit der Förderung?


    EEG:


    nochmal zur Vergütung für den nicht selbst verbrauchten Strom: Holzgasanlage mit 9,9kWh el. Leistung => 13,52CT bei einer Inbetriebnahme 2016.


    40000kWh Eigenverbrauch dadurch ca. 8800.-€ verminderte Stromrechnung


    30000kWh eingespeist zu 13,52ct (-1%) = 4056.-€


    Die EEG Vergütung ist für 20 Jahre fest, braucht aber ein Umweltgutachten das jährlich zu erstellen ist.


    Bei einer Laufzeit von 20 Jahren beläuft sich die Vergütung auf 81120.-€.


    Ist dieser Vergleich im Ansatz richtig und wie hoch ist die Vergütung nach KWK in der Regel?



    Viele Grüße

    Holzgassteuer ist zu teuer......das Finanzamt nur Atomkraft schaft!
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