Wie ist EEG-Einspeisevergütung bei unterschiedlichen Flurstücken?

  • Hallo zusammen,
    mehrere Gewächshäuser, die auf verschiedenen Flurstücken stehen,
    haben einen Wärmebedarf von ca. 450 kW. Zur Deckung möchten meine
    3 Brüder dort, auf verschiedenen Flurstücken, BHKW mit jeweils 150 kW elt.
    aufstellen. Welche Einspeisevergütung nach EEG bekommen sie?
    Werden die 3 Anlagen einzeln bewertet (jede bis 150 kW), oder erfolgt da eine
    Zusammenlegung (bis 500 kW) ?
    Noch einmal zur Übersicht:
    3 Betreiber, 3 Flurstücke, 1 Einspeisetrafo und 1 Wärmenutzer.
    Wie hoch ist die Vergütung ohne NaWaRo-Bonus?


    Für eine schnelle Antwort bedanke ich mich im Voraus.

  • Hallo ottostier, so wie Beschrieben, BHKWs nur zur Wärmebereitstellung und den überschüssigen Strom an den Örtlichen Stromversorger abzugeben, ist es ein Verlustgeschäft und somit Sinnlos. Da die Einspeisevergütung den Btriebskosten sich nähert amortisiert sich die Einrichtung niemals. Um nur Wärme bereitzustellen ist nach wie vor die atmosphärische Verbrennung, dass günstigste bezw. nur soviel BHKW wie es für die Beleuchtung, in Gewächshäuser üblich, benötigt wird. Glück Auf

  • Hallo Erzstrom,
    so gut, wie ihr Hinweis ja gemeint ist, sagt er aber leider
    überhaupt nichts über die Frage der Höhe der Einspeisever-
    gütung aus!
    Aber vielleicht kann mir ja jemand anders mir diese Fragen beantworten.
    Danke auch jeden Fall.

  • Hallo ottostier,
    das EEG ist ein deutlich zu komplex und leider nicht so klar formuliert, wie man es sich als Investor wünschen würde.


    Die Intention des EEG war es aber, Konstrukte, die eine Umgehung der leistungsgestaffelten Vergütung zu vermeiden.


    Festgehalten werden muss, dass die Anzahl der BHKW-Besitzer keinerlei Auswirkungen auf die Frage hat, ob die BHKW-Anlagen zusammen gefasst werden oder nicht (siehe auch EEG-Novelle).
    Die Tatsache, dass diese BHKW-Anlagen
    - zumindest in gewisser Weise in unmittelbarer räumlicher Nähe zueinander stehen,
    - an einem Trafo angeschlossen sind und
    - in ein gemeinsames Wärmenetz einspeisen,
    stellen gewichtige Anhaltspunkte dar, um vor Gericht die Meinung vertreten zu können, dass es sich um EINE Anlage handelt.
    Da wahrscheinlich kein technischer Grund für diese Aufteilung existiert und man ohne die leistungsgestaffelte Vergütung ein derartiges Konstrukt (3 Besitzer, 3 Flurstücke) nicht in Betracht gezogen hätte, spricht ebenfalls für die Gefahr, dass ein Richter diese Anlage eher als eine Anlage betrachten würde.


    Zu Erzstrom:
    Da es sich bei der ANnlage um eine EEG-Anlage handelt, ist dein Kommentar für mich nicht nachvollziehbar.

  • Hi,


    Zitat

    Da es sich bei der ANnlage um eine EEG-Anlage handelt, ist dein Kommentar für mich nicht nachvollziehbar.


    mußt du dir auch nichts bei denken, ist normal wenn er was schreibt, geht nicht nur die so :P;)


    Gruß
    Tom

    Dachs HR - Kontrollierte Wohnraumlüftung - Solarthermie 7,5m² - PV-Anlage 6,92 kWp (Eigennutzung), PV-Anlage 2,06kW (Volleinspeisung), Wärmepumpe Panasonic 5kW Monoblock, Batteriespeicher 7,7kWh mit SMA Storage 2,5kW

    Live unter https://visu.smartes-home.synology.me/


    Seit 09.09.2016 KIA Soul EV als Strompeicher mit Lenkrad :P

    Seit 16.02.2019 Hyundai Kona für noch mehr Speicherkapazität, KIA verkauft :S

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