Abstand Mittelspannungsleitung

  • Hallo,


    mich würde interessieren welchen baulichen Abstand ich von einer Mittelspannungsfreileitung halten muss.


    Über mein Grundstückt läuft eine solche Leitung, und nun hätte ich mir überlegt dort eine Halle zu errichten.


    Welchen Mindestabstand muss ich einhalten oder kann man dort direkt darunter bauen.


    Sicherheitsheitsabstand für arbeiten wären normal ja bei 1000 V, 1 m.
    Also bei Mittelspannung zwischen 2-5m wobei ich es sich um eine 20kV Leitung handln sollte.


    Vll. kann mir jemand helfen.


    Mfg

  • Direkt darunter wirst Du nicht bauen dürfen. Zudem sind die meist so tief, dass nur ein Gartenschuppen darunter Platz finden dürfte. Da Du ja sicher eine Baugenehmigung brauchst, wird das ein Problem des Architekten, Statikers oder was Du da zur Hand hast. Ansonsten mal beim Betreiber der Leitung ganz plump anfragen ;)

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Über mein Grundstückt läuft eine solche Leitung, und nun hätte ich mir überlegt dort eine Halle zu errichten.


    Hallo,
    Hier findest du die sogenennten Schutzabstände für arbeiten in der Nähe von Freileitungen, ob die aber auch für Bauten gelten? ?(


    Ist denn das Leitungsrecht im Grundbuch eingetragen? Wenn nicht kann es gut sein, das der Leitungsträger bei einer bestehenden Baugen. die Leitung auf seine kosten verlegen muß. (Ist zumindest bei einer Trafostation so)


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Erst mal danke für die schnellen Antworten,


    Grundbuch wollte ich demnächst mal nachsehen, wobei ich mir fast sicher bin das sie eingetragen ist.


    Dann werd ich mal dort mal in geraumer Zeit anrufen vll. können di mir helfen , ob sie wollen ist die andere Frage.


    Direkt darunter wirst Du nicht bauen dürfen

    Denk ich mir leider auch, am liebsten hätte ich die Leitung übers Vordach laufen lassen.
    Da wenn die Leitung vor der Halle vorbei führt du doch sehr nahe bei Kippen eines Anhängers oder änlichem ran kommst.


    Mfg

  • So habe nun im Grundbuchamt nachgefragt, und sie teilten mir mit das kein Leitungsrecht eingetragen sei.


    Nun hätte ich wieder ein paar Fragen.


    1. Kann es sein, dass dem Grundbuchamt falsche veraltete Daten vorliegen?
    2. Welche Möglichkeiten hätte ich nun?


    Also Antrag auf Verlegung der Leitung in der Erde oder Höhersetung der Leitung?


    Zitat

    Weiß jemand ob diese auch für Mittelspannungsleitung gilt?


    Mfg

  • Hallo,

    1. Kann es sein, dass dem Grundbuchamt falsche veraltete Daten vorliegen?


    Also normalerweise sollte das Grundbuch schon korekt sein, es werden wohl schoneinmal Eintragungen zeitlich verzögert vorgenommen, aber ich denke das ist hier nicht der Fall!

    Also Antrag auf Verlegung der Leitung in der Erde oder Höhersetung der Leitung?


    Ich würde einfach mal fragen, und evtl. mal so einwenig darauf hinweisen das jetzt eine größere Gefahr für die Leitung durch Kipper etc. besteht.
    Hier am Niederrhein wird großflächig das Mittelspannungsnetz des RWE unter die Erde gelegt, das hat wohl was damit zu tun, das Investitionen ins Netz mit höheren Durchleitungsgebühren "belohnt" werden.


    Vor zwei Jahren war unsere Leitung dran, ausserdem wurde eine neue Leitung vom Umspannwerk in den Ortsteil an den Wirtschaftswegen entlang verlegt.
    Ich stelle dem RWE ein paar Qm meiner Fläche für die Kompaktstation zur verfügung. Laut Planer vom RWE gibt es zwei Möglichkeiten:
    Einfach so, in gegenseitigem Einverständniss, dann gibt es dafür kein Geld, aber dann wird die Station auf Versorgerkosten umgesetzt, wenn sie einem Bauvorh. im Wege ist.


    Oder Eintragung ins Grundbuch, dann gibt es ein paar €, dafür ist dann aber nichts mehr dran zu machen.


    Evtl. findet man ja einen Kompromiss, z.b. Ihr könnt eine Station da in der Ecke unterbringen, dafür nehmt ihr die Leitung weg.


    Ich würde nur wirklich einen respektablen Abstand zur Leitung einhalten, ich durfte vor einigen Jahren mal zuhören wie es durch eine beim Nachbarn fliegengegangene Folie zum Überschlag und anschliessendem durchschmoren der Leitung gekommen ist. Das hat ganz mächtig geknallt!
    Anschliesend war der ganze Ortsteil ohne Saft.


    Gruß Dachsgärtner

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  • 1. Kann es sein, dass dem Grundbuchamt falsche veraltete Daten vorliegen?


    Das was im Grundbuch steht oder nicht steht gilt. Also wenn das Wegerecht oder Leitungsrecht nicht drin steht haben die keins. Für das BV eine Voranfrage beim Bauamt stellen. Dafür genügt eine Handskizze mit groben Maßen. Bei so einer Voranfrage werden solche Fragen geklärt und ggf. Auflagen mitgeteilt. Das problem kann nämlich der Konzessionsvertrag mit der Verwaltung und/oder eine Satzung der Gemeinde sein. Bei der Voranfrage gezielt danach fragen. Erst wenn man das Ergebnis der Voranfrage hat sollte man an den Netzbetreiber herangehen und ggf. die Verlegung der Leitung verlangen.

    Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. ?(
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  • Tach


    Das was im Grundbuch steht oder nicht steht gilt. Also wenn das Wegerecht oder Leitungsrecht nicht drin steht haben die keins
    Erst wenn man das Ergebnis der Voranfrage hat sollte man an den Netzbetreiber herangehen und ggf. die Verlegung der Leitung verlangen.


    Wann und wo wurde die Leitung errichtet, wie war die Gesetzeslage damals und was ergibt sich daraus für den konkreten Fall
    Beispiel : Leitungen die zu Adolfs Zeiten errichtet wurden, dann kam zB die DDR und danach die Wiedervereinigung.
    Schön kompliziert im Streitfall


    MfG

  • Hallo,


    wer oder was hängt denn an der Leitung dran?


    Soweit ich weiß muß man wenn man selbst mit der Leitung versorgt bzw. mitversorgt wird diese über sein Grundstück dulden. Aber wenn die einem Bauvorhaben im Wege steht? ?( (Bei unserem Wohnhausbau hatten wir einen Kompromiss im dem Versorger: Wir haben die Zuleitung ausgebuddelt, un der Versorger hat diese dann kostenlos umgelegt)


    Ich war beim Bund mit einigen damals noch Bunderpostlern bei den Fernmeldern, die erzählten damals, das es schonmal vorkam, das bei Nachbarschaftsstreitigkeiten dan eigene Telefon abgemeldet wurde, und verlangt wurde das die leitung vom Grundstück entfernt würde. Da an dieser Leitung auch die Nachbarn hingen, wurde das meist eine größere Vorgartenzerstörungsaktion, um das Kabel um das Verbotene Grundstück herum zu legen.
    Nach Abschluß der ganzen Aktion wurde meist das Tel. wieder angemeldet. :P


    Wie gesagt, evtl. steht ja sowieso eine Erdverlegung an.


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
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