Hintergründe der EEG-Umlage für BHKW-Betreiber

  • Hallo,
    kann mir da jemand helfen?
    Ist dem noch so, dass ich aus dem ganzen Verwaltungs-Schlamassel mit EEG-Umlage und Meldepflichten mehr oder weniger raus bin, wenn ich den im BHKW erzeugten Strom an die Mieter verschenke.
    Dann würde ich glaube ich tatsächlich lieber für die erzeugte Wärme den respektablen Preis der örtlichen Fernwärme verlangen und dafür den Strom an die Mieter verschenken.
    So bekomme ich zumindest die ersten 10 Jahre den KWK-Zuschlag, die Mineralölsteuererstattung auf den Gesamtverbrauch, die Einspeisevergütung auf den Überschußstrom, einen vernünftigen Preis für die Wärme und die Mieter freuen sich über kostenlosen Strom. Der zusätzlich erforderliche Bezugsstrom wird anteilig weiterverrechnet.
    Und wenn es dann keine KWK-Zulage mehr gibt, sieht das vielleicht rechtlich alles nochmal ganz anders aus.
    Das ganze Vertragsgedöns könnte ich mir mehr oder weniger auch sparen.