ZitatMarkteilnehmer einer gewissen Größe ( Fiktiv eine 10 kW-Grenze angenommen)
müssen eine eingebaute technische Grundvoraussetzung haben,
sich variabel auf das Frequenzband einzustellen,
dies wird pauschal mit eine Mehrbetrag X vergütet.
Jepp, genau so. Die Grenze sehe ich bei 0 kW und das müssen ist erstmal optional:
Wenn sie eine SGD-Zertifizierung (Smart Grid Device) haben,
dann gibt's bei der Einspeisung einen Schnaps drauf oder
bei Verbrauchern günstigere Netznutzungsentgelte.
Gruß,
Gunnar