Einspeisevergütung

  • Ja und nein.


    Wenn der Nachbar Mitglied der Betreibergemeinschaft ist, verkauf ich rein juristisch ja nicht, sondern rechne nur ab.


    Ich bin davon ausgegangen und Bernd auch, das der Nachbar sich ja auch an den Gaskosten beteiligt, dann gehört ihm auch ein Stromanteil, so das lediglich eine Abrechnung im Sinne einer Nebenkostenabrechnung stattfindet.


    Durch den Gaskauf der Gemeinschaft ist natürlich auch die Gemeinschaft Eigentümer geworden. Rein juristisch gesehen.

  • das geht natürlich, man gründet mit dem Nachbar eine Betreiber GbR. Interessant ist dann nur die Aufteilung der Gesellschaftsanteile, Finanzierung der Anlage etc. Ist nicht ganz einfach aber sicher machbar. Jeder bezahlt anteilig die Betriebskosten und erhält anteilig die Vergütung für Strom und Mineralölsteuer.

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • Moin Moin,


    Ihr unterhaltet Euch so angeregt über Stromverkauf. Hab da mal ne Frage.
    Nach der Neuregulierung des Strommarktes darf ich doch Strom "verkaufen" sagt mein Elektriker. In meinem speziellen Fall:
    bislang hatte jede Wohnung Ihren eignen Bezugszähler jetzt baue ich einfach nen "größeren" 10/50A ein und hänge hinterher Unterzähler für jede Woneinheit.
    Abrechnungstechnisch gebe ich einfach die angefallenen Brutto Strompreise und anteilig die Zählermiete weiter, ist das zu einfach um wahr zu sein???


    Um Missverständnisse gleich zu vermeiden, der vom BHKW produzierte Strom geht komplett ins Netz hat also mit oben beschriebenem nix zu tun.


    Mfg

  • Leider könnte Deine Frage eine unzulässige Rechtsberatung darstellen. X(


    Nur wenn jemand eine sogenannte "Überschusseinspeisung" macht und mindestens 50% des im Objekt verbrauchten Stromes selbst erzeugst darf man so etwas. Bei sogenannten "Volleinspeisern" ist dies unzulässig.


    An alle: Bitte Fragen allgemeiner fassen !!!! ;)

  • Man sollte in diesem Fall nicht vergessen, das der Stromversorger - wenn er das mitkriegt - nicht mehr verpflichtet ist den Kunden weiter zu beliefern.


    Das würde man dann, als Schuß der nach hinten losgegangen ist bezeichnen. :D


    Erweiterung:


    Um es nochmals ausdrücklich zu sagen:
    Das Problem ist hier die Volleinspeisung !!!!


    Bei Überschusseinspeisung ist das erlaubt und der Versorger muss weiterbeliefern !!!! ( Versorgungszwang )


    Ansonsten kann mit einer Einstweiligen Verfügung gegen den Versorger vorgegangen werden.

    Einmal editiert, zuletzt von Dachsfan ()

  • Moin,


    kuck mal dieses:


    Tab2000 dazu AvBelt:


    § 22 Verwendung der Elektrizität
    (1) Die Elektrizität wird nur für die eigenen Zwecke des Kunden zur
    Verfügung gestellt. Die Weiterleitung an Dritte ist nur mit schriftlicher
    Zustimmung des Elektrizitätsversorgungsunternehmens zulässig. Diese
    muß erteilt werden
    , wenn dem Interesse an der Weiterleitung nicht
    überwiegende versorgungswirtschaftliche Gründe entgegenstehen.


    ERGO nix mit Strom kappen!! Sondern schön einen Antrag stellen dann wird alles Gut!! :D

  • Hi,


    weiß einer schon den aktuellen Dez.-Monatspreis bei EEX ???


    Gruß Andy der FrechDachs

    ... denn die Freude an der richtigen Entscheidung währt länger als die Freude am billigen Einkauf!

  • Danke Dachsfan für die Info!


    ... ganz schön billig gewesen der Strom im Dezember X( X( X(.
    Nur 3,972, das macht mir den ganzen Schnitt kaputt!


    Greetings


    Andy der FrechDachs

    ... denn die Freude an der richtigen Entscheidung währt länger als die Freude am billigen Einkauf!

  • Tja Frechdachs, man könnte wenn man den Lehrgang sacken lässt überlegen, ob auch die Stromversorger in uns nicht den mündigen Bürger, sondern eine grosse fette Milchkuh sehen.


    Strom für ein paar Cent einkaufen, transportieren für 0,5 ct ( die wir ja nur kriegen ) und dann für etwa 20 ct verkaufen.


    Ich kann ja mal ein Foto des neuen Verwaltungsgebäude meines Stromversorgers hochladen, ich sage Euch das hat gekostet....... :(



    Es gehört den Stadtwerken Bochum
    Aber dafür sinkt der Gaspreis bei uns auch nicht, wir z.B. bei den anderen Gasversorgern. Wer böses dabei denkt..... ;)



    Ich sage Verbraucherverarschung

  • Hallo Dachsfan,
    die Stromversorger investieren halt in die Zukunft genau wie die Banken. ;(
    Da kann man die Gewinne schmälern.

    -- Die Sonne ist die Quelle unserer Energie, die es richtig anzuzapfen gilt ! ---
    „Nicht alles, was zählt, ist zählbar!“ „Nicht alles, was zählbar ist, zählt!“ Albert Einstein