Moin Gemeinde,
wurde von meinem E-Meister informiert das ich als Betreiber eines BHKW diesen E-Check jährlich machen muß.
Wie ist das bei euch?? Hängt das mit dem Gewerbe oder mit dem BHKW als solches zusammen?
Mfg
Moin Gemeinde,
wurde von meinem E-Meister informiert das ich als Betreiber eines BHKW diesen E-Check jährlich machen muß.
Wie ist das bei euch?? Hängt das mit dem Gewerbe oder mit dem BHKW als solches zusammen?
Mfg
Hallo alikante,
ich kenne kein Gesetz, das hier greifen könnte. Kann es sein, dass dies kein Muss, sondern eine Empfehlung Deines Elektrikers ist? Wenn nein, drängt sich mir die Frage auf, ob der E-Meister unbedingt Umsatz generieren will
Grüße
Bruno
Hallo Bruno,
das es den E-Check gibt ist unbestritten. Im privatbereich kann mich keiner zwingen den Check machen zu lassen.
Jedoch in der Industrie sind diese Checks bei "besonderen Anlagen" jedes jahr und bei allen anderen Geräten alle 4 Jahre vorgeschrieben, das ist auch so. In meinem Betrieb, Großunternehmen der Automobilzulieferindustrie (global player ) , gibt es kein Gerät ohne Prüfblombe.
Aber ich als BHKW-Betreiber mit Gewerbeanmeldung liege ja irgendwie dazwischen ??? Kein wirkliches Unternehmen aber auch nicht mehr privat ?
Nee e-check ist nicht unbedingt erforderlich, zumindest nicht für die KWK Anlagen.
Selbst wenn die KWK Anlage als Gewerbe geführt wird, unterliegt diese nicht den Berufgenossenschaften, da keine Mitarbeiter vorhanden sind.
Wenn die KWK Anlage als Gewerbe geführt wird (im privat Haus), es aber keine Mitarbeiter gibt dann ist der E-Check nicht vorgeschrieben.
Wenn der Dachs in einem Gewerbebetrieb steht (Mitarbeiter), dann siehe es anders aus.