Liebes Forumsleute, wir haben in unsere Schulgebäude eine neue BHKW-basierte Heizungsanlage installiert bekommen und müssen jetzt entscheiden, ob wir die Anlage abnehmen oder einzelne Punkte reklamieren müssen. Da es ein komplexes System ist, würde ich gerne unter diesem Thema alle Punkte ansprechen, die für die Endabnahme relevant sind. Sicher werden sich ein paar Fragen mit anderen eingestellten Themen überschneiden.
Und hier kommt schon die erste Frage:
Das neue BHKW ist ein EC-POWER mit modulierender 17-30kW Wärmeleistung. Es schaltet sich jede halbe Stunde einmal ein, heizt auf 83 Grad hoch (Kesseltemperatur) und schaltet dann wieder ab (Motorstillstand), um langsam wieder auf 65 Grad abzukühlen. Nach ca. 30 Minuten startet dann der Motor wieder.
Ich habe heute mal getestet, wie sich das BHKW, das von einer 100kW Gastherme für Spitzenlasten ergänzt wird, verhält, wenn ich sämtliche Heizkreise abschalte, also keine Wärme mehr verbrauche: um so weniger Wärme verbraucht wird umso kürzer wird der Start-Stop-Zyklus.
Anbei als Anlage eine Kurvengrafik des Verhaltens des BHKW: immer während der Abkühlphase steht der Motor still.
Hier meine Frage dazu: Darf ein BHKW so eingestellt sein, dass pro Stunde ca. 2 Motor-Start-Stop-Vorgänge passieren oder ist dies ein Reklamationsgrund?
Danke schon mal im Voraus für Eure Rückmeldung!!
Ingo