BHKW mit Erdgas KWKG oder mit Biogas EEG ? Was mach ich nur mit meinem Häuschen ?

  • Hallo rudi_ratlos


    und von mir ein verspätetes Willkommen im Forum.


    Ich werd dann nochmal kurz was zu den (fast 4ct/kwh) sagen.


    Nach aktuellem Stand,
    ist jeder der an Letztverbraucher Strom liefert EEG-Umlagepflichtig,
    d.h. während der ganze andere Kram (Storomsteuer, Konzession usw) Dich nicht juckt
    möchte aber die EEG-Umlgae abgeführt werden.


    Praktisch wurde das bisher kaum einverlangt,
    aber darauf sich ausruhen sollt man sich nicht.


    In 2010 wären es 3,53cent/kwh


    Es gibt auch Modelle
    wo man es ggf. nicht müsste...zum Einen, natürlich wenn man den Strom selber nutzt...fällt wohl bei den Mietern aus.
    Dann gibt es noch ein Mieter-GbR Modell, oder 1€ Beteiligungs-Modelle
    wo es aber auch kritische Stimmen gibt, ob es nicht als Umgehungstatbestand zu werten wäre


    also nicht nur das es unschön ist,
    die Unsicherheit ist fast noch unschöner...bis mal irgendwann richtig recht gesprochen wird
    ...oder, es ändert sich vielleicht was in der Gesetzgebung, was sogar helfen könnte?


    Nun ja,
    die 3,5cent sind nciht so prall...
    ABER der Strom für die Mieter (Strom aus dem Netz) wird ja auch um den Betrag teuerer, so dass der Abstand eigentlich gleich bleibt.


    --------
    zum thema Biogas wurde schon ein eMenge gesagt
    Es gibt auch preiswertere Anbieter als Naturstrom...aber selbst dann rechnet es sich m.E. nicht.
    Aus 3Teilen teuren Gases das Du kaufst, machst Du ja auch 2 Teile Wärme, die dann total überteuert wäre...da reciht auch die höhere Vergütung nciht.

  • Du übernimmst also die Garantie das die Politik das KWKG bis 2021 nicht ändert :pfeifen:

    Nein, das stand auch nicht zur Debatte. Möglicherweise wird auch morgen die Milch teuerer oder ab nächster woche wird dummes Geschwätz besteuert -wer weiss?


    Ich versuche nur zum X-ten mal die für einen Neuling und Fragesteller wichtigen Informationen von den Ziehl- und teilweise Sinnlosen Fachsimpeleien zu trennen!!


    mfg

  • ab nächster woche wird dummes Geschwätz besteuert -wer weiss?


    :offtopic:


    das wird Kompliziert ))))


    Was ist Dummes Geschwätz :glaskugel:


    Es ist kein Dummes Geschwätz wenn alle der Ansicht sind das ist so :vinsent:
    also die Erde ist eine Scheibe oder das EEG spart unmengen an CO²



    oder ist es dummes Geschwätz pauschalierte Antworten die pseudo Vorteile verherrlichen
    zu hinterfragen :~~


    ich frag ja nur das ich mich auf die höhe des zukünfigen Entgeldes einrichten kann *lesen*

  • Ich versuche nur zum X-ten mal die für einen Neuling und Fragesteller wichtigen Informationen von den Ziehl- und teilweise Sinnlosen Fachsimpeleien zu trennen!!

    ...und Du mi a

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  • Ich habe ein 10-FH, in welches jetzt ein BHKW rein soll, 6,9 kW elektrisch und 18,7 thermisch. Brennstoffaufnahme so um die 30 kw.



    Hallo rudi_ratlos,


    bin vom Schulhof zurück und jetzt schau mer wie wir Dir helfen können. Ich hab mir im letzten Jahr für mein Objekt, ist ähnlich Deinem, die gleichen Gedanken gemacht und hier im Forum viele Tipps bekommen.


    Das mit dem Biogas und EEG solltest, so wie alikante schon geraten hat, vergessen. Auch über die 13 ct. für Strom solltest nochmal nachdenken. Das ist , wie ecopowerprofi erklärt hat, zu wenig |__|:-) .


    Für den Stromverkauf an Mieter findest Du hier im Forum etliche Beiträge. Ein sehr interessantes Modell ist die "Lohnverstromung bzw. Kraftwerksscheibe". Da weiß der gunnar.kaestle gut Bescheid, der hats mir auch erklärt. Einfach in der Forumssuche "Kraftwerksscheibe" eingeben. Ich hab zu dem Thema auch noch was gefunden (siehe Anhang). Ab Seite 15 steht da auch das Wesentliche.


    Jedenfalls ist für Dein Haus, wenn Du den Strom an die Mieter liefern kannst, ein Gas-BHKW optimal.


    Das Thema ist zwar komplex aber nur den Mut nicht verlieren und einfach fragen.
    bhkw-forum.de/attachment/2335/

  • Ich habe ein 10-FH, in welches jetzt ein BHKW rein soll, 6,9 kW elektrisch und 18,7 thermisch. Brennstoffaufnahme so um die 30 kw.


    40.000 kwh/Jahr an Strom bringen. So weit alles einfach.


    10 Familien a 4000 kWh ist 40.000 kWh _()_


    40.000 kWh geteilt 6,9 kW sind ca. 5800 Stund
    macht 18,7 thermisch 108.000 kWh an Wärme oder ersetzt 10.800 Liter Heizöl


    eigentlich kann in der Therorie das Leben sehr schön sein :popcorn:


    In Realität 10 Mieter kochen Strombedarf ca. 25 kW zukauf 18 kW Bezugspreis 22 ¢ verkauf 13 ¢


    Winter Tagesleistung Wärme 448 kWh wenn das BHKW nachts läuft, nur da kauft kein Mieter,
    Lieferung als an EVU zu wenig Kostendeckenden Preisen.


    In wieweit ist also bei der Vorkalkulation davon ausgegangen worden wieviel Strom intern Vermarktet
    wird und wieviel wurde beim EVU entsorgt :?:



    Wie soll die Restwärme gedeckt werden welche Heiztemperaturen sind gefordert,
    wie sind die 10 Wohneinheiten Standart oder gehobener Standart wo eventuell Klimatisierung
    gefragt _()_


    Soll nur ein BHKW eingebaut werden oder ist das Teil einer größeren Sanierung _()_

  • [font='Verdana, Helvetica, sans-serif']Für den Stromverkauf an Mieter findest Du hier im Forum etliche Beiträge.
    Ein sehr interessantes Modell ist die "Lohnverstromung


    tja dann ist einen PDF angehängt aber die geht bei mir nicht auf, obs an mir oder
    Ubuntu liegt :strafe:



    Nun aus den Wort Contracting schließe ich das es das Kommunardenmodell ist wo die jeweiligen
    Mieter beteiligt, selbiges hab ich ja auch verlinkt so in etwa ich zitiere mich mal selbst aus meinen Beitrag


    BHKW mit Erdgas KWKG oder mit Biogas EEG ? Was mach ich nur mit meinem Häuschen ?


    Zitat

    oder hier http://duopowertec.de/information/downlo…tec-unternehmen
    Seite 18 da ist sogar Liks unten der Abrechnungsdienstleister vermerkt.



    firestarter schreibt aber obwohl das so derzeit Gesetzlich so geregelt :pfeifen:


    BHKW mit Erdgas KWKG oder mit Biogas EEG ? Was mach ich nur mit meinem Häuschen ?


    Zitat

    Dann gibt es noch ein Mieter-GbR Modell, oder 1€ Beteiligungs-Modelle
    wo es aber auch kritische Stimmen gibt, ob es nicht als Umgehungstatbestand zu werten wäre


    also nicht nur das es unschön ist,
    die Unsicherheit ist fast noch unschöner...bis mal irgendwann richtig recht gesprochen wird
    ...oder, es ändert sich vielleicht was in der Gesetzgebung, was sogar helfen könnte?



    Also das GBR oder Kommunardenkraftwerk ist zwar im Text der jetzigen Gesetzlichenregelung
    als Möglichkeit scheinbar erlaubt, aber der Wind kann drehen.


    Ausdrücklich und vom Gesetzgeber als Möglichkeit sogar gewünscht weil es die Kosten
    des EEgs reduzieren soll ( Politiker und Rechnen, da gehen nur die raus die im EEG nix
    kriegen, was die verbleibenden kWh noch teurer und fluktuierender macht ) ist die 50% EEG
    Stromregelung und wie ich schon mal hab anklingen hab lassen einen Pasenden Dienstleister
    suchen das ganze mal Bebildert in einer PDF


    http://www.transpower.de/pages…_des_50_Kriteriums_NB.pdf


    Seite 3 gibt neben einen Bild folgenden Text wieder




    Der Dienstleister also DL sollte also in der Lage sein Zählerstände zu messen
    zuzuordnen, abzurechnen und als EVU auftreten um einen ähnlich wie auf
    Seite 9 den BHKWbetreiber mit 50% Grünstrom zu versorgen, ist der DL gut
    ist der Strom aus den Pool noch Saubilich und voll Öko, z.B aus eine Altholzkraftwerk :D

  • Hallo,


    bei der Versorgung von den 10 Mietern mit Strom und Wärme kann der Investitionsbetrag über energetische Verbesserungsumlage (Erhöhung der Kaltmiete 11% /Jahr der Investitionsumme 100% auf alle Wohnungen verteilt) umgelegt werden. Dafür am besten die Mieter vor Beginn der Maßnahme informieren und Ergänzungsverträge zum Mietvertrag abschließen. Dadurch ist die Lieferung von Wärme eine mietnahe Versorgung (Heizkostenabrechnung nach Mietrecht), für die Lieferung des Stroms muss ein Extravertrag geschlossen werden. Ist der Selbstverbrauch der Mieter inklusive Hausstrom ( Umlage über Nebenkostenabrechnung) >50% des erzeugten Stroms vom BHKW kann dieser auch als mieternaher Eigenverbrauch gewertet werden, da die Mieter über die Kaltmiete am BHKW Stromerzeugungsteil beteiligt sind. Genaueres : OFD Verordnung des jeweiligen Bundeslandes. Für den verkauften Strom gilt, Gewerbebetrieb kann als Nebengewebe mit Gesamtgewinnabsicht der Vermietung zugeführt werden, um die Einstufung als Liebelei durch das Finanzamt zu verhindern.
    Dieses Model habe ich in meiner Anlage IPS.Stahl-Neuendorf.de angewendet.

    Jeder Verein lebt vom Erfolg, dieser darf sich auch beim BHKW-Forum e.V. in einer steigenden Mitgliederzahl widerspiegeln! :)

  • Das Problem ist wie Du richtig erkannt hast, dass wenn dann nur in unzureichend geringem Maße Vst. auf das Modul gezogen werden kann. Weiterhin ist es eher sinnig neben einer freiwilligen Mieterhöhung, sofern diese durchsetzbar, den Strom an die Mieter mit Gewinn zu verkaufen. Dies ist mit dem beschriebenen Modell erschwert da hier Ust. gezahlt werden würde wo vorher keine entsprechende Vst. gezogen wurde - also eine unnötige doppelte Belastung vorliegt. Denn die Ust. freie Durchreichung im Vermietungsrahmen ist nur im Wohnnebenkosten Rahmen möglich. Eine Amortisation der Anlage wird somit vor Ablauf der KWK-Erzeugungsförderung nahezu unmöglich.


    Ja, das ist ein leidiges Thema! Viele Steuerberater haben von BHKW überhaupt keine Ahnung, machen sonst Solaranlagen... haben da mal was auf einer Schulung gehört, würfeln das bunt zusammen und zack kostet es Dich über die Laufzeit einen fünfstelligen Betrag. Verloren hat da, wer seinem Steuerberater blind vertraut. Von daher ist es gut sich vorher zu informieren. Anbei mal eine Broschüre von Vaillant zum Thema. Die Urteile vom BFH sind ja hinlänglich bekannt.
    ->BHKW und Finanzamt.pdf


    Die Frage ist immer was am günstigsten ist. Auch im Mehrfamilienhaus lässt sich mE die gesamte Vorsteuer auf das Gerät ziehen, wenn der alte Kessel bleibt - das BHKW also von der Argumentationskette her nur für die Stromerzeugung angeschafft wird. Wenn man dann noch einen Teil der Refinanzierung geschickt über die Kaltmiete macht und das BHKW steuerlich über Strom (und ggf. Wärme je nach Mieterregelung, besser jedoch reguläre Heizkostenabrechnung) nur einen minimalen Gewinn bringt (Verlust auf Dauer ist schwer zu begründen siehe oben), erreicht man den optimalen Steuerspareffekt. Denn die Ust für Gas und zugekauften Strom reicht man ja nur zum Mieter weiter und der "Gewinn" über die Kaltmiete unterliegt nicht der Umsatzsteuer.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Denn die Ust. freie Durchreichung im Vermietungsrahmen ist nur im Wohnnebenkosten Rahmen möglich


    Lieg ich jetzt total falsch oder ist es nicht vielmehr so, dass mit dem Mieter die Stromabrechnung, wie wenn er bei einem externen VU wäre, zuzüglich Mwst. gemacht wird. Das hat mit der Miete und den anderen Nebenkosten nix zu tun. |__|:-)
    Bei der Abrechnung mit Deinem Netzbetreiber verlangst Du ja auch Mwst. Ergo muß diese auch irgendwo hin und die Umsatzsteuer-Voranmeldung mußt Du ja auch machen. Da werden halt die 19%-Erlöse mehr und der Vorsteueranteil aus dem Gasbezug auch um diesen Ansatz höher.


    ....oder was? verflixte Märchensteuer :-)_:-)

    Die dezentrale KWK ist keine Brücke - sie ist die Lösung :thumbup:


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  • Richtig. Man kann den Strom an den Mieter verkaufen - dann gelten die hinlänglich bekannten Besteuerungsregeln. Man kann den Strom aber auch zum Selbstkostenpreis abgeben, dann wird die Rechnung die man selbst erhalten hat nur aufgeteilt, wie bei den Heizkosten regulär auch. Damit ist aber natürlich kein Gewinn zu machen.


    Will man den Strom jedoch an Mieter mit Gewinn abgeben, gelten wie gesagt die regulären Ust. Regeln. Also bei § 19 Regelung keine Ust - und sonst normale Ust. und Vst. Und wenn hier Ust. gezahlt wird, muss auch vom BHKW-Kaufpreis, Wartung, Gas und zugekauften Strom Vst. gezogen werden. Wer das dann nicht im zulässigen Umfang macht ist selbst schuld ;)

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

    Einmal editiert, zuletzt von Neuendorfer ()