BHKW mit Erdgas KWKG oder mit Biogas EEG ? Was mach ich nur mit meinem Häuschen ?

  • Hallo,


    habe zu dem leidigen Thema einige Beiträge älteren Datums gefunden, aber genau hier liegt eben mein Problem, weil sich ja (gefühlt) andauernd was ändert im EEG, KWKG u.s.w. Zum Sachverhalt:


    Ich habe ein 10-FH, in welches jetzt ein BHKW rein soll, 6,9 kW elektrisch und 18,7 thermisch. Brennstoffaufnahme so um die 30 kw.


    Die Milliardengewinne der Energieversorger haben mich derart fasziniert, dass ich dachte: Das kannst Du auch ! Ich verkaufe Strom an meine Mieter, diese sind angesichts erneuter Preiserhöhungen auch erstmal begeistert. der VK soll so bei 13 Cent netto liegen, das BHKW soll so an die 40.000 kwh/Jahr an Strom bringen. So weit alles einfach.


    Jetzt wurde mir aber gesagt, dass ich (wohne nicht selber in dem Haus !!), wenn ich komplett Strom verkaufe, aus irgend einem Grund seit 01.01.11 4 Cent abführen muss, was den Gewinn schmälert. Mir stellt sich auch noch die Frage, wie ich denn das Gas weiterberechne, kann ich warm vermieten ? Dies wie auch den Grund für die 4 Cent konnte mir bislang keiner beantworten.


    Stattdessen bekomme ich zu 90% sehr gute Ideen, die fehlenden 10% sind aber die, die einem dann den Hals brechen. Eine Idee ist es, Biogas zu kaufen (Naturstrom 100%) und dann die Anlage nach EEG vergüten zu lassen. Dieses Biogas ist aber doppelt so teuer. Wie hoch ist denn die Vergütung, wenn ich das BHKW mit "Biogas" betreibe ?


    Standard ist ja klar: 5,11 Cent plus 13 Cent aus dem Verkauf = 18,11 plus ErdgassteuerErstattung. Muss aber auch noch Strom zukaufen und ggf hinter der Kohle von meinen Mietern herrennen...


    Aber wie sieht das mit Biogas aus ? Mir wurde gesagt, dass ich 24 Cent bekäme ! Sind ja 5 Cent mehr ! Und sicheres Geld ! Aber wie erkläre ich den Mietern, dass das Gas leider doppelt so teuer ist ?


    Gibt es denn in Deutschland niemanden, der anhand der aktuellen Gesetzeslage sagen kann, was ich tun soll ?


    Freu mich auf Eure Antworten !


    Rudi !

  • Moin

    Gibt es denn in Deutschland niemanden, der anhand der aktuellen Gesetzeslage sagen kann, was ich tun soll ?

    Nein, wir können Dir nur Möglichkeiten aufzeigen.


    Vergiss den EEG Gedanke, zwar scheint die Einspeisevergütung mit 21Cent (24 ist eher nicht möglich) auf den ersten Blick recht hoch zu sein doch der Teufel steckt im Detail. Die Vergütung ist zum einen auf 20Jahre fix aber Dein Gaspreis nicht - es ist anzunehmen das die Kosten stetig steigen wenn aber die Einnahmen gleich bleiben heist das der Gewinn schmilzt dahin oder wird gar zum Verlust. Andererseits nimmt die Bürokratie im EEG immer mehr zu und auch der Gutachterzwang trägt zur Unwirtschaftlichkeit - vorallem bei Kleinanlagen - bei.


    Bei KWK Anlagen ist das anders. Hier bekommst Du wie schon beschrieben für 10Jahre den Bonus von 5,11Cent auf jede produzierte Kilowattstunde Strom. Du kannst den produzierten Strom an Deine Mieter verkaufen - zu einem Preis der zwischen Dir und den Mietern festgelegt wird. 13Cent ist da viel zu wenig !!!
    Du kannst Ausserdem die Energiesteuer aus dem Gaspreis vom HZA zurück fordern und die MWST zumindest aus dem Gasanteil der der Stromerzeugung zugerechnet wird. Das mußt Du aber vorab mit dem FA abklären - da geht so einiges.
    Die 4Cent Abgaben von denen Du sprichst beziehen sich sicher auf die EEG Abgabe welche Du als Contraktor abführen mußt - das ist aber meines Wissens noch nicht in Sack und Tüten.



    mfg |__|:-)

  • Alikante hat schon einiges geschrieben. :imsohappy:


    Ich möchte zu volgendem Raten:
    Den Mieter den gleichen Preis je kWh berechnen, den man auch für den Reststrom (muss man im Sommer kaufen, wenn die Anlage mangels Wärmeabnahme steht) bezahlen muss. Dem Mieter die Zählergebühr usw. nicht berechnen. Gibt meistens so eine Ersparnis für den Mieter in Höhe von 50,- bis 120,-€. Mehr bekommt der Mieter auch nicht, wenn er jedes Jahr den Anbieter wechselt. Der Vorteil besteht darin, dass man selbst kein Risiko hat, wenn die Anlage gestört ist (je älter die Anlage ist umso häufiger wird das vorkommen). :sehrgut:
    Den KWK-Zuschlag, Mineralölsteuerrückerstattung usw. zur Finanzierung der Anlage und Bildung von Rücklagen verwenden. Dann kann man nach 10 Jahren, wenn die Zuschlagszahlung aufhört, die Anlage "wesentlich erneuern" (neuer Motor usw.) um dann wieder in den Genuss des KWK-Zuschlags zu kommen. :walklike::tanz:

    Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. ?(
    http://perdok.info/
    Oscar Perdok GmbH
    Gildeweg 14, 46562 Voerde
    Beratung, Planung und Installation von: KWK-Anlagen, PV-Anlagen, Stromspeicher mit Notstromfunktion, Eigene Herstellung von Ladestationen für E-Mobile, Energie-Effizienz incl. Kosten/Nutzen-Betrachtung, Ladestation für E-Mobile (kostenlos)

  • Dann kann man nach 10 Jahren, wenn die Zuschlagszahlung aufhört, die Anlage "wesentlich erneuern" (neuer Motor usw.) um dann wieder in den Genuss des KWK-Zuschlags zu kommen.


    ...das klingt gut. Ist das Attribut "wesentlich" irgendwo definiert? Zum Beispiel welche Komponenten auf jeden Fall ausgetauscht werden müssen und / oder wieviel Prozent der Anlage (mindestens) zu erneuern sind?


    Gruß. maxnicks

  • ...das klingt gut. Ist das Attribut "wesentlich" irgendwo definiert? Zum Beispiel welche Komponenten auf jeden Fall ausgetauscht werden müssen und / oder wieviel Prozent der Anlage (mindestens) zu erneuern sind?


    Das EEG ist in 10 Jahren 2,55 mal geändert worden und Zwar von garnix KWK
    auf voll KWK zu ich brauch einen Umweltgutachter fürs KWK, also heut zu 100%
    Einplanen was der Gesetzgeber in 10 Jahren für eine Meinung hat, ist Mutig.


    Kann natürlich sein das wenn der Wind grad günstig weht, Gesetzlich was drin ist :pfeifen:
    eventuell auch nur ein Blick druchs Ofenrohr aufs Gebirg :S

  • ...uff. Danke, Neuendorfer. Wenn sich da nichts tut und die privaten BHKW-Betreiber keine angemessene Vergütung erhalten, werde ich Frau Merkel einen netten Brief schreiben und das Ding wohl abschalten. Soviel zum Thema "Klimaschutz lohnt sich".


    Gruß, Maxnicks

  • um dann wieder in den Genuss des KWK-Zuschlags zu kommen.


    .....ja ja und der Weihnachtsmann is real existent :!:




    Kann natürlich sein das wenn der Wind grad günstig weht, Gesetzlich was drin ist


    aber blos, wenn der Aloisius (siehe unten) sein Arsch in´d Höh bringt :-)@@(-:


    werde ich Frau Merkel einen netten Brief schreiben und das Ding wohl abschalten.


    ...des juckt die soviel wie wenn in China a Radl umfällt

  • Zitat von »ecopowerprofi«
    um dann wieder in den Genuss des KWK-Zuschlags zu kommen.




    .....ja ja und der Weihnachtsmann is real existent :!:

    Na denn las mal Deine Interpretation des KWKG §5 (1) 3. und 4. hören - oder schweige für Immer ^^|__| .


    mfg

  • Na denn las mal Deine Interpretation des KWKG §5 (1) 3. und 4. hören - oder schweige für Immer .


    Da muss nix interpretiert werden weil das da eindeutig so steht.


    Aber Fakt is doch dass der @rudi_ratlos jetzt über eine Lösung nachdenkt und auch zeitnah eine finden muss um 2011 noch in Betrieb zu gehen.
    Also ich würd dem jetzt nicht raten, ab Mitte/Ende 2021 immernoch mit den 5,11 ct. zu rechnen, weil

    Das EEG ist in 10 Jahren 2,55 mal geändert worden


    und das nicht die letzte Änderung war. |__|:-)


    ....und wo der Manfred recht hat hat er recht :!:




    Die dezentrale KWK ist keine Brücke - sie ist die Lösung :thumbup:


    und der Spenden-Button für unser Forum ist auf der Portal-Seite rechts :!:

  • ...uff. Danke, Neuendorfer. Wenn sich da nichts tut und die privaten BHKW-Betreiber keine angemessene Vergütung erhalten, ...



    Was hat Frau Merkel damit zu schaffen was as BHKW für Vergütung bekommt, wenn rudi_ratlos für 13¢
    an Seine Mieter verkaufen will ist das Seine Sache, achso es ist sowas wie die Solarvergütung gemeint
    ich erzähl allen mein Strom ist der beste und krieg das 10 Fache von dem was der Strom wert ist :diablo:



    Der Himmel hilf und bewahre uns von so einer KWK Förderung, was nett von der Angie
    wär die KWK von Sünden Solarer Lobbysten zu bewahren, also der EEG Umlage, aber wer soll die
    Solaranlagen dann bezahlen :pfeifen:


    Was KWK braucht sind Leut die bereit sind Initiative und Verantwortung zu übernehmen was bedeutet
    der Volkswirtschaftlich Vorteil einer Dezentrale Energieerzeugung nicht behindert wird, durch eine
    Alt 68er Mentalität als was Privatwirtschaft ist gehört unterdrückt und Privates Familienleben gehört
    in ein Kommune


    http://www.youtube.com/watch?v=rvEzE9dCHpo&feature=related
    ( a bisserl dick die Uschi in den Video )


    Nun rudi_Ratlos es gibt viel die Dir durch die Gesetze helfen würde ( leider bist Du aber kein Star
    und bekommst kein Geld das dich einer aus den Gesetzesdschungel holt, sondern das kost in
    der Regel, nur hier in der Kommune ähh Forum ist es billiger, aber es kost Hirnschmalz, also
    umsonst ist da :tot: und der kosts Leben ) allein Gestze ändern sich und so ist nur eine gute Technik
    und deren Verständnis die BHKW derzeit am Leben hält, also mit eine Motorenwissen von einen Hippie
    bist Du auf gekauftes Fachwissen angewissen, das ist aber leider heut nicht so das es immer gut ist,
    kann also teuer werden ( wie für Lotsen im Dunschgel der § )


    Du schreibst von Biogas und EEG und 24¢ also erstens gibts eine Degression im EEG bedeutet, jedes Jahr
    später der inbetreibnahme der Anlage gibts 1% weniger Geld


    Das virtuelle Biogas das Du beziehen würdest ( das ist Erdgas das auf den Papier mit Eingespeisten Biogas
    verrechnet wird ) und eben übers EEG vermarkten, wäre viel zu teuer an die Mieter zu verkaufen ( irgendwas
    bei http://www.tll.de/ainfo/html/eegr1008.htm 10kW Elektrisch 2011 Inbetriebnahmen KWKbonus 30% dürften
    in etwa 21¢ plus MWST rauskommen ) die könnten höchstens die preiswertere Wärme voll Sozial daraus beziehen.


    Tja von den 21 ¢ geht der Gaseinkauf ab der Wärmeerlös kommt hinzu ob da ein Schuh draus wird :pfeifen:



    Ein BHKW in einen Mietshaus als Kommunardenkraftwerk ( wenn es ein Kommunardenkraftwerk ist, fällt
    kein EEG an ( eben Alt 68er denke )) die Wärme gibts reduziert ( eventuell im Sommer ein Schwimmbad,
    steigert den Wohnwert verlängert die BHKW Laufzeit im einklang mit der Gesetzeslage).


    http://www.energieagentur-regi…BHWK_Meyer_2010-07-23.pdf


    Seite 20 ein Übersicht über den § Dschungel ( ohne Anspruch auf vollständigkeit,
    wie jeder Dschungel wuchert der )


    Seite 27 ein Schaubild zu den Kommunardenkraftwerk, dort als Nutzer-GBR beschrieben.


    oder hier http://duopowertec.de/informat…duo-power-tec-unternehmen
    Seite 18 da ist sogar Liks unten der Abrechnungsdienstleister vermerkt.




    Nun gibts wie in jeden Dschungel viele Trampelpfade, ein andrer wäre einen Abrechnugsdienstleister zu
    suchen der gleichzeitig ls EVU auftritt und 50% EEG Strom vermarktet die nicht im EEG mehr verrechnet werden,
    auch dann wird die EEG Umlage nicht fällig ( aber ein Erstattung an die alt EEGler die aber unter der EEG Umlage
    liegt ) und man bekommt den Reststrom wenn das BHKW steht auch Kostengünstig und voll Öko


    http://www.reitter-wasserkraft.de/index.php?q=node/30



    Aber das sind alles Sachen die von den meisten berater in dieser Angelegenheit selbst noch weng bis garnicht
    beherrscht werden, insoffern ist der Hilferuf wer kann wirklich helfen berechtigt :pfeifen:


    Aber


    ( grün ist Hoffnung )


    wie sagt ein Altes Sprichwort


    * Hilf Dir Selbst, dann hilft Dir Gott *


    ( hängt natürlich davon ab ob Du noch Kirchensteuer zahlst ;) )

  • Zitat von »Manfred aus ObB«
    Das EEG ist in 10 Jahren 2,55 mal geändert worden



    und das nicht die letzte Änderung war. |__|:-)

    Ja und??? Der eine Schuh ist KWKG und der ander ist EEG - und die 5,11Cent beziehen sich jetzt und in Zukunft exklusiv aufs KWKG!!!


    Also erst Nachdenken dann posten dann klappts auch mit den Nachbarn!


    Mfg

  • und die 5,11Cent beziehen sich jetzt und in Zukunft exklusiv aufs KWKG!!!

    Hab ich was anderes behauptet :?:


    nach 10 Jahren, wenn die Zuschlagszahlung aufhört, die Anlage "wesentlich erneuern" (neuer Motor usw.) um dann wieder in den Genuss des KWK-Zuschlags zu kommen.

    ...und das ist dann im Fall von rudi_ratlos frühestens im Jahr 2021 :glaskugel:

    Die dezentrale KWK ist keine Brücke - sie ist die Lösung :thumbup:


    und der Spenden-Button für unser Forum ist auf der Portal-Seite rechts :!:

  • Ja und??? Der eine Schuh ist KWKG und der ander ist EEG - und die 5,11Cent beziehen sich jetzt und in Zukunft exklusiv aufs KWKG!!!


    Du übernimmst also die Garantie das die Politik das KWKG bis 2021 nicht ändert :pfeifen:


    Ein Dachs kost sagen wir mal 24.000 unklar ob sich die 50% nicht sogar auf das Eingebaute BHKW
    bezeihen dan wärs noch mehr :wissenschaftler:



    12.000 € Neuinvest 2021 Abgeschrieben auf 10 Jahre mit Zins und Arbeit 1.400 € pro Jahr geteilt
    durch 5,11¢ sind etliche kWh pro Jahr bevor das wieder Investierte Geld reingeholt.


    Also selbst wenn Juristisch das noch Korrekt, ist das auch ökonomisch erst zu rechnen, ich erlaube
    mir die Signatur von Ecopowerverbauer zu Zitieren


    Zitat

    Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern.