Mikro-BHKWs als EnEV-Ersatzmaßnahme


  • Da sollten wir mal nen extra-thread aufmachen...


    Die Energieeinsparverordnung (ENEV) schreibt Höchstwerte für den Energiebedarf von Gebäuden vor.
    Dieser wird zum einen über die Transmissionswärmeverluste (H_T) und zum anderen über den Primärenergiebedarf (Q_P) festgelegt.
    Da BHKWs typischerweise im Bereich von 0,4...0,7 mit dem Primärenergiefaktor liegen, ist es ein Kinderspiel den Wert für den Primärenergiebedarf einzuhalten. Wärmepumpen und Solarthermie haben meist eine geringere Primärenergieeffizienz, bzw um gleiche Werte zu erreichen müssen hier schon recht ambitionierte Lösungen ran.


    Einfaches Beispiel: Eine Solarthermieanlage zur WW-Bereitung deckt rund 60% des WW-Bedarfs. Dann wird im Sommer der Solarertrag voll für die WW-Grundlast genutzt und die Anlage wird optimal genutzt. Damit wird der Wärmebedarf eines Gebäudes um rund 5-10% gesenkt (3/4 des Energiebedarfs eines Wohngebäudes (Bestand) ist Heizwärmebedarf, der Rest teilt sich in etwa hälftig in Strom und Warmwasser. Mit Solarthermie kann man also den Primärenergiefaktor von 1,1 (Brennwert) auf 1,0 senken. Bei einer Ueberdimensionierung auf eine Heizungsunterstützung (d.h. man schmeisst im Sommer Solarerträge weg, damit im Herbst und Frühling auch etwas für die Heizung genutzt werden kann und damit sich die 60% für WW erhöhen). Weiss jemand, wie teuer eine heizungsunterstützende Solaranlage ist? Für eine reine WW-Auslegung peile ich über den Daumen mit 5000 Euro für ein EFH.


    Anforderungen an EE-Nutzung und Ersatzmassnahmen
    Für Wärmepumpen wird ein COP von 3,5 (Luft) bzw. 4 (sonstige) gefordert, welcher auch durch einen Strom- und Wärmemengenzähler nachgewiesen werden muss.


    Wenn man also eines der Mikro-BHKWs vergleicht mit den Alternativen einer grossen Solaranlage, Wärmepumpe und / oder Pelletkessel (der braucht mit dem Pelletlager Platz und Qualitätsgeräte sind auch nicht für umsonst zu haben), dann schrumpfen die optisch hohen Investausgaben ein gutes Stück zusammen. Die Alternative ist mittlerweile eben nicht die günstige Brennwerttherme für 3000-5000 Euro.


    Gruss
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Moin
    Hier in München hat Fernwärme dank Müllverbrennung (Müllenergie wird mit 0 angesetzt) einen Primärenergiefaktor in der Größenordnung von 0.5 - damit wird dann die Wohnungswirtschaft geködert- Es nichts wird energetisch saniert- und der Mieter zahlt dann 8c/kwh für Fernwärme statt 6c/kwh Gas. Diese Enev Schönrechnerei machts möglich- zahlen muss der Mieter trotzdem.
    Hier in München werden auch im Neubaubereich großteils Effizienzhäuser 70 gebaut- brauchen aber mehr Heizkosten wie Standardhäuser ohne Fernwärme.(Standardhaus mit 100%:1.1 mal 6cent/kwh ggü. Effizienzhaus mit 70%:0.5 *8cent/kwh~ 70% teurer! (100%= normierter tatsächlicher Wärmebedarf/m² ohne Berücksichtigung des Primärenergiefaktors)
    Wo es keine Fernwärme gibt- mag ein BHKW für eine rechnerische Sanierung im MFH Sinn machen- aber ob es der Mieter zahlen will ist eine andere Geschichte.
    Auch ein Jahr nach Einführung des Energieausweises hat ihn kein Makler zur Hand- letztlich zählen Verbrauch bzw. Nebenkosten am eigenen Portmonaie, und nicht ein rechnerischer CO2 Wert.
    Mit einer PÖL -BHKW-anlage könnte ich mit 5cm Dämmung mein Haus BJ38 zum Passivhaus (HT=0.3 genügt) machen- Enev machts möglich. Heizkosten hätte ich natürlich trotzdem
    sonnige Grüße
    Wolfgang

  • Du hast es schon gesagt -sogar mehrfach-

    Zitat

    Auch ein Jahr nach Einführung des Energieausweises hat ihn kein Makler zur Hand- letztlich zählen Verbrauch bzw. Nebenkosten am eigenen Portmonaie, und nicht ein rechnerischer CO2 Wert


    Die Klimabilanz (nach ENEV)
    hat nichts mit den Energiekosten zu tun.


    Ist halt eine EnergieEINSPARverordnung
    und keine EnergieKOSTENSPARverordnung.


    Das erstes nicht automatisch zweiteres bedeutet, hast Du ein paar Beispiele benannt.
    Jeder ist halt selber angehalten, die für sich günstigste Lösung zu wählen.
    ...und da ist es doch schön, dass BHKWs als Ersatzmaßnahme zulässig sind, denn

    Zitat

    Wo es keine Fernwärme gibt- mag ein BHKW für eine rechnerische Sanierung im MFH Sinn machen- aber ob es der Mieter zahlen will ist eine andere Geschichte.


    es ist ja nicht nur rechnerisch, sondern spart effektiv viel Energie ein (Primärenergie, was halt relevant ist in der Klimabilanz).
    aber auch für den Mieter könnt es sich rechnen, denn andere Optionen könnten durchaus teurer ausfallen.


    Natürlich
    möchte auch ich eine viel höhere energetische Sanierungquote
    doch was solln wir bis 2050 warten, bis wir 100% Passivstandard erreichen (wenn überhaupt), wenn wir doch heut schon viel mehr machen könnten(neben der dürftigen Sanierungsquote).