Mini-BHKW XRGI 15G-TO Erfahrungen gesucht

  • Zitat

    Eine Umstellung auf WW-Bereitung im Durchlaufprinzip (Hygienespeicher oder Frischwasserstation) ist nicht immer möglich bzw. kann mit erheblichen Kosten einhergehen.


    Ein Punkt, der ggf. dagegen spricht, ist ein sehr kalkhaltiges Wasser. Man muss abwägen, ob man regelmäßige Entkalkungsaktionen durchführt - normalerweise im Verbund mit der BHKW-Wartung, was je nach Kalkgehalt eventuell sogar häufiger notwenig ist - oder ob man einen Vorratsspeicher nimmt, der aber nicht die Vorteile der niedrigen Temperaturen für den BW-Abgaswärmetauscher aufweist. Von der Leistung her im Vergleich zum WW-Speicher können auch Kaskaden von Frischwasserstationen eine Vielzahl von Zapfstellen abdecken.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Hallo Denkmaler,


    also unsere Reihenhausanlage besteht aus mehreren Häusern, in einem Haus ist die Heizung mit den 2x 500 l Wärmespeichern im Keller, im Nebenraum sind die 20 Stromzähler und wir haben eine WW-Zirkulationsleitung. Die 600m³ sind der Warmwasserverbrauch, welcher in der Heizkostenabrechnung unter Verbrauchskosten genannt wird.


    Mir liegt ein Angebot von ca. 53.000 € brutto vor, für die Lieferung und Installation, 475 ltr. Speichertank, Q40- Wärmeverteiler Steuerung, Wärmedämmung, Abgasanlage, Lohnarbeiten, elektrischer Anschluß und Inbetriebnahme.


    Der Angebotschreiber hat mir gesagt, dass ein Motoraustausch nach ca. 40.000,- € uns 5.000,- € kosten würde. Eine Wartung nach ca. 8.500 Std. würde ca. 800,- € brutto kosten. Für diese Posten plane ich ca. 1.200,- € in die Rücklage ein.


    Der Heizungskessel ist 13 Jahre alt, macht noch einen ordentlichen Eindruck, aber man weis es ja nicht genau, wann eine neue Heizung fällig wird. Doch möchte ich zurzeit an der Heizung nicht viel ändern, bis jetzt läuft diese recht gut. Das Thema mit der Brennwertnutzung wird dann wahrscheinlich möglich.


    Über die Kühlung des EC-Powers mache ich mir auch keine Gedanken mehr.


    Über den Vollwartungsvertrag habe ich mit dem BHKW-Anbieter gesprochen, er meint, dass in den ersten 2 Jahren sowieso Garantie besteht, und danach sollte ein Wartungsvertrag nach Aufwand abgeschlossen werden, da meistens Kleinigkeiten zu Reparieren sind. Bei einem Vollwartungsvertrag muß er mit dem Schlimmsten rechnen und das wird für uns langfristig teuer und fördert das gegenseitige Vertrauen nicht gerade. Insgesamt hat dieser Herr als BHKW-Lieferant einen ordentlichen Eindruck hinterlassen.


    Eine Fußbodenheizung ist meiner Meinung nach nicht eingebaut worden.


    Für den Zähleraustausch für 20 Stromzähler habe ich 2.500,- € geplant, ist das realistisch und was für Stromzähler sollte man für die BHKW-Stromkunden nehmen?


    Danke für Eure Mitarbeit


    XRGI-Fan

  • Für den Zähleraustausch für 20 Stromzähler habe ich 2.500,- € geplant, ist das realistisch und was für Stromzähler sollte man für die BHKW-Stromkunden nehmen?


    Ich würde die Zähler drinlassen und sie vom Netzbetreiber abkaufen oder ihn sogar mit dem Messstellenbetrieb für die Unterverteilung hinter dem Summenzähler einschalten. Lass Dir doch mal ein Angebot für beide Fälle machen. Wenn nämlich einer der 20 Unteranschlüsse von einem dritten Stromanbieter beliefert werden will, dann ist das Ab- und Ummelden der Zähler (noch) keine triviale Angelegenheit und recht lästig. Bei einem Drittversorgten wird zwar der Netzbetreiber wieder Messstellenbetreiber, auch wenn er den Zählerpunkt gar nicht mehr auf dem Schirm hatte, aber es geht wahrscheinlich einfacher, wenn das Zählermanagement ein Profi macht. Kommt halt auch auf den Preis an.


    Frag mal Pamiru, wie er mit seinem Netzbetreiber einig geworden ist.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Zitat

    Mir liegt ein Angebot von ca. 53.000 € brutto vor, für die Lieferung und Installation, 475 ltr. Speichertank, Q40- Wärmeverteiler Steuerung, Wärmedämmung, Abgasanlage, Lohnarbeiten, elektrischer Anschluß und Inbetriebnahme.


    der 475er
    ist der Hauseigene Puffer...recht niedlich das Ding und durch die Quaderform passt der auch durch jede Tür und ist in engen Räumen gut zu handeln,
    dennoch sollte ein größerer Puffer zum Einsatz kommen...erst recht bei Euch.
    je mehr Platz da drin, desto besser kannst Du mit der stromgeführten Betriebsweise fahren.


    Zitat

    Der Angebotschreiber hat mir gesagt, dass ein Motoraustausch nach ca. 40.000,- € uns 5.000,- € kosten würde. Eine Wartung nach ca. 8.500 Std. würde ca. 800,- € brutto kosten. Für diese Posten plane ich ca. 1.200,- € in die Rücklage ein.


    Für 5mille gibts bestimmt kein Austausch-Aggregat,
    nur Motorwechsel gibts eh nicht, das das Gerät auf ne Richtbank kommt um den direktgeflanchten Generator auch giut raufzukriegen. Also wenn nen Wechsel, dann wird das gesamte Gerät gegen ein Austauschgerät getauscht (entweder neu, oder aufgearbeitet). Das wir auf jedenfall nicht mit 5 Scheinen zu machen sein.
    Die preiswerte Wartung gibts natürlich auch...auch wenn Vollwartung schon seine Vorzüge hat (wenn auch teurer)

  • Hallo BHKW-Forum,


    mit den ganzen Vergütungen bin ich nicht ganz sicher.


    Wir planen, dass unsere Hausverwaltung das BHKW verwaltet und das BHKW über die Heizkostenabrechnung verrechnet wird. Da wir den Strom selber nutzen und die Mehrwertsteuer des BHKWs selber zahlen, sollte der Selbstverbrauchte Strom steuerfrei sein.


    Zur Vergütung:
    - Mineralölsteuer: 0,550 Cent/kWh x Gasverbrauch des BHKWs
    - KWK-Gesetz ab 1.1.09: 5,11 Cent/kWh x Gesamtstromverbrauch des BHKWs
    - Vermiedene Netznutzungsentgelte: 0,8 Cent/kWh x Reststrom, welcher ins öffentliche Netz geht
    - EEX-Baseloadstrom: 4,636 Cent/kWh x Reststrom, welcher ins öffentliche Netz geht
    - Selbstgenutzter Strom vom BHKW in der Anlage: 21 Cent/kWh x Selbststrom


    Den zugekauften Strom, ca. 10% vom BHKW produzierten Strom, mit 22 Cent/kWh.


    Der EEX-Baseloadstrom schwankt und ist geschätzt.


    Stimmen die Angaben oder habe ich Fehler in der Annahme?


    Danke für Eure Mitarbeit.


    Mit freundlichen Grüßen XRGI-Fan


  • Wir planen, dass unsere Hausverwaltung das BHKW verwaltet und das BHKW über die Heizkostenabrechnung verrechnet wird. Da wir den Strom selber nutzen und die Mehrwertsteuer des BHKWs selber zahlen, sollte der Selbstverbrauchte Strom steuerfrei sein.


    Habt ihr eine Wohnanlage mit gemeinschaftlicher Verwaltung oder wie ist das rechtlich geregelt?


    Viel spannender als die Frage nach der Mehrwertsteuerpflichtigkeit (hier kann man ja als Kleinunternehmen sich aus dem MWSt-Verfahren ausklinken) ist die Frage nach der EEG-Umlage. Diese kommt nach §37 EEG bei jeder Stromlieferbeziehung zustande. Bei einer Selbstversorgung ist das nicht der Fall.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Hallo Gunnar,


    es werden bei uns Wohneigentümerversammlungen von der Hausverwaltung einberufen, also sind wir eine Wohnanlage mit gemeinschaftlicher Verwaltung.


    Aus: Abrechnungsvarianten-Text-BWK_7-8-2010.pdf
    Verkauf des KWK-Stroms im Gebäude
    Im Fall der Belieferung der Mieter eines Mehrfamilienhauses kann sich der KWK-Anlagenbetreiber bei seiner Preisgestaltung
    auch an der Höhe der bei den Mietern vermiedenen Strombeschaffungskosten orientieren. Ohne Berücksichtigung des Grundpreises betragen die Mieter-Einkaufskosten derzeit rund 17 Ct/kWh (netto). Bei einer Direktvermarktung im Gebäude ist demnach eine
    verbesserte Wirtschaftlichkeit zu erwarten.
    Darüber hinaus liefert der KWK-Anlagenbetreiber seinen Strom im Gebäude direkt an die Endkunden, zahlt daher auch keine Netznutzungsentgelte und ist von der KWK-Umlage, der Konzessionsabgabe und der Stromsteuer befreit.
    Dadurch gewinnt er Spielraum zur Deckung höherer Stromerzeugungskosten.


    Und es ist doch für uns positiv, wenn wir die EEG-Umlage nicht bezahlen müssen.


    Stromsteuer
    Die Stromsteuer von 20,50 €/MWh gemäß § 3 StromStG entsteht dadurch, dass vom Versorger geleisteter Strom durch Letztverbraucher aus dem Versorgungsnetz entnommen wird oder dadurch, dass ein Versorger dem Versorgungsnetz Strom zum Selbstverbrauch entnimmt (§ 5 StromStG). Nach § 9 Abs. 1 Nr. 3b StromStG ist der gesamte in der KWK-Anlage erzeugte Strom von der Stromsteuer befreit, wenn er im Gebäude durch die Mieter verbraucht wird.
    Dagegen unterliegt der Strom, der nicht in der KWK-Anlage erzeugt wurde, sondern aus dem Netz der allgemeinen Versorgung bezogen wird, der vollen Besteuerung.


    Dann liege ich doch gar nicht so verkehrt, oder ?

    Gruß XRGI-Fan

  • Bei 40000 STD ist kein Motorenwechsel notwendig !


    Die Garantie / Gewährleistung auf Motor & Generator beträgt 40.000 STD. In der Regel werden die Motoren nicht vor 80.000 STD gewechselt.


    Gruß aus Nordbayern

  • :P Wir betreiben das ec-Power XRGI-15 jetzt seit 4 Jahren und sind sehr zufrieden. Das Teil steht bei uns im Keller und ist praktisch nicht zu hören. Wir haben ein Nahwärmenetz für 8 Gebäude und unser eigenes Stromnetz. Die Einsparungen aus dem Betrieb der Anlage decken im Prinzip die Finanzierungskosten. Details gibts bei Interesse.