KÜO neu ab 2010 - Besuch des Schornsteinfegers / Messpflicht für BHKWs ?

  • Ja, das mit den Maßen in alten Zeichnungen ist so ne Sache, da wurde gern noch nachträglich ein paar cm drauf geschlagen wenn das Geld gereicht hat.
    Aber sicher zuverlässiger als die "Schätzung" deines BZSM, ich komm (Anhand deiner Angaben) nämlich nur auf geschätze 14m:
    Keller 3m (und das Türchen ist bestimmt nicht auf OK Boden)
    EG 3m
    OG 3m
    DG 5m



    mfg JAU

  • ...herzlichen Dank, JAU. Ob der Kamin letztlich 14, 15 oder 16 Meter hoch ist, macht am Ende „nur“ einen Mehrpreis von 30 bzw. 60 Cent plus MWSt. aus. Aber ich bin zwischenzeitlich auf einen ganz anderen interessanten Punkt gestoßen:


    § 52 Absatz 4 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BimschG) besagt nämlich, dass die Überwachung von Feuerungsanlagen nur dann zu Kosten für den Betreiber führen darf, wenn dieser die Anlage nicht ordnungsgemäß betrieben hat. Da meine grüne Kiste und die dazugehörige Brennwerttherme regelmäßig von meinem Dachspfleger gewartet werden, hätte es mich überrascht, wenn der Schornie irgend etwas zu beanstanden gehabt hätte. Mal schau’n, was er sagt, wenn ich die Bezahlung seiner beiden Bescheinigungen für BHKW und Therme unter Verweis auf § 52 Absatz 4 des BimschG ablehne.


    Und warum er mir einen von mir nicht beauftragten oder verlangten Feuerstättenbescheid schickt (und mir dafür 10 EUR plus MWSt. in Rechnung gestellt), verstehe ich auch nicht. Er begründet dies – wie es im Betreff heißt – mit dem „Vollzug des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfHwG)“. Soweit mir bekannt, wird jenes Dokument frühestens 2013 benötigt und macht auch nur dann Sinn, wenn man beabsichtigt, einen anderen Feger aus der EU mit der Kehrung zu beauftragen. Ein Hagener Anwalt hat sich bereits dagegen erfolgreich gewehrt...


    Gruß, maxnicks

  • § 52 Absatz 4 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BimschG) besagt nämlich, dass die Überwachung von Feuerungsanlagen nur dann zu Kosten für den Betreiber führen darf, wenn dieser die Anlage nicht ordnungsgemäß betrieben hat.


    Ich bin da noch etwas am Zweifeln das nach der Argumentation wirklich was geht. Denn eigentlich sind BHKW Kleinanlagen die garnicht unter das BImSchG fallen. |__|:-)
    Es gibt da so ein Grüppchen Leute die schon seit Jahren gegen die Schornsteinfeger wettern (wer kanns ihnen verdenken :S ) und auf den § gern aufspringen.


    Man könnte den Bogen nämlich noch weiter spannen und sagen die AU bei PKWs wär unrecht...



    mfg JAU


    P.S. Bei einer ansonsten ordentlichen Rechnung würd ich den BZSM beim nächsten Besuch mal auf die Höhe ansprechen. Aber wenns eh schon verkehrt ist wird der Punkt natürlich auch beleuchtet.

  • Hallo Gemeinde,


    nachdem es jetzt die bundeseinheitliche KÜO gibt frage ich mich ob der Schorni für Prüfen/Kehren einer Dachs-Brennwertabgasleitung und diese ominöse CO-Messung zwei mal kommen und dann womöglich zweimal die Anfahrt kassieren darf. :verrueckt:


    Ausserdem ist der DACHS per se durch den Luftüberschuß und auch bewiesenermaßen in dem Artikel von Prof. Thomas CO-frei (im Gegensatz zu anderen BHKWs). Existieren schon ein paar Dachs-CO-Erfahrungswerte bei jemandem?


    Gruß
    rosisosi

  • frage ich mich ob der Schorni für Prüfen/Kehren einer Dachs-Brennwertabgasleitung und diese ominöse CO-Messung zwei mal kommen und dann womöglich zweimal die Anfahrt kassieren darf.


    Definitiv nein.
    Zum einen steht in §3 Abs3 das diese Tätigkeiten in einem Arbeitsgang durchzuführen sind. Zum anderen steht ein Gasdachs nur alle 2 Jahre zur Überprüfung an (Anlage1 3.4).



    Gestern zufällig WISO gesehen: Die Schornsteinfegerrechnung gilt vor dem Finanzamt nicht als Gebührenbescheid sondern als Handwerkerrechnung und die Arbeitszeit kann daher abgesetzt werden. 8o



    mfg JAU

  • Ich habe jetzt den Feuerstättenbescheid und auch das CO-Untersuchungsergebnis bekommen. 83 ppm CO hat er gemessen.
    Der Spaß kostet 67 Euronen gegenüber ca. 30 in den Vorjahren ohne CO-Messung.
    Ich bin gespannt, ob er 2012 noch kommt, da ja bei Gasdachsen die Überprüfung alle zwei Jahre dran ist.
    Und ab 2013 soll man dann als Betreiber nach Feuerstättenbescheid noch dafür verantwortlich gemacht werden, die Mess- und Überprüfungsergebnisse vom Freie-Wahl-Schornsteinfeger an den Bezirkschorni zu übermitteln, es sei denn, man beauftragt den angestammten Bezirksschorni mit Kehrung und Überprüfung.


    Hat jemand bei einem laufenden Dachs jemals mehr als 1000 ppm gehabt? Funktioniert der dann überhaupt oder läuft er sehr wackelig?


    Gruß
    rosisosi

  • Hat jemand bei einem laufenden Dachs jemals mehr als 1000 ppm gehabt? Funktioniert der dann überhaupt oder läuft er sehr wackelig?


    ...bei mir wurden bisher stets zwischen 30 und 40 ppm gemessen (der SENERTEC Wartungsvordruck gibt vor, dass der Wert beim DACHS auf jeden Fall unter 400 ppm bleiben sollte).


    Übrigens: Heute bekam ich Antwort von meinem Schornie. Einige der von mir beanstandeten Punkte hat er nachgebessert und die Rechnung um stolze 8,17 Euro nach unten korrigiert. Angabegemäß lag es an der Version der von ihm eingesetzten „Kehrbezirksverwaltungssoftware“, die nicht akzeptieren wollte, dass sich ein BHKW und eine Brennwerttherme im selben Raum befinden können. Wer’s glaubt...


    Beigefügt war eine dicke Broschüre des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (Dokumentation Nr. 582: „Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens“), die zwar alles Wissenswerte über die Bestellung von Bezirksschornsteinfegern sowie Witwen- und Waisengeld enthielt, aber auch nicht sonderlich weiterhalf.


    Doch das Antwortschreiben hatte es in sich: „...den Feuerstättenbescheid nach § 5 der Kehr- und Überprüfungsordnung MUSS ich ihnen zukommen lassen. Die Formblätter sind für das Funktionieren des SchfHwG unerlässlich, daher ist § 5 zum 1.1.2010 in Kraft getreten...“ Hä? Was is’n das?


    Und weiter heißt es: „...ihre Anfrage nach § 52 Absatz 4 des BimschG stellt keinen Bezug auf das BHKW dar, da es sich nach Laufender Nr. 3.4 um eine regelmäßige Überprüfung nach der zur Zeit gültigen Kehr- und Überprüfungsordnung handelt...“ Welche Laufende Nr. 3.4 ist gemeint? Die aus dem Gebührenverzeichnis? Auf meiner Rechnung findet sich eine derartige Position nicht. Offenbar gilt hier die alte Verkäuferregel: „Kannst Du den Kunden nicht überzeugen, versuche, ihn zu verwirren.“. Letzteres trifft nun definitiv auch für mich zu.


    Gruß, maxnicks

  • Abend,



    Angabegemäß lag es an der Version der von ihm eingesetzten „Kehrbezirksverwaltungssoftware“


    Nuja, keine Software ist perfekt. :whistling:



    „...den Feuerstättenbescheid nach § 5 der Kehr- und Überprüfungsordnung MUSS ich ihnen zukommen lassen. Die Formblätter sind für das Funktionieren des SchfHwG unerlässlich, daher ist § 5 zum 1.1.2010 in Kraft getreten...“


    Das ist soweit korrekt:

    Zitat von KÜO §3

    (3) Über das Ergebnis der Abgaswegüberprüfung ist der Eigentümerin oder dem Eigentümer des Grundstücks oder der Räume eine Bescheinigung auszustellen.


    Aber:

    Zitat von KÜO Anlage 3

    3.4 Abgaswegüberprüfung für raumluftunabhängige Gasfeuerstätten
    Anmerkung:
    Die Abgaswegüberprüfung schließt die CO-Messung, die Überprüfung der Verbrennungslufteinrichtungen, die Ausstellung der Bescheinigung und die Ringspaltmessung mit ein.


    Nach meiner Meinung also doppelt abgerechnet (gilt auch für Ölkessel und raumluftabhängige Thermen).



    „...ihre Anfrage nach § 52 Absatz 4 des BimschG stellt keinen Bezug auf das BHKW dar, da es sich nach Laufender Nr. 3.4 um eine regelmäßige Überprüfung nach der zur Zeit gültigen Kehr- und Überprüfungsordnung handelt...“ Welche Laufende Nr. 3.4 ist gemeint?


    Zitat von KÜO Anlage 1

    Anzahl der Kehrungen und Überprüfungen
    3.4 Blockheizkraftwerk, Wärmepumpe, ortsfester Verbrennungsmotor und Brennstoffzellenheizgerät
    einmal in jedem zweiten Kalenderjahr


    Ist halt die Frage was sticht: BImSchG oder SchfHwG?


    Wobei ich ja schon angemerkt hatte das BHKW, Thermen und Kessel dieser Größe (nach meiner Lesart) nicht unters BImSchG fallen.



    mfg JAU

  • Hast du die Sache weiter verfolgt?


    Bei mir war diese Woche auch der schwarze Mann. War dringend nötig den Festoffkamin zu reinigen - ist ja auch schon ein Jahr her. :blush2:
    Leider wars der Geselle sonst hätt ich wegen der Software mal nachgehackt...



    mfg JAU

  • Zitat
    Abgasanlagen
    Anlagen, wie Schornstein, Abgasleitung, Verbindungsstück oder Luft-Abgas-System für die Ableitung der Abgase von Feuerstätten; zu den Abgasanlagen zählen auch Anlagen zur Abführung der Ab- oder Verbrennungsgase ortsfester Verbrennungsmotoren, soweit sie der Beheizung oder Warmwasserversorgung von Gebäuden dienen (Blockheizkraftwerke, Wärmepumpen).
    (Kehr- und Überprüfungsordnung - KÜO NW)


    Im Umkehrschluss, wenn ich nur Strom produziere oder die Wärme für industrielle Zwecke nutze fällt ein BHKW nicht unter die KÜO. _()_
    Oder vielleicht muss ich das BHKW Stromgeführt laufen lassen, dann fällt es per Definition auch nicht darunter denn es dient ja der Stromproduktion. Die Abwärme ist Abfall und die kann ich ja einer Verwertung zu führen in dem ich den Rückkühler nicht außerhalb sondern innerhalb des Gebäudes aufstelle (z.B. als Zuluft der Lüftungsanlage) oder eben die Wärme durch eine Heizschleife im Pufferspeicher abführe.
    |:-(

    Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. ?(
    http://perdok.info/
    Oscar Perdok GmbH
    Gildeweg 14, 46562 Voerde
    Beratung, Planung und Installation von: KWK-Anlagen, PV-Anlagen, Stromspeicher mit Notstromfunktion, Eigene Herstellung von Ladestationen für E-Mobile, Energie-Effizienz incl. Kosten/Nutzen-Betrachtung, Ladestation für E-Mobile (kostenlos)

  • Im Umkehrschluss, wenn ich nur Strom produziere oder die Wärme für industrielle Zwecke nutze fällt ein BHKW nicht unter die KÜO.


    Da könnt man natürlich diskutieren. Ob aber was rauskommt :?: Wennst 5 Leute fragst kriegst 8 Meinungen.


    Bei mir war der Bezirkskaminkehrer im Januar da unt hat den neu installierten Gas-Dachs im "Vollzug der Bauabnahme nach der Bayerischen Bauordnung" abgenommen. Hat alles gemessen und überall reingeschaut sogar in den Kamin von oben (aussen). War alles in Ordnung. Jetzt sind die ganzen Bestätigungen und Meßprotokolle mit der Rechnung gekommen. Für 114 min. Arbeit kriegt er 147,87 €.


    In zwei Jahren kommt er wieder, hat er gsagt.

    Die dezentrale KWK ist keine Brücke - sie ist die Lösung :thumbup:


    und der Spenden-Button für unser Forum ist auf der Portal-Seite rechts :!:

  • War alles in Ordnung. Jetzt sind die ganzen Bestätigungen und Meßprotokolle mit der Rechnung gekommen. Für 114 min. Arbeit kriegt er 147,87 €.[/font]


    Ich les da Meßprotokolle, dafür ist Gerätschaft notwendig und die ist nicht
    Billig ( war die Woche wo in ObB wo es um Permanetes Messer von Holzgas
    Qualität und Abgas ging, die Anlage nur zu Meßzwecken stellt einen Wert
    etliches über 100.000 € dar, dazu kommt Verschleißmaterial ( Filter und ach eine
    Menge Zeugs halt )) also zu sagen der war nur eine Viertel Sunde da ist etwas,
    was ich so nicht stehen lassen mag, wen Er Ordentlich Gearbeit hat und alle
    Messungen so das man das Einheftet und hat sein Ruhe wenn die Behörden was fordern
    ist das sehr viel Wert, jedenfalls mehr als einer der bei Einer Internetauktion
    ersteigert für die Hälfte und der Nutzen ist Null.

  • Zitat von ecopower

    Abgasanlagen
    Anlagen, wie Schornstein, Abgasleitung, Verbindungsstück oder Luft-Abgas-System für die Ableitung der Abgase von Feuerstätten; zu den Abgasanlagen zählen auch Anlagen zur Abführung der Ab- oder Verbrennungsgase ortsfester Verbrennungsmotoren, soweit sie der Beheizung oder Warmwasserversorgung von Gebäuden dienen (Blockheizkraftwerke, Wärmepumpen).
    (Kehr- und Überprüfungsordnung - KÜO NW)


    Ich glaub das ist ne veraltete Version.


    Zitat von KÜO Anlage 4 (zu § 7)

    1. „Abgasanlage“: Anlage, wie Schornstein, Verbindungsstück, Abgasleitung oder Luft-Abgas-System, für die Ableitung der Abgase von Feuerstätten und Räucheranlagen, sowie eine Anlage zur Abführung von Verbrennungsgasen von Blockheizkraftwerken, Wärmepumpen, ortsfesten Verbrennungsmotoren und Brennstoffzellenheizgeräten;



    mfg JAU

  • Mein lieber Manfred aus ObB,


    ich glaub Dir is beim beim Unterwasserbetonieren :~~ die Brille angelaufen.


    also zu sagen der war nur eine Viertel Sunde da ist etwas,
    was ich so nicht stehen lassen mag,


    Ich hab nirgends von einer Viertelstunde geschrieben sondern von 114 min. (steht so auf der Rechnung) und das sind, auch wenn bei uns in Bayern die Uhren anders gehen, sowohl im nördlichen als auch im südlichen Oberbayern immer noch fast 2 Std. :-)_:-)
    Und ausserdem hab ich mich auch nicht beklagt, nicht einmal untertonmäßig, sondern einfach beschrieben was der gmacht hat... und des war ned wenig. Der is sogar auf´s Dach nauf (3 Stockwerke) und hat in Kamin reingschaut (Ende Januar).


    2 Koffer mit Gerät und Laptop hat er auch dabeighabt.


    Ich wollt eigentlich nur damit ausdrücken, dass ich sehr zufrieden :thumbup: war und die oft geführten Diskussionen um den Schlotfeger teilweise nicht nachvollziehen kann. Weil grundsätzlich ham´s ihre Berechtigung. |__|:-)


    Was sagt im Schadenfall die Brandversicherung wenn da nix geprüft is? Mir is vor Jahren schon einmal ein Heizungskeller durch einen Schwelbrand, ausgelöst durch einen Scheitholzkessel, zerstört worden.


    Mit Auto fährt man ja auch zum TÜV

    Die dezentrale KWK ist keine Brücke - sie ist die Lösung :thumbup:


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