KÜO neu ab 2010 - Besuch des Schornsteinfegers / Messpflicht für BHKWs ?

  • Hallo zusammen,


    ich hatte gestern ein Erlebnis der etwas anderen Art mit unserem (neuen) Schornsteinfeger, der sich vorstellte und neben unserem Spitzenlastkessel auch unser BHKW überprüfen und messen wollte. Es war offensichtlich sein Erstkontakt und er war am Vortag bereits da gewesen, hatte sich aber nicht getraut irgendwelche Tasten am Dachs zu bedienen, der gerade wegen einer "Arbeitspause" nicht so recht kooperativ für seine Messzwecke gewesen war.


    Bislang waren die schwarzen Herren immer nur zur Begutachtung unseres Spitzenlastkessels im Hause gewesen, nachdem der anfängliche Genehmigungsschock beim Einbau unserer Senertec-Anlage anno 2004 verflogen war. Interesse für BHKWs war eigentlich nicht nennenswert vorhanden, da die Geräte ja auch nicht prüfpflichtig waren.


    Dies hat sich offensichtlich geändert, da es scheinbar eine neue Regelung gibt, die ich allerdings überhaupt noch nicht kannte. Ergoogelt habe ich eine neue, bundesweite Kehr- und Überprüfungsordnung KÜO (http://www.heiz-tipp.de/ratgeber-1129-kueo.html), in der BHKWs nurmehr auch prüfpflichtig zu sein scheinen.


    Frage:
    - wie sind Eure Erfahrungen und Kenntnisse?
    - was muss geprüft und gemessen werden?
    - gilt die Regelung für alle BHKWs oder gibt es Ausnahmen?
    - wie häufig wird da überprüft werden und welche Kosten sind zu erwarten?


    Ich finde auf obiger Webseite nur in Anlage 1, dass BHKWs offensichtlich zu 2 Kehrungen pro Kalenderjahr verdonnert werden könnten. Ist da was dran? Das erscheint mir eine Menge Holz, denn bisher wurde ja der gemeinsam genutze Schornstein nur einmal jährlich beim messen des Spitzenlastkessels gecheckt.


    Habt Ihr bereits Erfahrungen?


    Grüße,
    Jochen

  • Morgen,


    Erfahrungen hab ich keine aber das BImSchG hat sich zum März diesen Jahres tatsächlich geändert.
    Danke jedenfalls für den Link, ich hatte in meiner Vorschriftensammlung noch eine Lücke die du eben geschlossen hast.:thumbup:


    Besonders interessant find ich die Unterschiede zur BImSchV bei den Prüfzyklen.
    Da ist bei Feuerstätten über 12 Jahren alle 2 Jahre ein Messung vorgesehen, bei unter 12 alle 3, bei selbskalibrierender Regelung sogar nur alle 5. X(



    mfg JAU

  • Morgen,


    Erfahrungen hab ich keine aber das BImSchG hat sich zum März diesen Jahres tatsächlich geändert.
    Danke jedenfalls für den Link,


    Ich möcht hier niemand unsanft wecken, aber wenn man das Datum
    in den Link betrachtet, so steht dort das Jahr 2009, wir schreiben aber inzwischen
    das Jahr 2010


    Auch ist der Zwang sich zweks Reingungsarbeit an den bisherigen Glücksbringer
    zu wenden aufgehoben, die Umsetzung von EU recht ermöglicht es auch zu den
    Zweck einen Polnischen Kollegen zuaktvieren, auch dafür wurde an der Uni Görlitz
    ein Studie gemacht, die Kurzfassung


    http://www.youtube.com/watch?v=UUEeL5d8i2s


    der alte Bezierkskaminkehrermeister muß lediglich die Anlage beschauen
    und selbiges proteklieren, welches der Eigentümer der Feuerungsanlage zu
    verwahren hat, ob Er genauer hinschaut wenn Stanislav gekehrt hat und
    nicht Sein Geselle _()_

  • Hallo,
    wirklich eine sehr interesante Aufstellung, nur leider mit einigen Grausamkeiten! |__|:-)

    Ich finde auf obiger Webseite nur in Anlage 1, dass BHKWs offensichtlich zu 2 Kehrungen pro Kalenderjahr verdonnert werden könnten.


    Hmm, ich lese daraus, das ein BHKW mit festen Brennstoffen 2x im Jahre überprüft wird, eines mit flüssigen Brennstoffen 1x und die gasanlagen nur alle 2 Jahre....
    ...aber eigendlich sollte man doch annehmen, das unsere BHKW´s alle die verbrennung selbstständig überwachen, oder? :thumbup:


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Zitat

    Ich möcht hier niemand unsanft wecken, aber wenn man das Datum
    in den Link betrachtet, so steht dort das Jahr 2009, wir schreiben aber inzwischen
    das Jahr 2010


    "§8 Inkrafttreten
    ...im Übrigen tritt diese Verordnung am 1. Januar 2010 in Kraft...."


    Zitat

    Auch ist der Zwang sich zweks Reingungsarbeit an den bisherigen Glücksbringer
    zu wenden aufgehoben,


    Noch nicht ganz!


    An einen fremden Feger darf man sich bei uns erst ab 2013 wenden, es sei den er geht vorher in Rente dann wird in dem jeweiligen Bezirk die Bindung schon früher hinfällig.
    http://www.handwerksblatt.de/H…elstand/Betrieb/6230.html



    mfg JAU

  • Noch nicht ganz!


    An einen fremden Feger darf man sich bei uns erst ab 2013 wenden, es sei den er geht vorher in Rente dann wird in dem jeweiligen Bezirk die Bindung schon früher hinfällig.
    http://www.handwerksblatt.de/H…elstand/Betrieb/6230.html

    Eigentlich ist es mir Wurscht, da ich mit meinen gut auskomm, Er seufz
    zwar oft, egal ob vor Jahrzehnten mit der Holzzentralheizung oder BHKW
    ( da hat Er früher einfach so getan als wenn es garnicht da wär ) aber
    Er ist Koperativ, weil das was ich mach kommt irgendwann, also Leben und
    Leben lassen.


    Aber was Du da im Zitierten schreibst ist eine etwas andere Auffassung
    als ich und der Ortsansäsige Schwarze Mann da hier vertritt.


    Ich darf Zitiren aus Deinen Link


    Wie ich schon einmal ausgeführt hab es wird in den Bezirk einen Zuständigen schwarzen Mann
    geben, der allerdings nicht mehr schwarz ist da Er nur noch mit Papier hantiert, man darf
    dann sogar ein anderen Messen lassen und der Bezirksbevollmächtigte kann das dann noch bestätigen
    oder eventuell fordern das glaubt Er nicht da Augenscheinlich getürkt, aber das wird die Zukunft zeigen


    Noch ein Link


    http://www.energieverbraucher.…e-Schornsteinfeger__2528/


    daraus ein Zitat


    eventuell ist entgangen das ich schon eingangs die Ausländischen Mitbewerber erwähnt habe
    die aber soweit mir bekannt derzeit keine Messungen machen ob dürfen möcht ich mich nicht
    versteifen, weil es an Messtechnikstandart fehlt, bisher hat der Kaminkehrer mit Seinen Gerät
    gemessen und den hat er geglaubt, ob das der Bezirksbevollmächtigte bei einen Polnischen
    Protokoll auch tut hab ich so meine Zweifel, eventuell ein Kaminkehrer angrabschen das soll
    Glück bringen vielleicht Klapps dann :pfeifen:

  • Irgendwo ist da der Wurm drin, alle Berichte die ich bisher erwischt hab hab ich so verstanden das der BZSM noch bis 2013 fürs Kehren zuständig ist. :kopfkratz:


    Hab mit meinem Schorni bislang auch keine ernsthaften Probleme, nur hab ich skeptisch wenn mir einer Vorschriften macht die 10km weiter irrelvant zu sein scheinen.



    mfg JAU

  • Kleines Update von meiner Seite:


    Ich habe inzwischen schon die Abrechnung der Abgaswegeüberprüfung und Emissionsmessung erhalten. Obwohl die Senertec-Rappelkiste ja überprüft wurde, finde ich auf der Rechnung nur einen zusätzlichen Posten "Abgwprf. raumluftabh. Gasfst, w. Prüftst. i. selben Raum" über preiswerte 8,70 EUR. Nachdem es sich ja um eine Gas-Anlage handelt, kommt nach der neuen KÜO wohl auch bei genauerem Studium der Regelung nur die 2-jährige Prüfung in Betracht.


    Von daher sehe ich das Thema nun erstmal wieder entspannter, werde Euch aber auf dem Laufenden halten, sobald es wieder Neuigkeiten gibt.


    Grüße,
    Jochen

  • Hallo liebe Forengemeinde,


    alle (2) Jahre wieder ist es soweit, der Schornsteinfeger steht mal wieder vor der Tür und will den Dachs messen.


    Habe mal einwenig gegoogled und etwas interessantes gefunden.


    Nach § 52(4) Satz 3 BIMSchG gilt, bei einer beanstandungs freien Anlage kann der Betreiber nicht mit den Kosten für diese Überprüfung belegt werden.Da der Schornsteinfeger nach Inbetriebnahme eine Beanstandungsfreiheit beurkundet hat, würde dieses ja bedeuten, nie wieder Kosten!


    Bitte mal folgenden Link lesen, vielleicht verstehe ich ihn ja auch falsch.


    www.indusnet.de/schornsteinfeger/schofi.htm


    Gruß


    Olaf

  • Ich dachte immer, ich sei in der Lage, Schornsteinfeger-Rechungen zu lesen. Heute kamen mir erstmals Zweifel. Auch meinte ich, meinen Dachspfleger dahingehend verstanden zu haben, dass aufgrund der jährlichen Wartung der grünen Kiste (und ohnehin, weil BHKW) der Schornsteinfeger viel weniger zu tun hätte. Vielleicht versteht Ihr daher meine Aufregung, als mir gestern die 2011er Rechnung in’s Haus flatterte.


    Vielleicht muss ich vorweg schicken, dass es in den Jahren mit gerader Jahreszahl (also 2008, 2010, 2012 usw.) in unserem Bundesland stets eine kleine Kehraktion gibt (kostet brutto so um die 25 Euro) und in den Jahren mit ungerader Zahl das „große“ Kehren angesagt ist. Daher der Vergleich der Rechnungen von 2009 und 2011. Und dann sollte ich vielleicht noch erwähnen, dass außer dem DACHS und der dazugehörigen Brennwerttherme desselben Herstellers bei uns lediglich noch ab und zu ein offener Kamin im Wohnzimmer Dienst tut. Das Ganze in einem gewöhnlichen, bald hundert Jahre alten Haus, mit Keller, Erdgeschoss, Obergeschoss und ausgebautem Dach - mehr nicht. Kurz gesagt, eine vermutlich durchaus häufiger anzutreffende Konstallation.


    Wenn ich nun meine 2009er (oben im Bild) mit der 20011er Rechnung (unten im Bild) vergleiche, fällt erst einmal auf, dass aus 66 Euro inzwischen stolze 94 geworden sind. Als nächstes wandert der Blick zu den verschiedenen Positionen: Statt sieben sind es nun acht einzeln abgerechnete Arbeitspunkte. Bei der Beschreibung der einzelnen Tätigkeiten gibt es die eine oder andere textliche Änderung, weshalb die beiden Rechnungen nicht unbedingt direkt vergleichbar sind. Was ist da passiert? Wurde die Gebührensatzung geändert und durch die Hintertür eine satte Vergütungsanpassung vorgenommen? Oder verrichtet hier jemand ungefragt und sehr "kreativ" Arbeiten, die nicht notwendig sind, weil z. B. bereits durch die DACHS-Jahreswartung erledigt? Zerkratzt mir der Kerl mit seiner blöden Bürste mein schönes glattes BHKW-Abgasrohr aus Kunststoff? Werde ich hier gar über den Tisch gezogen?


    Gruß, maxnicks

  • Morgen,


    gilt die neue KÜO scheinbar bundesweit mit einheitlicher Gebührenordung. _()_


    Mir fallen erstmal 2 Sachen auf: Die Postionen sind wild durcheinander gewürfelt und die Strecke wird jetzt in Meter abgerechnet.
    Was er dir laut Anlage 3 berechnet hat:

    • Grundgebühr 1.1.4
    • Anfahrt 1.2
    • Reinigung von Feststoff-Schornstein 2.1
    • und Kamin 2.6
    • Prüfung vom Gas-Schornstein 3.1
    • CO-Messung BHKW 3.3.1
    • CO-Messung Therme 3.3.1
    • Bescheid schreiben 5.8.1


    Prüfe mal die Länge deiner Abgaswege ob die so stimmen wie auf der Rechnung steht. Im alten sind beide gleich lang (5 Stockwerke) und laut 3.1 werden nur senkrechte Meter überprüft.
    Vergleiche mal mit Anlage 2 was für eine Bescheinigung du bekommen hast. Denn diese ist in 3.3.1 inbegriffen! Der Feststoffkamin wird nur gekehrt, nicht überprüft. Demnach müsste Punkt 5.8.1 entfallen.
    Dann hat er 3.3.1 doppelt abgerechnet. Die zweite Messung hätte er nach 3.3.2 (BHKW und Therme im selben Raum) oder 3.3.3 (getrennte Räume) abrechnen müssen. In Anlage 4 findest du die Begriffsbestimmung von "Nutzungseinheit".


    Ich komme dann auf max. 73,54€ brutto.



    mfg JAU

  • 1.000 Dank, JAU. Das hilft mir sehr. Bei mir befinden sich BHKW und Therme (SE-plus am Pufferspeicher) im selben Raum am selben Abzug. Ich werde mich am Wochenende mal auf's Dach begeben und mit Senkblei und Faden die Länge des Kamins abmessen. Wie kommt der Knabe eigentlich auf 5 Stockwerke? Zählt er etwa KG + EG + OG + DG + Dachboden? Ist das zulässig, auch wenn der Dachboden nur in gebücktem Zustand begangen werden kann?


    Gruß, maxnicks

  • Wie kommt der Knabe eigentlich auf 5 Stockwerke? Zählt er etwa KG + EG + OG + DG + Dachboden?


    In der Hessischen hab ich nix dazu gefunden.


    Zitat von ehem. KÜO BaWü

    (3) Als Stockwerke im Sinne dieser Verordnung gelten:


    1.begehbare Geschosse, wenn die Schornsteinsohle darin oder darunter liegt und der Schornstein ihre Decke durchfährt,
    2.je volle 2,50 m des Schornsteinteils über dem obersten Geschoss nach Nummer 1 einschließlich der mitzureinigenden Aufsätze und Verlängerungen jeder Art,
    3.Schornsteinteile nach Nummer 2 unter 2,50 m, wenn der Schornstein von einer Stelle über dem obersten Geschoss aus gereinigt werden muss oder erst über diesem beginnt.


    mal auf's Dach begeben und mit Senkblei und Faden die Länge des Kamins abmessen.


    Hast du keine (alte) Zeichnung von deinem Häuschen?



    mfg JAU

  • Hast du keine (alte) Zeichnung von deinem Häuschen?


    ...heute war's zu nass und zu windig. Daher habe ich davon abgesehen, auf dem Dach herumzuturnen. Aber in den Bauunterlagen habe ich eine alte Blaupause aus dem Jahr 1913 gefunden (Museumsreif, zerfällt fast). Wenn die in jenem Dokument handschriftlich vermerkten Maßangaben stimmen, dann würde der Schornsteinkopf ziemlich genau 5 Meter oberhalb des Estrichs der DG-Wohnung enden (womit mein Schornie dann 2 x 2,50 m = 2 Geschosse abrechnen könnte). Bin mal gespannt, wie der auf meine "Gegenrechnung" reagiert.


    Gruß, maxnicks