BAFA-Zulassung, welche Erstaufnahme des Dauerbetriebs angeben

  • Hallo zusammen,


    bin am Antrag für meine BAFA-Zulassung. Frage mich gerade welche Erstaufnahme des Dauerbetriebs ich angeben sollte/muss.


    Anlage ging offiziel am 1.10.2009 ans Netz in 2009 wurden aber nur 2,8 MWh Strom erzeugt. Hierzu zwei Fragen


    1) kann ich für 2009 überhaupt noch eine Zulassung beantragen?


    2) Wäre es wg. der 10 Jahre nicht eh sinnvoller mit einem ganzen Jahr also 1.1.2010 zu starten.


    kennt Ihr Euch damit aus?


    Danke für ein paar Tipps im voraus


    Gruss, KWK

  • Hallo,
    Dein Antrag ist leider aus zwei Gründen das Papier nicht mehr wert, auf das du ihn schreibst... ||_
    1. Dieser Antrag war vor Beginn der Maßnahme zu stellen !
    2. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird es keinen BAFA-Zuschuss mehr geben :diablo:


    Tröste Dich - bist nicht der Einzige :crygirl:
    Gruß, pamiru48

  • Hallo pamiru48,


    ich meine nicht die einmalige Bafa-Förderung eine Mini-KWK-Anlage (Impulsprogramm). Das hat bei mir noch geklappt. Mir geht es um die 5,11 cent/kWh Strombonus. Dafür braucht man offensicht die Bafa-Zulassung. Zumindest will mein EVU die jetzt sehen.


    Gruss, KWK

  • Hallo KWK ,


    lt. KWKG ist eine Zulassung für Mini-BHKW durch die BAFA mittels einer "Allgemein-Zulassung" erteilt worden. Das ist (im Normalfall) den EVU'n auch bekannt !!! Einfach darauf verweisen bzw. gem. KWKG mitteilen, das eine solche vom Endkunden nicht erforderlich ist.


    Wann hast du deinen BAFA-Antrag auf Zuschuss gestellt und wann erfolgte die Regulierung ?


    Gruß, pamiru48

  • Moin zusammen,


    danke für die guten Tipps, insbesondere das PDF-Material!


    Bleibt nur die Frage, wann lege ich offiziel los? Stimmt es, dass man den Strombonus nur 10 Jahre bekommt, wobei angebrochene Jahre voll gezählt werden? Wäre es dann nicht sinnvoll am 1.1. zu starten?


    LG KWK


    PS: Bafa Impuls Antrag hatte ich noch Ende 2008 gestellt, Zusage kam Ende Juni und Kohle im November :party:

  • Bleibt nur die Frage, wann lege ich offiziel los?

    Wenn Du schon Ende 2008 den BAFA-Antrag gestellt hast, wird ja wohl die Anlage in 2009 schon gelaufen sein. Den KWK-Bonus zahlt Dir ja dein EVU . Also werden die ab dem Tag rechnen, wo die das Gerät abgenommen und ans Netz geklemmt haben.

  • @HW16, stimmt angeklemmt haben wir im Spätherbst, eingezogen sind wir aber erst zum 1.1., es könnte sich daraus eine gewisse Grauzone für einen Entscheidungspielraum ergeben. Da 2 Monate Strombonus in 2009 sicherlich weniger sind als ein ganzes weiteres Jahr hintendran, kann man ja mal versuchen mit dem 1.1.10 beim EVU durchzukommen. Könnte mir vorstellen, dass die Frage erste Bereitstellung, "quasi zur Probe", währenden der Bauphase noch im alten Jahr, Einzug mit Dauernutzung im Neuen Jahr vieleicht auch bei weiteren Kollegen des Forums sich gestellt hat?


    Grundsätzlich bin ich mir nicht sicher, ob das Gerücht überhaupt stimmt, dass bzgl. Strombonus angebrochene Jahre als ganze gerechnet werden?


    Gruss, KWK

  • Grundsätzlich bin ich mir nicht sicher, ob das Gerücht überhaupt stimmt, dass bzgl. Strombonus angebrochene Jahre als ganze gerechnet werden?

    Also ich kenne nur die Aussage, ab Inbetriebnahme 10Jahre, fertig.

  • Also Leute ich weiß nicht auf welcher Grundlage Ihr hier diskutiert.


    Jedes BHKW wird vom Netzbetreiber mit einem "Inbetriebsetzungs Protokoll" abgenommen und das Datum auf diesem Protokoll ist rechtlich verbindlich. Punkt. :rtfm:


    mfg

  • Hallo Alikante,
    :~~ kann man so stehen lassen.


    Dennoch wundert es mich, warum auf dem BAFA-Formblatt explizit von "Erstaufnahme des D A U E R-betriebs" und nicht von "Inbetriebnahme" gesprochen wird. M.E. sollte auch von den Erstellern der Formblätter :rtfm: unsere Muttersprache in der ihr eigenen Bedeutung verwendet werden.


    Gruss, KWK

  • Moin, muss nochmal kurz nachhaken, da ich noch nicht wirklich schlauer bin.


    Was zählt bzgl. der Strombonuslaufzeit von 10 Jahren. Sind dies Kalenderjahre (damit auch angebrochene ganz) oder ist es die tatsächliche Betriebszeit?


    Grüsse, KWK

  • ok + danke, sollte ich von den Stadtwerken (falls die ausgeschlafen ~:-) haben ;) anderes hören, halte ich Euch auf dem Laufenden.


    Gruss, KWK