Wie teilt ihr den KWK-Strom dem Netzbetreiber mit?

  • Abschläge bekomme ich schon für die PV - notfalls Verzichte ich auf Quartalsrechnungen, wenn dadurch mein Aufwand minimiert wird. Ich weiss zinsverlust, aber Zinsen gibt es gerade eh keine...
    hrmobil4430 - sendest du dann die quartalsstände gleich an den VNB (jedes Quartal)? So würde ich es dann zumindest machen.

  • Hallo erstmal,


    seit 11/2011 betreibe ich ein bei der E-ON angemeldetes BHKW Eco 1.0. Nachdem sich von dort niemand auf Anschreiben gemeldet hat, habe ich mtl eine Rechnung geschrieben, dann ab 6-2012 1/4 jährlich mit Fristsetzung und Klageandrohung. Die jeweiligen Rechnungen u Mahnungen habe ich an meinen Anwalt weitergeleitet. Bis vor 4 Wochen hat sich niemand vom Bayernwerk(früher E_ON) gemeldet und dann wurden tel Zählerstände abgefragt, die ich um des Friedens willen nochmals mdl mitgeteilt habe. Gestern habe ich nun 2 Abrechnungen erhalten aber mit total unterschiedlichen Ergebnissen. Die eine Abrechnung soll offensichtlich für das Jahr 2011sein, jedoch mit Rechnungsdaten auch über das Jahr 2012, und kommen annähernd an mein Ergebnis für 2011. Daraus geht hervor, daß die mit fiktiver Stromeinspeisung wie bei der EEG gerechnet haben. Meine Zählerstände über Gesamterzeugung und Einspeisedaten außer acht gelassen haben und den Compter die Quartalszahlen aufgrund des Zählerstandes zum 31.12.2012 berechnet haben lassen. Ich habe jedoch die Rechnung ohne fiktiver Lieferung geschrieben sondern nach dem Schema - Eigenerzeugung x 0,0511 + Einspeisung x ESS + VNNE = GesForderung +MWST.Nach meinen bisher erstellten Rechnungen ergibt sich ein Fehlbetrag von ca. 80.00 Euro. Übrigends, meine 1. Gasrechnung habe ich auch erst vor Wochen erhalten. Gestern ist auch der Bescheid über die Energiesteuer-Rückerstattung eingetrudelt. Um meinen Anwalt füttern zu können, wäre ich um einige Äußerungen dankbar.




    :

  • Mein Eco ist zwar erst ein paar Monate alt, aber die Abrechnungsabteilung meines VNBs bewegt sich auch nicht. macht mir aber nicht soviel aus, da ich fast den geamten BHKW Strom selber verbrauche und Abschläge (monatlich) für meine PV bekomme (hat auch 6Monate Kampf gebraucht). Anwalt setze ich nicht ein - sinnvoller finde ich erstmal Brief an Geschäftsführer und Schlichtungsstelle, danach ging es bei mir (PV) zügig vorwärts.

  • Zitat

    3657 kw/h


    Nur was zum Klugscheissen:
    Die richtige Einheit ist die Kilowattstunde, kurz kWh.
    kilo heisst tausend,
    Watt ist die Leistungseinheit und
    Stunde (hora) die Zeit, wie lange diese Leistung anliegt


    kw/h wäre (bei grossem W) Kilowatt pro Stunde, d.h. das wäre ein Leistungsgradient mit dem man z.B. bei einem Kraftwerk die Laständerungsgeschwindigkeit beschreiben könnte. Z.B.: um 10.00 Leistung von 200 MW, bis um 12 Uhr Leistungssteigerung auf 250 MW. 50.000 kW/2 h = 25.000 kW/h


    Zum Inhalt:
    - Bei manchen BHKW-Betreibern übernimmt der Netzbetreiber auch den Messstellenbetrieb, kassiert dafür eine kleine (oder auch größere Servicegebühr) und alles läuft automatisch.
    - Bei vielen BHKWs liest der Eigentümer die Zählerdaten selbst ab und teilt sie dem Netzbetreiber mit und erhält von diesem die Abrechnung.
    - In manchen Fällen schreibt der BHKW-Betreiber gleich die Rechnung, insbesondere dann, wenn der NB noch keine automatisierte EDV hat, die die verschiedenen Fälle selbst abbilden kann. Da muss er nur die Rechnung auf Plausibilität prüfen und die Auszahlung anweisen.


    Das hängt zum Teil von den (überflüssigerweise) geschlossenen Einspeiseverträgen ab, die Fristigkeiten des Zahlungsverkehrs und sonstige Nebenbedingungen regeln. An sich braucht man sowas nicht, da ein gesetzliches Schuldverhältnis nach KWKG und EEG geregelt ist.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Nach dem anfänglichen Häckmäck haben wir uns auf quartalsweise Meldungen per Mail geeinigt.
    Es gibt einen monatlichen Abschlag, den haben wir zusammen mit dem NB festgelegt und dieser wird monatlich auch bezahlt.
    Ablesungen nehmen wir selbst vor, die notwendige Sachkenntniss für das Zählerablesen billigt man uns zu.
    Ab nächster Woche wird es wieder Aufwand geben, da geht unsere PV ans Netz, derzeit noch mit Zählern vom NB ausgestattet.
    Mal sehen was uns die SÜC für die Zähler in Rechnung stellen will. Es könnte durchaus sein, dass unser Elektriker die Teile wieder ausbaut und eigene Zähler installiert werden.
    Grüße aus NFB
    Hermann

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    Wer anderen eine Bratwurst brät, braucht ein Bratwurstbratgerät!
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  • Danke hrmobil


    hauptsächlich geht es mir darum, ob EVU Abrechnungskosten verlangen kann, wenn man selber die Zählestände abliest hier ca. 14,00 Euro jährlich, und ob das EVU abrechnet wie gem. EEG (Photovoltaik), also mit Lieferung und fiktiver Rücklieferung.

  • hauptsächlich geht es mir darum, ob EVU Abrechnungskosten verlangen kann, wenn man selber die Zählestände abliest hier ca. 14,00 Euro jährlich, und ob das EVU abrechnet wie gem. EEG (Photovoltaik), also mit Lieferung und fiktiver Rücklieferung.


    Wenn man selber abliest und eine korrekte Abrechnung erstellt, diese dem Netzbetreiber als Rechnung zukommen lässt, dann ist aus meiner Sicht nicht nachvollziehbar, warum dafür der Rechnungsempfänger eine Gebühr berechnen sollte. Er muss die Rechnung ja nur nach Plausibilitätscheck bezahlen.


    Wenn ich meine Telefonrechnung überweise, verlange ich dafür auch nicht von der Telekom einen Abschlag für meine internen Verwaltungskosten. GEZ-Gebühren werden von mir auch nicht nach kostenfälliger Prüfung überwiesen. Wenn allerdings höhere administrativen Aufgaben als Dienstleistung erfüllt werden (kWh-Zahl vom Erzeugungszähler und vom Einspeisezähler in ein konformes Rechnungsdokument/Abrechnung umgewandelt), dann ist dies auch etwas Wert und wäre mit einem Preis zu belegen.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Ganz einfach: Sendet man als BHKW-Betreiber eine "echte" Rechnung, so fallen auch keine Abrechnungskosten seitens des Netzbetreibers an. Übermittelt man hingegen nur die Zählerstände, erbringt der Netzbetreiber eine Dienstleistung in Form von Preisrechrche, Errechnung der Differenz zum letzten Ablesewert, Multiplikation, Addition der Einzelposten und Berechnung der Ust... und dafür darf er dann auch Geld verlangen, denn der BHKW-Betreiber erteilte konkludent einen Auftrag für diese Dienstleistung. Alternativ kann es auch sein, dass BHKW-Betreiber unnötigerweise Einspeiseverträge abschließen, die den Netzbetreiber zur Geltendmachung irgendwelcher Vergütungsansprüche ermächtigen, die sich aus den Gesetzen und dem gesetzlichen Schuldverhältnis normalerweise nicht ergeben. In dem Fall ist der BHKW-Betreiber selbst Schuld... oder halt zu bequem zur Erstellung einer eigenen Rechnung, was ja nicht verwerflich ist ;)

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Guten Morgen,


    tolle Reaktion und Info, die mich bestätigt u weiterhilft. Vielen Dank. Der Knackpunkt ist jetzt nur noch der, ob ich nach eurer Meinung die Rechnung richtig erstellt habe (wie ein Exelbeispiel hier in der Infothek) oder ob das EVU so abrechnen kann wie von mir beschrieben mit Berechnung nach Lieferung und fiktiver Rücklieferung, was einen wenn auch nur minimalen Unterschied ausmacht. Hier müßten doch Erfahrungen vorliegen.

  • Der Knackpunkt ist jetzt nur noch der, ob ich nach eurer Meinung die Rechnung richtig erstellt habe (wie ein Exelbeispiel hier in der Infothek) oder ob das EVU so abrechnen kann wie von mir beschrieben mit Berechnung nach Lieferung und fiktiver Rücklieferung, was einen wenn auch nur minimalen Unterschied ausmacht. Hier müßten doch Erfahrungen vorliegen.

    Ich habe heute vom Bayernwerk (vormals E.ON Bayern) die Abrechnung für 2012 erhalten (kaum gehen sechs Monate ins Land...). Das Bayernwerk rechnet das BHKW wie bei der PV nach Lieferung und fiktiver Rücklieferung ab. Soweit ich weiß (bei http://www.photovoltaikforum.com ist das schon häufig und ausführlich diskutiert worden), ist das in Deutschland zumindest für alle umsatzsteuerpflichtigen Kleineinspeiser mit Eigenverbrauch üblich, auch weil es anscheinend für beide Seiten ziemlich unangenehme Umsatzsteuer-rechtliche Komplikationen vermeidet. Einen Unterschied bei den abgerechneten Vergütungen sollte das aber eigentlich nicht machen (auch keinen minimalen), weil die für "Lieferung" und "Rücklieferung" jeweils angesetzten Vergütungen (einschl. Netzentgelte) identisch sind.


    Ich glaube, der Unterschied kommt aus einer anderen Quelle: Bei der rechnerischen Aufteilung der Jahresleistung wird so getan, als ob in jedem Quartal sowohl Erzeugung als auch (Eigen-)verbrauch exakt gleich wären. Gerade bei BHKW's in Privathäusern werden aber 80-90% des Stroms in der Heizperiode, also in den beiden Winterquartalen erzeugt. Wenn nun die Vergütung in den beiden Sommerquartalen niedriger ist als im 1. und 4. Quartal, ergibt das (im Vergleich zur Abrechnung nach tatsächlichen Zählerständen) einen Nachteil für den Betreiber; ist es umgekehrt, zahlt das EVU drauf. Ich glaube aber, ersteres ist häufiger der Fall.


    Ich habe deshalb dem Bayernwerk geschrieben, dass ich lieber nach quartalsweisen Zählerständen abrechnen möchte (die Meldung kann ja heutzutage problemlos und zeitnah übers Internet erfolgen). Bin mal gespannt, was sie antworten.


    Das Bayernwerk stellt übrigens eine Abrechnungsgebühr von € 13,80 + USt in Rechnung. Bei meiner Abrechnung haben sie das jetzt sogar doppelt abgerechnet (also € 27,60 + USt). Gegen Letzteres habe ich schriftlich Einspruch eingelegt, aber eine Gebühr würde ich an sich schon akzeptieren. Dafür muss das Bayernwerk schließlich auch die Einspeisung von PV und BHKW an Hand der Zählerstände unserer Kaskadenschaltung auseinanderpfriemeln. Außerdem handelt es sich um absetzbare Betriebsausgaben. Um ca. 7 Euro netto zu sparen, setze ich mich nicht viermal im Jahr hin um eine Rechnung zu schreiben.


    Gruß, CG

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Danke Sailor.


    na dann bin ich trotz Einschaltung eines Anwalts mit der langen Wartezeit (16 Monate)beim Bayernwerk nicht alleine. Meinen letzten 2 Quartalsrechnungen habe ich jetzt nicht mehr angemahnt, da das Bayernwerk nun mtl. Abschlagszahlungen i.H. von 40,00 Euro leistet. Sie wollen jedoch wie mit der Abrechnung 2011 u 2012 mitgeteilt die Abschlagszahlungen auf 25,00 Euro verringern. Dann muß ich halt wieder meine Rechnungen anmahnen und dann dem Anwalt übergeben. Das Bayernwerk erklärte mir tel. daß sie nur jährlich abrechnen und nicht 1/4 jährlich dafür jedoch Abschlagszahlungen leisten. Meine Rechnungen werde ich halt jetzt künftig mit Lieferung u fiktiver Rücklieferung erstellen, und die verlangten Abrechnungskosten mit der Restforderung wieder einklagen. Übrigens wurden meine Quartalszählerstände entgegen meinen Rechnungen von dem Rechner rechnerisch ermittelt. Die übersandten Abrechnungen kann ich nicht nachvollziehen. Nur soviel, daß um die 120,00 Euro zuwenig ausbezahlt wird. Dagegen muß ich auch wieder angehen. Rechne Deine mal überschlägig nach. Der Ärger hört nicht auf ich vermute irgendwann auch mit dem FA wg der Höhe der unentgeltlichen Wertabgabe. Ja mei.


    Papalapaa

  • Die übersandten Abrechnungen kann ich nicht nachvollziehen. Nur soviel, daß um die 120,00 Euro zuwenig ausbezahlt wird. Dagegen muß ich auch wieder angehen. Rechne Deine mal überschlägig nach.


    Also mich hatte der Ehrgeiz gepackt, und ich habe zwei Stunden meines Lebens investiert um da durchzusteigen. Die Strommengen (kWh) im Gesmtjahr stimmen, nur dass halt die unterjährigen Quartale rechnerisch und nicht nach Zwischenzählerstand abgerechnet wurden. Das einzige was wirklich nicht stimmte, war das zweimal in Rechnung gestellte "Entgelt für Abrechnung".


    Dass bei Dir ganze 120 EUR fehlen (selbst für zwei Jahre), ist m.E. durch den von mir beschriebenen Quartalseffekt nicht zu erklären, denn so unterschiedlich waren die Quartalsentgelte nun doch nicht, und wirksam wird das nur für den tatsächlich eingespeisten Anteil. Da muss bei Dir noch was anderes fehlen. Ich empfehle daher die Posten auf Seite 1 der Abrechnung nach folgendem Schema zu überprüfen (damit Dein Anwalt gleich das Richtige schreiben kann):


    1) "Strom echte Einspeisung": Der Nettobetrag muss ungefähr Deine tatsächliche Einspeisung (also fiktive Lieferung ./. fiktive Rücklieferung) in kWh mal 10 ct/kWh sein. Wenn das nicht - sagen wir - plusminus 5% hinkommt, solltest Du die abgerechneten kWh im ersten Abschnitt der "detaillierten Informationen" überprüfen (unter "Strom"): Die unterjährigen Quartalsstände stimmen natürlich nicht (da vom EVU errechnet), aber die Stände zu Jahresbeginn und -Ende und die Summe der kWh im ganzen Jahr müssen mit den von Dir übermittelten Werten exakt übereinstimmen.


    2) "Strom fiktive Einspeisung": Gleiches Verfahren. Der Nettobetrag muss ungefähr Deinem Eigenverbrauch in kWh mal 10 ct/kWh entsprechen. Ist das nicht der Fall, solltest Du im zweiten Abschnitt der "detaillierten Informationen" die abgerechneten kWh unter der Überschrift "Strom" überprüfen. Da werden die Werte aus dem Einspeisezähler von denen des Erzeugungszählers abgezogen und so jeweils der Eigenverbrauch ermittelt.


    3) "Entgelt": Das ist ein Sammelposten, und die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch, dass die Abweichung hauptsächlich hier entstanden ist. Das "Entgelt" setzt sich zusammen aus


    a) Entgelt für die fiktive Rücklieferung (Eigenverbrauch): Der Nettobetrag muss ungefähr Deinem Eigenverbrauch in kWh (siehe oben 2) mal 5 ct/kWh entsprechen. Falls bei den Jahreszahlen (kWh) unter 1) und 2) ein Fehler vorliegt, setzt er sich hier natürlich fort.


    b) Entgelt für Abrechnung: Das Bayernwerk verrechnet für die Abrechnung € 13,80 netto (also € 16,42 brutto) Gebühr. Dieser Betrag wurde natürlich in Deinen Rechnungen nicht (zu Deinen Lasten) angesetzt, würde aber nur eine Differenz von 16 EUR erklären, nicht 120. Jetzt halte ich folgendes für möglich: Erstens wurde evtl. auch bei Dir der Betrag fehlerhaft doppelt angesetzt (ich halte das mittlerweile für einen Software-Fehler). Dann wären es schon € 32,84 brutto. Zweitens - da Deine Abrechnung für 16 Monate war, was zwei Abrechnungszeiträumen entspricht - könnte ich mir vorstellen, dass das Bayernwerk die Gebühr für jeden Abrechnungszeitraum extra verrechnet hat: Ggf. natürlich doppelt, dann wären wir schon bei € 65,68 Differenz. Die restlichen 50 EUR kommen dann vielleicht aus Abweichungen bei den Zählerständen.

    ich vermute irgendwann auch mit dem FA wg der Höhe der unentgeltlichen Wertabgabe

    Also ich setze für den Eigenverbrauch von Strom & Wärme aus dem BHKW einheitlich die Herstellkosten (einschl. AfA) pro kWh an. Solange es für KWK-Eigenverbrauch keine verbindlichen Richtlinien gibt, ist man damit glaube ich auf der sicheren Seite.



    Schau' mer mal.


    CG

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Besten Dank Sailor fürs Aufbröseln. Ich habe mich auch nochmals damit befasst. Ich komme mit den Zählerständen überhaupt nicht klar. Ich vermute daß hier der Fehler liegt. Ich habe auch 2 gleichartige Posten in den Abrechnungen. Mir ist auch aufgefallen, daß bei einem TelGespräch die Mitarbeiterin nach meinem Eindruck irgendwie bei der Photovoltaik war. Also ohne genauen Plan, den ich erst zurecht rücken mußte. Auch wurde mir ja jetzt tel bestätigt(Callcenter), daß eine Abrechnung falsch sein soll und stoniert sei. Dies geht aber aus der weiteren Abrechnung im Text nicht hervor Ich habe ja nunmehr nochmals meine Zählerstände quartalsweise dem EVU mitgeteilt. Ich warte daher erstmals ab um dann den Anwalt weiterarbeiten zu lassen. Die Kosten erkenne ich auf keinem Fall an, da ich ja Rechnungen geschrieben habe, die ich jetzt in der Höhe nach als richtig ansehe. Anwaltskosten sind ja auch noch fällig. Ich setze bei Wärme auch die Kosten an wie von Dir beschrieben. Bei Strom allerdings die Bezugskosten EXX + VNNE.


    papalapaa

  • So, jetzt habe ich eine neue Abrechnung erhalten. Jetzt passt sie. Naja die Abrechnungskosten sollen sie behalten. Ich denke da so wie Du sailor. Die Anwaltskosten u Mahnkosten, werden noch vom Anwalt geltend gemacht. Das wars dann jetzt nach 1 1/2 Jahren. Gott sei Dank. Vermutlich tue ich mir wieder neuen Ärger an, je nachdem wie das Bayernwerk reagiert, denn ich habe vor kurzem Umstellung von Volleinspeisung auf Eigenverbrauch der PVAnlage beim Bayernwerk beantragt.


    papalapaa