• Ich habe mal eine "Hausnummer" gefunden, was für die Bereitstellung von Regelenergie , also für die reine Bereitschaft so ca. im Jahr gezahlt wird.Klick!


    Auf eine Anlage der Dachs-klasse wären das so 150,--€/a |:-(
    Wobei ein BHKW ja auch nicht immer bereitstehen kann, die Notstromer haben es da leichter! :-)_:-)


    Und wenn das Netz trotz Minutenreserve schlapp macht sind die Motoren schon mal warmgelaufen! ))))


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Ich habe mal eine "Hausnummer" gefunden, was für die Bereitstellung von Regelenergie , also für die reine Bereitschaft so ca. im Jahr gezahlt wird. Klick!


    In die Ergebnisse des Markplatzes für Regelenergie kann man hier hereinschauen.


    Zitat

    Auf eine Anlage der Dachs-klasse wären das so 150,--€/a
    Wobei ein BHKW ja auch nicht immer bereitstehen kann, die Notstromer haben es da leichter!


    Das BHKW muss im voraus sagen, wann es läuft und wann nicht. Dann weis man wann man positive oder negative Regelleistung anbieten kann. Weitere Schwierigkeit ist die Anforderung, dass im Falle eines Falles die Leistung auch x-Viertelstunden am Stück abgerufen werden können muss. D.h. der Wärmespeicher muss in einem definiertem Zustand sein, bzw. man braucht einen Notkühler (pos. RL) und externen Nachheizer (neg. RL).


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Jo Ewald,


    ich finde die Sache auch höchst Interessant, aber für BHKW Betreiber scheint mir die "Negative Regelenerie" fast besser zu sein bzw. ein Mix aus Positver und Negativer.


    Wenn die Kiste so ausgelegt ist das ein permanenter Betrieb (großer Puffer)möglich ist können wir doch gern 4h lang Ausschalten und so positive Regelenergie bereitstellen.
    Das BHKW kann dann ja die nächsten 4Stunden tuckern und aufs Ausschaltsignal warten um negative Regelenergie bereitzustellen.
    Es wäre sogar möglich einen Elt.Heizstab (gleichgroß der BHKW Leistung) vorzuhalten und so selbst bei "dringender" Wärmeanforderung negativ regeln zu können (und gleichzeitig noch KWK Zuschlag zu erwirtschaften :whistling: ).


    Aber was hat die Lady im Vortrag gesagt wie groß muß das Virtuelle Kraftwerk sein um einen Pool zu bilden 3MW??

  • Hallo,

    für BHKW Betreiber scheint mir die "Negative Regelenerie" fast besser zu sein bzw. ein Mix aus Positver und Negativer.


    Ich habe mich mal ein wenig in Gunnar´s Link umgeschaut, und ich habe bissher nur die Abrufung von neg. Regelenergie gesehen....
    ...ob´s am Wind lag?


    Es wäre sogar möglich einen Elt.Heizstab (gleichgroß der BHKW Leistung) vorzuhalten und so selbst bei "dringender" Wärmeanforderung negativ regeln zu können (und gleichzeitig noch KWK Zuschlag zu erwirtschaften ).


    oder BHKW aus und doppelte neg. Regelleistung anbieten! :pfeifen:
    So ein Mix aus BHKW und Regelenergienachtspeicher :thumbup:


    Ich könnte mir denken, das mit dem Ausbau der Windenergie auch mehr neg. Regelenergie benötigt wird. Und windiges,bewölkten Wetter = Heizenergiebedarf, warum dann nicht mit der Heizpatrone nachhelfen?


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Jo theoretisch klingt das schon sehr schön - fürs nichts tun Geld kassieren. :vinsent:


    Habe gerade nochmal im Vortrag geblättert die leistung wird in Losen zu 10MW bzw. 15MW abgerufen :rtfm:


    Das entspricht 1820 bzw.2730BHKW der Dachs Klasse - das macht erstmal ordentlich Arbeit die alle Datenmäßig zu verkuppeln.


    mfg

  • Hallo zusammen,


    hier gibts einen Dienstleister für Minutenreserve aus Köln! Next Kraftwerke GmbH

    Zitat

    Next ist der Spezialist für die Vermarktung von Kleinerzeugungsanlagen auf dem Strommarkt. Unser Unternehmen deckt gemeinsam mit markterfahrenen Partnern das gesamte Dienstleistungsspektrum von Umrüstung und Vernetzung der Kleinanlage bis hin zu Stromhandel und Einsatzmanagement ab.


    Grüße
    AxelF

    Wikipedia: ICH WEISS ALLES!


    Google: ICH HABE ALLES!


    Internet: OHNE MICH GEHT NICHTS!


    Strom: ACH WIRKLICH ???!!!

  • hier gibts einen Dienstleister für Minutenreserve aus Köln!


    Dat künne meer Düsseldörper schun lang! (sorry, och ich bin da gebure)


    Klick!


    Ok, dafür ist auch mein Notstrommi um den Faktor 10 zu klein :blush2: ...
    ...aber es tut sich was! :thumbup:


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Hallo,


    hat jemand eine Ahnung, wie dann die Vergütung in dem Fall konkret aussehen würden.


    Also nach KWK-G: KWK-Förderung,+ vNNE,+ Regelenergie (mit LP und evtl. AP) was ist dann mit dem EEX Anteil (oder sonstiger üblicher). Wie würde der Strom an sich dann vergütet, wenn (bei positiver Regelleistung) nichts gebraucht wird? Ich seh da irgendwie 2 Verträge, die sich gegenseitig im Weg stehen.


    Und bei Förderung nach EEG fällt die ganze Sache sowieso flach. Wegen Doppelvermarktungsverbot.

  • Hallo,
    hat jemand eine Ahnung, wie dann die Vergütung in dem Fall konkret aussehen würden.
    Also nach KWK-G: KWK-Förderung,+ vNNE,+ Regelenergie (mit LP und evtl. AP) was ist dann mit dem EEX Anteil (oder sonstiger üblicher). Wie würde der Strom an sich dann vergütet, wenn (bei positiver Regelleistung) nichts gebraucht wird? Ich seh da irgendwie 2 Verträge, die sich gegenseitig im Weg stehen.


    Ich verstehe die Frage nicht. Der Leistungspreis wird unbedingt bezahlt, der Arbeitspreis nur in dem Maße wie Regelleistung abgefordert wird. Bei den Notstromdieseln ist man üblicherweise nur bei positiver Regelleistung aktiv.


    Zitat

    Und bei Förderung nach EEG fällt die ganze Sache sowieso flach. Wegen Doppelvermarktungsverbot.


    Gesetze lassen sich ändern, insbesondere wenn es schon angekündigt ist in der Verordnungsermächtigung nach §64(1)6 EEG:

    Zitat

    zur verbesserten Integration des Stroms aus Erneuerbaren Energien insbesondere:
    a) finanzielle Anreize einschließlich deren Anspruchsvoraussetzungen, Ausgestaltung und Abrechnungsmodalitäten, insbesondere für die Verstetigung, bedarfsgerechte Einspeisung sowie für die verbesserte Netz- und Marktintegration von Strom aus Erneuerbaren Energien und
    b) die Voraussetzungen für die Teilnahme am Regelenergiemarkt;


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Danke für die schnelle Antwort. Entschuldigung ist auch echt blöd formuliert.
    Mir gehts darum:


    1.Normale Vergütung nach KWK-G setzt sich zusammen aus:
    1.1. KWK-Förderung (Zuschlag nach §7 KWK-G)
    1.2. vNNE
    1.3. Preis für Strom nach § 4 Abs. 3 Satz 1 (Einigung zw. Netzbetreiber und KWKler) Wenn keine Einigung zustande kommt üblicher Preis nach EEX (nach Quartal)(Ich schreibe eine theoretische Arbeit und gehe bei 1.3 vom EEX Preis aus)


    2.Regelenergievermarktung:
    2.1. Leistungspreis
    2.2. Arbeitspreis (auch Abhängig von Strombörse. Aber vom Spotmarkt)


    Mein Problem ist, dass ich in der Konstellation nicht weiß was mit 1.3 und 2.2 ist.
    Beides sind Arbeitspreise, die sich an der Börse orientiern. Der eine quartalsweise, der ander täglich.


    Ich hoffe mein Problem ist angekommen.


    Grüße Felix


  • 1.Normale Vergütung nach KWK-G
    1.3. Preis für Strom
    2.Regelenergievermarktung:
    2.2. Arbeitspreis (auch Abhängig von Strombörse. Aber vom Spotmarkt)


    Normalerweise bekommst Du den Strompreis, den Du mit Deinem Käufer vereinbart hast. Bei kleinen Anlagen unter 2 MW greift die übliche Preis Regel mit dem Quartalsdurchschnitt als Rückfalllösung. Man kann aber seine 1 MW Anlage in einen Bilanzkreis hängen und dann strompreisoptimiert fahren.


    Den Preis für Strom (Arbeitspreis) gibt's bei einer Einspeisung. Wenn man nun darüberhinaus Regelarbeit liefert, dann kommt das extra. Die Regelarbeit ist ja, das was zusätzlich zu vereinbaren Fahrplan (plus oder minus) geliefert wird. Also etwa so: Das BHKW tuckert bei 80% Teillast und man hat +-20% Regelleistung vereinbart. Wenn nun der Regelenergieaufruf kommt, dann gibt es zusätzliche Regelarbeit, die extra vergütet wird bzw. die billig eingekauft werden kann. Bei Kleinanlagen ohne Fahrplan müsste theoretisch der Bilanzkreisverantwortliche, der für den kommenden Tag eine Abschätzung über alle nicht lastganggemessenen Kunden erstellt, den Regelenergiehub aus seinem Bilanzkreis rausrechnen.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Ok, das macht Sinn.


    Jetzt beweg ich mich auf einem Gebiet, auf dem ich überhaupt keine Ahnung habe.
    Aber ist es Sinnvoll eine Anlage dauerhaft auf 80% (schlechterer elektrischer Wirkungsgrad) laufen zu lassen, nur um im Bedarfsfall dann nochmal hochfahren zu können? Vor allem wenn die Wahrscheinlichkeit, wenn man sich die Regelenergiezahlen der Vergangenheit ansieht, größer ist, dass man die Leistung nochmal auf, um beim Beispiel zu bleiben, 60% (hat doch zur Folge, dass der elektrische Wirkungsgrad noch schlechter wird?) runterfährt?
    Es sei denn, dass eine Anlage im Auslegungspunkt, des Motors, z.B. 80% der Maximalleistung erbringt und die von dir genannten 80% auf die Maximalleistung bezogen sind. Aber ich lese gerade nochmal, dass dies nicht der Fall ist.
    (Wie gesagt ich weiß überhaupt nicht, wie das mit der Leistungsregelung ist. War gerade meine erste Überlegung und passt eigentlich auch nicht hier her.)


    Aber nochmal danke für die Antwort.


    Grüße Felix

  • https://www.next-kraftwerke.de…stromproduzenten/bhkw-kwk


    leider nur für Anlagen ab 100kw


    Gibt es neues zum Thema virtuelles Kraftwerk in der Dachsklasse?


    Im nächsten Jahr laufen meine 10Jahre aus und ich möchte die grüne Kiste weiter betreiben aber auch ein paar Euro erwirtschaften.
    Eine schwarze Null würde da schon reichen.


    Hätte die Möglichkeit mein Pufferspeicher zu erweitern um lange Laufzeiten und Standzeiten zu generieren ohne zu frieren.

    Meine Beiträge geben meine Meinung wieder und können unsichtbare Smilies und ein wenig Sarkasmus enthalten.
    Wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten.


  • Die 100 kW kommen von der Direktvermarktungspflicht im aktuell gültigen KWKG, vorher lag die Grenze bei 2 MW. Wenn der Direktvermarkter einen sowieso im System hat, dann könnte er nicht nur die Energie vermarkten, sondern auch die Regelleistung. Praktisch braucht man für RL den Fähigkeitsnachweis (Präqualifizierung) und den gibt's meines Wissens noch nicht als Typprüfung, sondern wird pro Einzelanlage erbracht. Lohnt sich deswegen nicht für 100 kW und erst recht nicht für 5 kW. Auch die Direktvermarktung von 100 kW Einheiten ist gegenüber der vorherigen Einspeisung in einen Bilanzkreis des Netzbetreibers von den Transaktionskosten kritisch zu bewerten. Es ist m.E. nicht so, dass sich Direktvermarkter darum reissen, die Krümel, die bei einem 100 kW BHKW das primär im gebäudeintegriertem Eigenverbrauch läuft, als Netzeinspeisung anfallen, an die Börse zu bringen.


    Ein systemverträglicheres System wäre für kleine KWK-Anlage (bis 1 MW) gewesen, statt des 3-Monats-Durchschnitts vom Netzbetreiber eine Vergütung nach Day-Ahead oder Intraday-Kursen zu erhalten.



    Theoretisch schon, praktisch nicht. Die Transaktionskosten für die IT-Einbindung sind noch zu hoch. Das muss sich erstmal bei den 100 kW Anlagen rechnen - und nicht nur regulativ vorgeschrieben sein.


    Wie groß ist Dein aktueller Pufferspeicher und auf welches Volumen wäre er erweiterbar? Das Problem beim Dachs ist, dass er nur an oder aus kann. Vielleicht gibt es irgendwann mal ein Nachrüstkit, das einen eingeschränkten Teillastbetrieb zulässt und daher für kleinere elektrische Lasten ohne KWK-Zuschlag für den eingespeisten Strom kein Zuschussgeschäft mehr ist.


    Schau mal bei Tom nach, wie der seinen Dachs mit Wärmepumpe und E-Heizer aufgepimpt hat. Es ist zwar technischer Blödsinn, Elektroenergie erst zu erzeugen und dann zu verheizen, wenn man aber nur 3,3 ct/kWh bei Einspeisung erhält, dann verdrängt man halt mit dem Dachs so gut es geht den Fremdbezug und spart mit dem Rest Brennstoff (und Wartungskosten = Betriebsstunden) ein und schiebt die E-Energie in den W-Speicher. Simpler wäre es natürlich, den Output auf das zu drosseln, was man elektrisch gerade so braucht.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)