BAFA und Gebrauchte

  • Hallo,
    ich möchte nochmals nach Erfahrungen und Meinungen bzgl.
    Gebrauchte und BAFA einholen.


    Gibt es neue Erkenntnisse oder Aussagen über Stromspeisezuschlag für Gebrauchte seitens der BAFA .


    Hat irgendjemand Erfahrungen?


    Danke Andreas

  • Hallo Andreas,


    meine letzte Info ist das ein BHKW wohl an die Seriennummer gekoppelt ist. Somit gibt es auch nur eine erste Aufnahme des Dauerbetriebs. Schriftlich gibt es das aber scheinbar nicht. Das sicherste wird wohl sein sich direkt bei der BAFA zu informieren um kein Risiko einzugehen.


    Gruß
    Thomas

  • Gebrauchte haben auf jeden Fall ihre Daseinsberechtigung.
    Aber die Inbetriebnahme sollte auf jeden Fall mit der BAFA abgeklärt werden, und zwar vor dem Kauf.
    So Blauäugig, meinen die merken das nicht, sollte man nicht sein.
    Und wenns garnichts wird mit dem Aufschlag kann man auch ohne den Dachs betreiben, durch den geringeren Kaufpreis sollte das zu verschmerzen sein.

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • So ein Schmarrn,


    nur weil ein Dachs gebraucht ist und die vollen 10 Jahre noch nicht in Anspruch genommen hat soll man auf die Förderung verzichten.


    Das Argument: man hat für den Gebrauchten schließlich weniger gezahlt ist doch wohl nicht ernst gemeint. Man hat ja schließlich auch das Risiko auch das man keine Garantie hat oder er früher den Geist aufgibt.


    Mich würden hier nicht Meinungen interressieren.
    Mich würden Tatsachen interessieren.


    Mittlerweile existiert doch ein Markt für Gebrauchte. Was macht denn die BAFA bei denen.


    Gruß Andreas

  • Siehe mein Beitag unter:
    BHKW-Forum » Fiskus & Co. » Steuern und Recht » Achtung BAFA-Zuschlag kann gefährdet sein


    Konsequenz: Restlaufzeit wird mit ursrpünglichem Förderbetrag bezahlt, wenn kein zweites BHKW im Haus ist (Erstinbetriebnahme vor 2002 keine 5,11ct sondern weniger). Beim Zweitgerät wirds kompliziert.


    Grüße


    Bruno

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    Einmal editiert, zuletzt von Bruno44 ()

  • Hallo,
    vielen Dank für Deine Auskunft.
    Hast Du bzgl. Restlaufzeit und Vergütung was schriftliches?
    Ich bräuchte da einfach eine Referenz vorbeugend.


    Gruss Andreas

  • Hallo Andreas,


    nein, wie im Beitrag geschrieben ist das nur eine Fernmündliche Aussage.


    Einzige Möglichkeit sich rechtlich hier abzusichern ist eine schriftliche verbindliche Auskunft von der BAFA für den Einzelfall einholen.


    Grüße


    Bruno

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  • Hallo,


    ich muß nochmals nachfragen ob Du vielleicht schon einmal die
    Erfahrung gemacht hast oder davon gehört hast, daß so verfahren
    wurde.



    Danke Andreas

  • Hi Andreas,


    Wenn Du den oben erwähnten Beitrag von mir aufmerksam durchliest, dann stellst Du fest, dass ich die Absicht habe, einen zweiten Dachs in den Keller zu stellen und daraufhin mich bei der BAFA telefonisch informiert habe.


    eine praktische Umsetzung finde ich aufgrund der angegebenen Sachverhalten für mich für fragwürdig.


    Grüße


    Bruno

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  • Auf meine Anfrage bei der BAFA hab ich auch nur die schriftliche Standartantwort bekommen, daß für die Förderung das Datum der Erstinbetriebnahme der Anlage zählt.
    Auf meinen Einwand, daß dies nicht aus dem Gesetz ersichtlich ist und ich der Meinung bin, daß die Erstinbetriebnahme in meinem Haus ausschlaggebend ist für die Förderung, habe ich keine Antwort mehr erhalten.
    Habe darin auch um die entsprechende Stelle des Gesetzestextes gebeten, die dies eindeutig regelt.


    Keine Antwort heißt für mich, daß eine gewisse Unsicherheit dort herrscht.


    Ohne die Förderung kann man eine gebrauchte Anlage vergessen.
    Bei mir bedeutet Verzicht auf die 5,5 Cent = ca 5-600 € Verzicht pro Jahr.
    Also auf 10 Jahre Förderung bezogen ca 5-6000 €.


    Dies dem Preis einer gebrauchten Anlage (6-7000 €) zugeschlagen + evtl Umbauten auf neuesten Stand + Garantielosigkeit + einige Zusatzteile zu erhöhten Preisen (Wärmespeicher, Kondensor, etc)
    machen diese Idee von einer gebrauchten Anlage völlig undiskutabel.


    Schade - aber so sehe ich es.

  • Hallo Kazumba,


    stimmt, aber:


    wenn die Erstinbetriebname des Dachses ab 2002 erfolgte bekommt man bis die 10 Jahre erschöpft sind noch eine Restförderung


    wenn die Erstinbetriebname vor 2002 erfolgte, bekommt man einen verminderten Betrag, der zu der Zeit gültig war bis die 10 Jahre erschöpft sind.


    Insoweit müssen Deine Verlustzahlen wegen weniger Zuschlag korrigiert werden.


    Grüße


    Bruno

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  • Hallo Kazumba,


    Keine Antwort heißt für mich, daß eine gewisse Unsicherheit dort herrscht


    versteh ich nicht, denn Du schreibst, man hat Dir schriftlich bereits geantwortet. Die Antwort war korrekt und zutreffend.

  • Hi Dachsfan,


    wenn die Angabe ohne detailierte Quellenangabe ist, dann hat Kazumba recht.


    Grüße


    Bruno

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  • hallo,


    für mich war die Antwort nicht korrekt / ausreichend, weil sie nicht mit einem Absatz aus dem Gesetz belegt war. Mein Wunsch nach diesem Beleg wurde ignoriert.
    Da die meisten gebrauchten Anlagen aus den Jahren 1999 bis 2003 stammen kann man die Restförderung vernachlässigen. Wenn man's sehr genau nimmt, müßte meine Rechnung diesbzgl. unwesentlich korrigiert werden.
    Die Schlußfolgerung bleibt für mich aber die gleiche.