BAFA-Zuschlag bei Altanlagen

  • Hallo Dachsfan


    Zitat

    Das Problem ist, das in unserem Land etwas herscht, das ich als Rechtlosigkeit bezeichnen möchte.


    Das möchte ich unbedingt zu dem Thema noch loswerden:


    Warum gibst du in Sachen Interpretation von Gesetzen und Verordnungen so schnell auf?
    "Wer sich nicht wehrt ist der Dumme!...... und zahlt!"


    Der Gesetzgeber selbst macht es uns vor: Stichwort Maastrichtkriterien- Staaliche Neuverschuldung nicht höher 3% Bruttoinlandsprodukt.
    Da wird getrickst daß sich die Balken biegen! 8)


    Ich hab die Erfahrung gemacht, wenn du sachlich, freundlich, kompetent aber auch bestimmt mit einem Problem auf einen Sachbearbeiter zugehst kommt man weiter!
    Noch ein Tipp: Ich vermeide vorgefertigte Formulare auszufüllen, besser ist es die Angaben frei formuliert zu machen, da läuft man nicht Gefahr nach Schema "F" abgefertigt zu werden und du unterschreibst nichts kleingedrucktes! :]
    So, das wars dann auch! =)


    Liebe Grüße AxelF

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    Strom: ACH WIRKLICH ???!!!

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  • Ich kann mich da Axel nur in vollem Umfang anschließen !


    Hab mir alles, was die BAFA zu diesem Thema schreibt nun zum wiederholten Male durchgelesen.


    Nochmal, wer kennt jemand, der eine gebrauchte Anlage erstmalig in Betrieb genommen hat ?

  • Hallo AxelF: natürlich gebe ich nicht auf, es geht nur um die Ehlichkeit !! Eine Jungfrau kannste auch nicht zwei mal Entjungfern, sowie einen Dachs auch nicht zweimal erstmalig Inbetriebnehmen. Ich weiß das hier "getrickst" wird und der BAFA falsche Anträge übergeben werden. Auch das der Staat "trickst" weiß ich, wie Du ja auch schreibst. Das hat mich dazu bewogen von Rechtslosigkeit zu sprechen. Wie Du ja auch bestätigst, der Staat macht das Lügen vor. ( um es einmal ganz klar zu sagen) Die Frage um die es doch hier geht, wie gehe ich damit um, will ich auch ein Lügner sein ??? Oder bleibe ich Ehrlich und gebe alles wie es ist an und Streite mich dann rum ?? Wenn Du jemand siehst, der jemanden überfällt und tot schlägt, darfst Du das dann auch ??? Ich habe lediglich dringend empfohlen keinen Betrug zu begehen und alles wahrheitsgemäß anzugeben. Von Aufgeben oder nicht einfordern habe ich nicht gesprochen.

  • Hallo Dachsfan,


    nochmal ganz kurz.... in dem Zusammenhang mit der Erstinbetriebnahme immer direkt von Lügen und Betrug zu reden ist vieleicht etwas überzogen.
    Ich meine, jeder Dachs der in Betrieb ist, egal ob alt oder neu, produziert den Strom unter KWK-bedingungen und sollte gefördert werden.
    Hier wird ja nichts kassiert was nicht im Sinne der co 2-Einsparung wäre und wenn die Bafa-Formulierung zweierlei Deutungen in Sachen Erstinbetriebnahme zulässt, dann beantrage ich halt eine Zulassung für den Dachs den ich gekauft habe (auch gebraucht) und sage daß er bei mir ab 01.0x.200x in Dauerbetrieb geht!
    Ich warte die Antwort ab und sehe dann weiter.


    So, jetzt reichtes aber zu dem Thema....den Rest muß jeder mit sich selbst ausmachen :)


    AxelF

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  • AxelF dann musst Du das so machen, ich halte es aber für Betrug, da Du der BAFA verschweigst, das Du keine Erstinbetriebnahme einer gebrauchten KWK Anlage mehr vornehmen kannst.


    Denn die hat ja ihre Erstinbetriebnahme schon hinter sich, sonst wäre sie ja nicht gebraucht.

    Einmal editiert, zuletzt von Dachsfan ()

  • Hallo AxelF,
    ja da steht ein Bericht der Dir noch einmal das bestätigt, was ich gesagt habe. Oder sollte da etwas anderes stehen ???


    Ich jedenfalls sehe mich durch diesen Bericht in vollem Umfang bestätigt.

  • Moin dachsfan und AxelF,


    den Unterschied bei der BAFA-Zulassung macht doch nur die Vergütungshöhe der in das öffentliche Netz gespeisten kWh aus. Der eigengenutzte Stromverbrauch und die Steuervergütung auf den Brennstoff sind davon nicht betroffen.


    Ich habe den Einsatz der BHKW's nie so gesehen, dass ich dem EVU Konkurenz machen will oder muß. Also prüfen inwieweit ich meine Anlage optimieren kann. Dabei kommt mir entgegen, dass im Winter viel Wärme, aber auch viel Strom benötigt wird.


    Gruß Dietrich

  • Hallo Dachsfan,


    das mit dem "Schwamm drüber" sollte ja ein Eingeständnis sein, halt nicht ganz so direkt :P: Du hast recht!


    Aber die Sache mit den 5,11 ct Zuschuß, den es für neue Anlagen ab 01.2006 nicht mehr geben soll, hatte mich überrascht, zumal der Link am 28.04.2006 aktualisiert wurde!


    Nichts für ungut.....


    AxelF

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  • Hallo AxelF,


    das Gesetz wurde verlängert, der Beitrag auf der Seite der dena ist veraltet. Den Zuschuss gibt es weiter für 5,11ct


    Grüße


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • Zitat

    Original von Dachsfan
    Genau Bruno, aber nur für Anlagen, die bis zum 31.12.2008 erstmalig in Betrieb gehen.


    Der SPD-Vorschlag zur KWK-G-Novelle sieht vor, dass dies weitergeführt wird. Zudem wird vorgeschlagen, dass der gesamte erzeugte Strom, nicht nur die eingespeiste Menge einen Zuschlag erhalten soll. Das mag gewerblichen und industriellen KWK-Anwendern helfen, bei einem MFH mit Volleinspeisung wird der Effekt nur für den kleinen Anteil des Allgemeinstroms bemerkbar.


    Hier würde eine größenabhängige Anhebung der Fördersätze helfen, die die spezifische Kostenstruktur bei Investition und Wartung widerspiegelt (ähnlich wie im EEG), so dass eine Volleinspeisung geringe, aber verlässliche Renditen abwirft. Dies müsste auch im Interesse des lokalen Energieversorgers sein.


    Fallunterscheidung:
    a) Es bleibt wie es ist und Mini-BHKWs sind im MFH nur dann rentabel einzusetzen, wenn die Hausbewohner den KWK-Strom selbst verbrauchen. Das EVU verliert Stromabsatz und nimmt geringere Netznutzungsentgelte ein.


    b) Mit einer Anpassung der Förderung an die Erzeugungskosten ähnlich den gestaffelten Sätzen im EEG (z.B. mit 5-15-50 kW) wäre auch ein Betrieb in Volleinspeisung wirtschaftlich. Der BHKW-Betreiber spart sich die Transaktionskosten, um Bezugsverträge mit den Bewohnern abzuschließen. Der KWK-Zuschlag ist aufwandsneutral, das EVU erhält somit Mittellaststrom zum Base-Preis.


    Gruß,


    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Hallo zusammen,
    war ja alles ganz lesenswert bisher, aber wie sieht es denn jetzt aktuell in der Praxis aus?
    1 Hat jemand einen gebrauchten Dachs aus D oder aus A bei sich installiert und beim BAFA angemeldet und wie hat man beim BAFA entschieden?
    2. Wie lange bekommt man die Steuervergütung für den Brennstoff bei einem gebrauchten Dachs?
    3. Lohnt sich vor diesem Hintergrund die Anmeldung eines gebrauchten Dachs oder kann man sich die sparen?
    4. (gehört zwar eigentlich nicht in die Steuersparte, aber in den Zusammenhang) Wie ermittelt man das Datum der Erstinbetriebnahme oder der Produktion eines gebrauchten Dachs?
    ?(
    Im Moment mehr verwirrt als informiert
    BB-Dachs

  • 1 Das muss im Einzelfall mit der BAFA abgesprochen werden, das kommt drauf an wo die erstmalige Inbetriebnahme war und wann.


    2 + 3 Die Energiesteuer Rückzahlung ist sowohl bei neuen als auch bei gebrauchten KWK Anlagen unbefristet,
    wenn sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. ( Wirkungsgrad, keine Notkühler etc.)


    4. Jeder Pfleger wird Dir die Anlagennummer gern dekodieren.

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