Berechnung Einspeisevergütung

  • So ist es, wollte nur den Betreiber darauf hinweisen, das wenn er den Dachs als Gewerbe betreibt, die MwSt noch oben drauf bekommt.@:-

  • Danke für die Hinweise,
    gewerblich wird der Dachs nicht genutzt. Gibt es für die Diskussion mit dem EVU (was die 0,59 Cent angeht) eine Fundstelle, auf die ich verweisen kann? Das Dumme ist, dass ich damals einen Vertrag für die Einspeisungsbeträge unterschrieben habe in dem Glauben, dass die Beträge o.k. sind. Hinsichtlich der Einspeisung war ich bei unserem EVU bisher ganz gut aufgehoben. Aufgrund des Vertrages habe ich mir möglicherweise die Diskussionsgrundlage verbaut.
    Habt ihr Infos?:-o

  • du kannst den vertrag kündigen und nett nachfrgen ob sie bereit sind den gesetzlichen vorgaben zu folgen.
    mit den 0,59ct momentan wohl nicht, du bekommst nur das was die auch verlangen


    bernd

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Wenn Du den Vertrag kündigst, gilt nach Ablauf der Kündigungsfrist die gesetzliche Reglung = KWK Gesetz.


    Im KWK Gesetz ist explicite festgelegt, das EEX Baseload und VNNE nach § 24 EnWG vom 07.07.2005 und KWK Zuschlag 5,11 ct / kWh zu zahlen sind.


    ggf zuzüglich MwSt.


    Der § 24 sieht explicite vor, das Entgelte nicht nur zur Ausspeisung


    (also Netzbetreiber liefert an Endkunden)


    sondern auch bei der Einspeisung aus dezentralen Erzeugungsanlagen


    ( KWK Anlagen)


    berechnet und in Rechnung gestellt werden, wobei die Eingesparten Entgelte für den Netzzugang in den vorgelagerten Netzebenen vorgesehen ist.:o

  • Hallo
    Mit den Zahlen bei eex.de kann ich nichts anfangen.
    Wenn die Vergütungen in Bernd s Liste stimmen,fehlen mir gut 100 €
    für 2005. 5€ pro Monat für das Modem zum Zählerablesen sind noch aggezogen worden,obwohl es erst im Januar 2006 instaliert wurde.
    NNE nur 0,452 ct. Ich sach ja ,der reinste Betrügerverein,die Eon-Avacon.Die werden erstmal einen netten Brief bekommen.
    gruß jostru

  • Hallo Jostru,


    auf eex.de steht immer nur das letzte Quartal. Die vorhergehenden Quartale findest Du beispielsweise auf: http://www.kwk-infozentrum.info/html/eex_baseloadpreis.html


    Für die VNNE stehen dir mindestens die Vergütungen der nächst höheren Netzebene, also der 20KV-Ebene zu. Beim Versorger mal nachfragen, wie die Vergütungen sind. Bei mir sind das leider nur 0,3ct, ändert sich aber hoffentlich. Auf http://www.BKWK.de ist ein Gutachten,welches belegen soll, dass mindestens 2ct gerechtfertigt sein sollen, dies muss aber aufwändig eingeklagt werden, wenn man das haben will. Meines wissens hat dies noch niemand gemacht.


    Dass Dir ein Modem in Rechnung gestellt wird, wo es noch gar nicht vorhanden war ist eine Frechheit. Ausserdem ist der Lieferant einer Sache für das Zählen, Messen bzw. Wiegen zuständig. Also selbst einen Zähler einbauen, zum Quartalsende ablesen und dem EVU die Stände melden oder gar eine Rechnung schreiben. Die EVUs machen das nur, weil es der Betreiber nicht macht und zocken hier erheblich ab.


    Grüße


    Bruno

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  • Hi,
    ich habe jetzt auf nochmalige Anfrage der nne-Berechnung für 2006 die Antwort erhalten, dass so ca. Mitte des Jahres die nne-Vergütung neu berechnet werden soll und sich dann Näheres herausstellt. ;(
    Was ich noch nicht so genau rausbekommen habe ist ob ich tatsächlich einen Anspruch auf die höhere nne geltend (also auch durchsetzen) kann. Mein bestehenden Vertrag hat das EVU ja auch einseitig, zwar richtig auf die eex-Einspeisevergütung umgestellt. Gilt das denn auch für die nne. Wer gibt mir Infos =)
    Jörg

  • Hallo Jörg,


    hierzu müsste man den Vertragstext vorliegen haben. Hast Du eine Möglichkeit den ins Netz zu stellen zum ankucken?


    Grüße


    Bruno

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  • Hallo Jörg, wie Bruno schon sagt, müssen wir Einsicht in den Vertrag nehmen um hier etwas sagen zu können.


    Du willst Infos zu etwas was wir nicht wissen können.


    Die Netznutzung soll fachgerecht ermittelt werden, neue Richtlinien dazu gibt es nicht und kommen auch nicht zur Mitte des Jahres. ;)

  • Klar, ohne Infos zum Vertrag könnt ihr das schlecht kommentieren. Hier die entsprechenden Auszüge:
    "bei der Anlage handelt es sich um eine KWK-Anlage, die an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke angeschlossen ist.
    Neben diesem Einspeisevertrag bildet das KWK-Gesetz vom 22.03.02 die vertragliche Grundlage...
    Pkt. 3.2:für eingesparte Netznutzungsentgelte in vorgelagerten Spannungsebenen vergütet die Stadtwerke 0,2 Cent/kwh.
    Abrechnungsjahr ist das Kalenderjahr.
    Pkt. 4.6. In Bezug auf die Nutzung des Netzes der Stadtwerke durch den KWK-Anlagenbetreiber gelten ergänzend die Regelungen der AVBEltV in der Fassung vom 21.06.79.
    Pkt.7: Salvatorische Klausel (wenn Verstoß gegen Gesetze, dann bleiben alle anderen Regelungen bestehen...
    Pkt.8: Sollten sich während der Vertragszeit die energiewirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen, auf denen die Vereinbarungen des Stromliefervertrages berufen, ändern, so ist auf Antrag eine Anpassung des Verhältnisses vorzunehmen."


    Das sind die Inhalte des Vertrages, die sich auf die Netznutzung und die rechtliche Grundlagen konzentrieren.Alles andere betrifft andere Inhalte (Datenschutz, Haftung, Rechtsnachfolge, etc.)


    Was sagt Ihr?
    Gruß
    Jörg

  • Pkt 3.2 ist eine Frechheit, eigendlich stehen uns 1,5 ct / kWh zu.


    realistisch werden z.B. bei uns 0,78 ct /kWh bezahlt ;( ;(

  • Hallo zusammen
    jetzt muß ich schon mal nachfragen wegen dem eigenen Einspeisezähler.Mir wurde bei der Errichtung meiner Anlage von meinen EVU (E-ON Bayern)gesagt das ich kein Recht habe einen eigenen Zähler zu benutzen und so bezahle ich jetzt jedes Quatal 7,47€ Zählermiete.Ich würde vie lieber einen eigenen Zähler verwenden,der kostet mir incl.Beglaubigungsschreiben ca.80€ und ist dann 16 Jahre gültig.Kennt jemand hierzu die rechtliche Grunglage?
    gruß toni

  • Hallo toni,


    dem Gesetz nach (muss noch den § recherchieren) ist der Lieferant einer Sache dafür zuständig dass die Menge ermittelt wird (Zählen, messen, wiegen). Da Du der Lieferant der Energie bist, musst Du auch die Energie zählen. Die EVUs nehmens Dir nur gerne für ne Gebühr ab :O


    Grüße


    Bruno

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