Einzug der EEG-Umlage auf selbstverbrauchten Strom

  • Hallo,


    seit dem EEG 2014 gibt es in §61 die Verpflichtung, auch auf selbstverbrauchten und selbsterzeugten Strom EEG-Umlage abzuführen (Freigrenzen 10 kW, 10 MWh). Bislang wurde dies ja noch auf die lange Bank geschoben (aufgeschoben ist nicht aufgehoben), weil die Durchführungsverordnung noch nicht fertig war. Hat denn mittlerweile schon jemand Erfahrungen gesammelt, wie Netzbetreiber nun diese EEG-Umlage von 30-40% des Nominalsatz eintreiben?


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • mir wurde heute von einem Dachsbetreiber die erste Rechnung von Transnet zugespielt, rückwirkend bis 2009!!

    Der ÜNB fordert sicher für (an Mieter) verkauften Strom die EEG-Umlage und nicht auf den Eigenverbrauch? Solche Schreiben gab es schon 2011, wir berichteten: https://www.bhkw-infothek.de/n…mlage-fur-bhkw-betreiber/

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Moin,


    ja und nein. Im Grunde sollte der ÜNB nur die Umlage für an die Mieter gelieferten Strommengen einziehen. ABER da es keine RLM Messung gab ( wie bei vielen BHKW dieser Leistungsklasse ) wird nun für den gesamten Nicht eingespeisten Strom die EEG Umlage an den ÜNB fällig.


    Grüße

  • Amprion, Dortmund erhebt laufend (monatlich) seit Meldung Ende Februar und mit abgefragten Daten aus Juni 2016 die zurückliegenden Jahre. Sowohl die volle als auch die anteilige EEG-Umlage.


    Ist Euch bekannt, ob es nun die erwarteten Klagen gegen diese Erhebung gibt? Wird hier ein Musterverfahren vorbereitet/angestrebt?


    Beste Grüße

  • mal noch ne Frage:


    der Betreiber hat zwischen 2005 und 2009 pro Jahr mehr Strom bezogen als er "nicht geliefert" hat. Demnach wäre doch von 2005 bis 2009 keine Nachzahlung fällig?? Der ÜNB rechnet aber nur eine mit "ZUG-um-Zug-Lieferung" benannte Summe gegen die etwa 1/4 der EEG-Zahllast beträgt.


    Gibts dazu ne Erklärung?? :?::?: