Hallo,
seit dem EEG 2014 gibt es in §61 die Verpflichtung, auch auf selbstverbrauchten und selbsterzeugten Strom EEG-Umlage abzuführen (Freigrenzen 10 kW, 10 MWh). Bislang wurde dies ja noch auf die lange Bank geschoben (aufgeschoben ist nicht aufgehoben), weil die Durchführungsverordnung noch nicht fertig war. Hat denn mittlerweile schon jemand Erfahrungen gesammelt, wie Netzbetreiber nun diese EEG-Umlage von 30-40% des Nominalsatz eintreiben?
Gruß,
Gunnar