Umrüstung zur Eigenstromversorgung

  • Hallo Community,


    ich benötige ein paar Tipps, da ich nicht mehr so richtig weiter weis.


    Wir betreiben ein großes BHKW (MWM TCG 2020 V12) mit einer Leistung von 1.200 kW! Das BHKW wurde im Dezember 2013 in Betrieb genommen, wird mit Erdgas befeuert und speist in/auf der Mittelspannungsebene de Strom nach KWKG ein. Die Wärme wird in eine Fernwärmenetz eingespeist (Sommerbetrieb & Mittellast). Neben dem BHKW steht ein großes Biomasseheizkraftwerk. Dies produziert ebenfalls Strom und speist diesen ins öfft.l Netz nach EEG.


    Das Biomasseheizkraftwerk hat einen Eigenstrombedarf von rund 1.000 MWh p.a (das ist sehr viel)! Das BHKW produziert rund 6.000 MWh p.a und läuft "oft" parallel zum Biomasseheizkraftwerk.
    Nun sind wir am überlegen das BHKW auf Eigenstrombedarf umzurüsten. Hierbei müssen wir einige technische Dinge lösen, welche wir aber sicherlich hinbekommen.


    Nun zu meinem Problem:


    Das BHKW wurde im Jahr 2013 beim Netzbetreiber angemeldet und nach den Kriterien des damaligen KWKG (es müsste das KWKG 2012 sein) vergütet.
    Nun möchte ich das BHKW so umbauen, dass es den Eigenstrom vom Kraftwerk verdrängt und nicht mehr auf der Mittelspannungsebene sondern auf der Niederspannungsebene den überschüssigen Strom einspeist.
    Der Netzbetreiber kennt bereits das Vorhaben, nun wollte ich aber wissen: Wie komm ich hier mit der Bafa zusammen?


    Könnt Ihr mir hier bitte einen Ansprechpartner nennen bzw. einen guten juristischen Beistand, welcher sich mit der Thematik bestens auskennt???
    Das Thema ist echt verzwickt!!!!


    Vorab BESTEN DANKE für eure Infos!!!


    Gruß
    Timo

  • Moin,


    ich sehe eigentlich keine bürokratischen Hürden im KWKG, die Vergütung bleibt m.M. gleich. Technisch wirds schon kniffelig denn die Netzanschlußpunkte der beiden Anlagen müssen zusammengelegt werden, alle Verbraucher auf das KWKG-BHKW "geklemmt" aber die meßtechnische Trennung zwischen KWKG und EEG Strom unbedingt beibehalten werden.


    Grüße