Ich habe heute eine Ablehnung vom Zoll bekommen.
Ihr Energiesteuerantrag ist daher wegen Unschlüssigkeit abzulehnen
war der Bescheid.
Grund ist meiner Meinung nach:
Die Verbrauchswerte des Zählers und die auf der EON Rechnung stimmen
nicht überein. Ich habe 2 Gaszähler, einen Hauptzähler von der EON und einen
geeichten Eigenzähler nur für das Erdgas BHKW.
Diese Zählerstände habe ich fotografiert und mit zum Hauptzollamt geschickt.
Nun stimmen diese Zählerstände nicht mit den Verbrauchswerten auf meiner EON Rechnung überein.
Die EON wollte dieses Jahr keine Zählerstände sondern hat mich eingeschätzt.
Die Einschätzung war zu wenig und somit habe ich freiwillig auch jeden Monat das Doppelte an Abschlag überwiesen.
Dieses habe ich auch dem Hauptzollamt mitgeteilt. Kann oder muß das Zollamt nicht nach den Zählerständen abrechnen,
oder braucht sie zwingend die EON Rechnung.
Aussage Zoll sinngemäß : Ich habe ja viel weniger Energiesteuer bez als was ich an Erstattung beantrage.
Ist das so richtig ??
Gruß Matzi