Energiesteuererstattung abgelehnt

  • Ich habe heute eine Ablehnung vom Zoll bekommen.


    Ihr Energiesteuerantrag ist daher wegen Unschlüssigkeit abzulehnen
    war der Bescheid.


    Grund ist meiner Meinung nach:


    Die Verbrauchswerte des Zählers und die auf der EON Rechnung stimmen
    nicht überein. Ich habe 2 Gaszähler, einen Hauptzähler von der EON und einen
    geeichten Eigenzähler nur für das Erdgas BHKW.
    Diese Zählerstände habe ich fotografiert und mit zum Hauptzollamt geschickt.
    Nun stimmen diese Zählerstände nicht mit den Verbrauchswerten auf meiner EON Rechnung überein.
    Die EON wollte dieses Jahr keine Zählerstände sondern hat mich eingeschätzt.
    Die Einschätzung war zu wenig und somit habe ich freiwillig auch jeden Monat das Doppelte an Abschlag überwiesen.
    Dieses habe ich auch dem Hauptzollamt mitgeteilt. Kann oder muß das Zollamt nicht nach den Zählerständen abrechnen,
    oder braucht sie zwingend die EON Rechnung.
    Aussage Zoll sinngemäß : Ich habe ja viel weniger Energiesteuer bez als was ich an Erstattung beantrage.
    Ist das so richtig ??
    Gruß Matzi

  • Moin

    Die EON wollte dieses Jahr keine Zählerstände sondern hat mich eingeschätzt.

    Du hast das Recht auf eine ordentliche Abrechnung, hast Du keine ordentliche Abrechnung wittert das HZA zurecht ungereimtheiten.


    Grüße

  • Dieses habe ich auch dem Hauptzollamt mitgeteilt. Kann oder muß das Zollamt nicht nach den Zählerständen abrechnen,
    oder braucht sie zwingend die EON Rechnung.

    Hallo,
    also, eine Netzbetreiber Rechnung habe ich noch nie abgegeben.
    Mein eigener Erzeugungszähler---Stand mitteilen--und alles i. O.
    Gruß
    Erwin

    Pv seit 2000-8.67 kwp--.-therm.E.= Hackschnitzel 42%x Miscanthus 16% x Bhkw 24% x Scheitholz 8% x WW.WP 6%. x H.Öl 3%xSoTh.1%
    Pv seit 2007- 7,64 kwp
    .
    Pv seit 2014 -8,16 kwp mit Elektrospeicher 11,6 kwh 3 phas.
    Bhkw eco 3.0


  • also, eine Netzbetreiber Rechnung habe ich noch nie abgegeben.

    Es geht doch um die Rechnung des Gasversorgers, oder? Unser HZA verlangt die auch, als Nachweis dafür, dass man die entsprechende Menge Erdgas tatsächlich bezogen (und die im Preis enthaltene Steuer bezahlt) hat.


    Dass ein Gasversorger einen gemeldeten Zählerstand nicht für die Rechnungsstellung verwendet, sondern stattdessen eine Schätzung vornimmt (und die auch noch zu niedrig) ist schwer zu begreifen. Vielleicht ist aber einfach die Zählerstandsmeldung verloren gegangen. Jedenfalls: Dass der Zoll damit nicht klarkommt, kann ich schon verstehen.


    Da hilft nur zweierlei: Erstens mit dem Zoll klären, ob bei Nachreichen einer plausiblen Rechnung (d.h. auf Basis der tatsächlichen Zählerstände) der Antrag genehmigt werden kann bzw. neu zu stellen ist (oder wie immer der amtliche Prozess in so einem Fall abläuft). Zweitens den Gasversorger kontaktieren, das Problem klären und eine ordnungsgemäße Rechnung auf Basis der tatsächlichen Zählerstände verlangen, und die dann beim Zoll nachreichen.


    Gruß, Sailor

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Hallo,


    ich muß auch immer die Heizölrechnungen des betreffenden Jahres als Kopie mit einreichen, aber je nachdem wie voll oder leer die Tanks anf. Januar waren gibt es mal etwas mehr Heizölbezug oder etwas weniger als wie tatsächlich verbraucht wurde - da hat sich bisher nie jemand vom Zoll drüber beschwert.


    Ich habe vor zwei Jahren mal den falschen Bogen ausgefüllt (anderer §, für KWK von Dampfkesselanlagen) - Kurzer Anruf der Sachbearbeiterin vom Zoll, "bitte neuen Antrag mit folgendem Vordruck einsenden", -2 Wochen später war das Geld auf dem Konto....


    Ich hatte mal den Fall, das ein Versorger die Zähler schlichtweg falsch abgelesen hatte, hier war es sehr schwer die Ausstellung einer neuen Rechnung durchzusetzen, Tenor damals: Wenn wir geschätzt haben ist das kein Problem, wenn wir abgelesen haben dann ist das Fix.
    deshalb würde ich versuchen eine Rechnung zu erwirken, die näher an der Realität liegt, -ist ja wohl auch im Interesse des Versorgers...


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Ich werde jetzt die EON anrufen sie sollen mir eine richtige Rechnung schicken.
    Auch beim Zoll und fragen ob das denn in Ordnung ist.


    Ich hatte letztes Jahr auch schon Stress mit der Sachbearbeiterin.
    Frauen in solchen Stellungen sind immer sehr schwierig.
    Ich hatte für meinen Heizöldachs auch zu wenig Rechnungen eingereicht, weil ,ich
    von mehreren Häusern das Heizöl abgepumpt habe, die einen Fernwärmeanschluss bekommen haben. Mir natürlich eine Quittung geben lassen. Hat sie nicht akzeptiert.
    Sie kann nicht überprüfen ob das versteuertes Heizöl war. Ich habe Wiederspruch eingelegt und gefragt ob sie mir in Deutschland eine Adresse sagen kann wo ich unversteuertes Heizöl kaufen kann. Wahrscheinlich war sie jetzt böse. Antrag wurde abgelehnt. Da mein Dachs älter als 10 Jahre ist wahr die Erstattung nur ca 120 Euro
    Für diese Summe eine Instanz höher hatte ich keinen Nerv.
    2012 hatte ich diese Situation schon mal . Da kam ein Mann vom Zoll und hat meinen Dachs überprüft. Der hat mir den Tipp gegeben mit den Quittungen, und die Beamtin will das nicht akzeptieren.
    Gruß Matzi

  • Ich hatte alle Heizölrechnungen eingereicht.
    Das waren aber nur ca 1500 Euro
    Für 2500 Euro Heizöl habe ich aber im Dachs verbrannt.
    3000 Liter habe ich von meinen Fernwärmekunden für 20Cent abgekauft.
    Darüber hatte ich auch eine Quittung. Diese hat sie ja nicht anerkannt.
    Gruß

  • 3000 Liter habe ich von meinen Fernwärmekunden für 20Cent abgekauft.
    Darüber hatte ich auch eine Quittung.

    Das hab ich schon verstanden, nur habe die Kunden ja auch irgendwann mal ne Rechnung über das Heizöl bekommen. Diese in Kopie würde den Nachweis für Dich erbringen.


    Grüße

  • Hallo!


    Gleiches Problem. Da ich für 2015 erstmals nach dem neuen Verfahren die Rückerstattung beantragt hatte wurde mir der Restbestand im Tank aus den Vorjahren für den ich leider auch keine Belege hatte, da aus einer Heizungsstilllegung aufgekauft, nicht anerkannt und die Erstattung nur für die Menge Heizöl gewährt für die ich in 2015 und ende 2014 Belege vorweisen konnte. Somit schleppe ich nun immer noch trotz der Kürzung für 2015 ca. 2000 l Heizöl vor mir her die ich zwar verbrauchen kann aber daraus keine Energiesteurrückerstattung bekomme. Auf den Einwand das dieses Heizöl ja auch mal versteuert wurde bekam ich die Antwort: Ja. schon, aber nicht von Ihnen, somit kann auch keine Rückerstattung gewährt werden.


    Viele Grüße