Hallo,
zur Bestimmung der Primärenergieeinsparung (PEE) von KWK-Anlagen werden von der EU harmonisierte Referenzwerte für die ungekoppelte Wärme- und Krafterzeugung bestimmt. Diese haben sich ab der Vierjahresperiode ab 2016 moderat verschoben:
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2015/2402 DER KOMMISSION
vom 12. Oktober 2015
zur Überarbeitung der harmonisierten Wirkungsgrad-Referenzwerte für die getrennte Erzeugung von Strom und Wärme gemäß der Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Durchführungsbeschlusses 2011/877/EU der Kommission
Die wichtigen Angaben finden sich in Anhang I und II:
Erzeugung elektrischer Energie aus Erdgas: 52,5% auf 53% angehoben,
Erzeugung von Heißwasser aus Erdgas: 90% auf 92% angehoben.
Mit den besseren Referenzwerten sinkt die PEE etwas, was Auswirkungen auf das Hocheffizienz-Kriterium (10%) hat. Allerdings gelten Kleinst-KWK-Anlagen als hocheffizient, wenn sie generelle eine PEE aufweisen.
Gruß,
Gunnar