Hallo,
unsere Sozialversicherung hat sich etwas ganz Feines ausgedacht: Die Rentenkürzung für Bezieher von Einspeisevergütungen aus PV-Anlagen. Für alle BHKW'ler gelten die Grundsätze nach der Urteilsbegründung analog.
Einkünfte aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage stellen Arbeitseinkommen dar. Das Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze führt zur Rentenkürzung. So entschied das Sozialgericht Mainz und bestätigte neben einer Rentenkürzung die Rückforderung bereits gezahlter Rentenbezüge.
Das Sozialgericht Mainz (SG) entschied zu einem Fall, in dem neben Arbeitseinkommen aus einem Minijob auch Eínkünfte aus der Stromeinspeisung einer Photovoltaikanlage erzielt wurden. Das SG berücksichtigte die Einkünfte aus mit der PV-Anlage ausgeübten unternehmerischen Tätigkeit wie Arbeitseinkommen. Das Gesamteinkommen des Klägers aus einem Minijob und der PV-Anlage lag damit über der schädlichen Hinzuverdienstgrenze.
Folgerichtig bestätigte das Gericht die Rentenkürzung und die Rückforderung gezahlter Rentenbeiträge für die Vergangenheit.
Quelle:
Urteil vom 27.11.2015, Aktenzeichen S 15 R 389/13.<br>
http://www2.mjv.rlp.de/icc/jus…aa-aaaa-aaaa-000000000042
Zu Folgen und Ausweichgestaltungen werde ich noch berichten.
Viele Grüße