Einspeisevergütung kann schädlicher Hinzuverdienst sein und Rente mindern

  • Hallo,


    unsere Sozialversicherung hat sich etwas ganz Feines ausgedacht: Die Rentenkürzung für Bezieher von Einspeisevergütungen aus PV-Anlagen. Für alle BHKW'ler gelten die Grundsätze nach der Urteilsbegründung analog.


    Einkünfte aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage stellen Arbeitseinkommen dar. Das Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze führt zur Rentenkürzung. So entschied das Sozialgericht Mainz und bestätigte neben einer Rentenkürzung die Rückforderung bereits gezahlter Rentenbezüge.


    Das Sozialgericht Mainz (SG) entschied zu einem Fall, in dem neben Arbeitseinkommen aus einem Minijob auch Eínkünfte aus der Stromeinspeisung einer Photovoltaikanlage erzielt wurden. Das SG berücksichtigte die Einkünfte aus mit der PV-Anlage ausgeübten unternehmerischen Tätigkeit wie Arbeitseinkommen. Das Gesamteinkommen des Klägers aus einem Minijob und der PV-Anlage lag damit über der schädlichen Hinzuverdienstgrenze.


    Folgerichtig bestätigte das Gericht die Rentenkürzung und die Rückforderung gezahlter Rentenbeiträge für die Vergangenheit.



    Quelle:
    Urteil vom 27.11.2015, Aktenzeichen S 15 R 389/13.<br>
    http://www2.mjv.rlp.de/icc/jus…aa-aaaa-aaaa-000000000042



    Zu Folgen und Ausweichgestaltungen werde ich noch berichten.


    Viele Grüße

  • Hallo H. Quermann,
    vielen Dank für die Info----für mich jedenfalls ist diese Ansicht völlig unverständlich ????
    Handlungsbedarf bei mir !!!
    Wissen das alle Steuerberater ?? ?(?(?(
    Gruß
    Erwin

    Pv seit 2000-8.67 kwp--.-therm.E.= Hackschnitzel 42%x Miscanthus 16% x Bhkw 24% x Scheitholz 8% x WW.WP 6%. x H.Öl 3%xSoTh.1%
    Pv seit 2007- 7,64 kwp
    .
    Pv seit 2014 -8,16 kwp mit Elektrospeicher 11,6 kwh 3 phas.
    Bhkw eco 3.0


  • Warum Unverständlich??


    Jeder Hinzuverdienst - egal woher - ist schädlich sobald er die Grenze überschreitet.


    Für mich ist die Formulierung aber nicht richtig. Denn die erhaltene Einspeisevergütung ist ja nicht gleich der Gewinn bzw. Einkunft!!!
    Einkünfte entstehen ja nur wenn nach Abzug aller Ausgaben ( AfA, Wartung, Versicherung, Büro etc. ) noch was von der Einspeisevergütung übrig bleibt.


    Grüße

  • Hallo,


    @alikante hat natürlich Recht. Entscheidend ist nach § 15 SGB IV der steuerliche Gewinn.


    Das Urteil selbst formuliert missverständlich:
    "Das Sozialgericht schloss sich der Argumentation des Klägers nicht an. Es betonte, dass Einnahmen aus dem Betrieb einer Solaranlage Arbeitseinkommen im Sinne des Rentenrechts seien. Ausreichend sei hierfür, dass der Kläger eine unternehmerische Stellung innehabe, welche ihm die Einkünfte vermittle. Dabei sei für die Höhe des Arbeitseinkommens der Einkommensteuerbescheid maßgeblich. Das Gesetz sehe eine volle Parallelität von Einkommensteuerrecht und Rentenversicherungsrecht sowohl bei der Zuordnung von Arbeitseinkommen als auch bei der Höhe des Arbeitseinkommens vor, so dass die Rentenversicherung die Zahlen des Finanzamtes übernehmen könne."
    Die Herrschaften nennen abwechselnd die Einnahmen (was reinkommt) und die Einkünfte (Steuerliche Defikition: Einnahmen abzgl. Kosten).


    @ahdf
    Das Urteil ist wahrscheinlich nicht allgemein bekannt. Steuerfragen von PV-Anlagen und BHKW sind bei vielen Randgebiete, Sozialgerechtsrechtsprechung ist sicher eins.

  • Da kann man nur empfehlen die Einnahmen auf den Lebenspartner zu übertragen, wenn der noch kein Rentner mit beschränktem Hinzuverdienst ist. Bei Vollrentner dürfte es das Problem nicht geben, da diese in unbeschränkte Höhe dazu verdienen dürfen. Eine Nachfrage beim Rentenversicherungsträger über die Hinzuverdienstgrenzen sollte aber hilfreich sein. Es zählen aber nur die tatsächlichen Einkünfte nach Abzug aller Kosten. Dazu könnten auch ein Arbeitszimmer, Telefonkosten usw. zählen. Man sollte da den Gestaltungsspielraum voll ausnutzen.

    Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. ?(
    http://perdok.info/
    Oscar Perdok GmbH
    Gildeweg 14, 46562 Voerde
    Beratung, Planung und Installation von: KWK-Anlagen, PV-Anlagen, Stromspeicher mit Notstromfunktion, Eigene Herstellung von Ladestationen für E-Mobile, Energie-Effizienz incl. Kosten/Nutzen-Betrachtung, Ladestation für E-Mobile (kostenlos)

  • Man darf nicht selbst unternehmerisch tätig sein. Also, schnellstens korrigieren. Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung, Kapitalzinsen und Ähnliches sind meist nicht rentenschädlich. Das hängt vom Rentenverlauf ab und ist genau festgelegt. BFA fragen, die haben das längst bei der Rentenberechnung geprüft!
    Der Nachbar freut sich bestimmt über den lupenreinen Solarstrom, wenn die Miete für das Solardach nicht höher ist, als der Braunkohlenstrom kostet. Braunkohlen- und Solar- Elektronen ähneln sich ohnehin wie ein Ei dem anderen. Ich wohne in Krefeld zur Miete und würde zu gerne ein Solardach für mein Elektroauto anmieten.
    Den Vorschlag werde ich auch meinem 100 Meter entfernten Nachbarn unterbreiten, bei dem ich gerne solar tanken würde.
    Es gibt inzwischen eine höchst flexible Lösung für Elektrotankstellen. Das Besondere ist, dass die Ladestation, die etwa 1000 Euro kostet, für eine Monatsgebühr von 4,75 Euro stets online mit der Zentrale in Amsterdam verbunden ist und einem offenen oder auch geschlossenen Nutzerkreis offensteht. Das kann auch ein Verein sein. Jedenfalls kann die Gestaltung so erfolgen, dass man mit dem Finanzamt nichts zu tun hat und das Ganze auch rentenunschädlich bleibt.
    Das dürfte auch für alle BHKW-Besitzer interessant sein, die sich ohnehin stärker zusammenschließen sollten.


    Ladestation mit System


    Konkurrenz für "Lolo" aus China mit nur 16 Ampere


    Die Online-Verbindung erfolgt über das Netz von Vodafon.


    Über die "Schwarm"lösung ähnlich der von Gunnar wurde ebenfalls bereits nachgedacht. Die wäre innerhalb eines geschlossenen Nutzerkreises möglich. Aber auch eine gemischte Abrechnung über die Amsterdamer Zentrale ist für keinen oder nur geringen Aufpreis möglich.
    Klebt erst einmal an jeder Hauswand eine Ladestation, wird es der Lobby kaum mehr möglich sein, sich weiterhin gegen einen Zusammenschluss der Stromerzeuger und -Verbraucher zu wehren. Noch verteidigt unser Staat die Monopole und schöpft wirklich alle nur möglichen Gewinne mit möglichst kompliziertem Verwaltungsaufwand ab.

  • Da tut man schon was für die Umwelt und wird dann auch noch dafür bestraft. Das ist Deutschland. Aber Hauptsache, man hat wieder gespart, Einnahmen vom Bürger und kann diese wieder für irgendeinen anderen unnützen Mist ausgeben.

  • Moin

    Da tut man schon was für die Umwelt und wird dann auch noch dafür bestraft.

    da bin ich anderer Meinung. Man wird nicht bestraft sondern genau so behandelt wie jeder andere der zur Rente etwas dazuverdient - das ist Gerechtigkeit.
    Würde die Gesellschaft Umweltschutz und Energiewende tatsächlich wollen so wäre eine höhere Hinzuverdienstgrenze bei BHKW-,PV-,Wasser- und Windanlagenbetreibern und damit eine Besserstellung die logische Schlussfolgerung.


    Von solchen Bestrebungen habe ich aber noch nie gehört, warum wohl ??


    Grüße

  • Ich bin der Meinung, dass solche Regelungen ein Grund mehr dafür sind, auf Netzeinspeisung ganz und gar zu verzichten.
    Heißt: Den Strom wie das Warmwasser speichern und selbst verbraten und das Netz nur als Notstromaggregat nutzen.
    Das erspart die ganze Hin und Herrechnerei mit Steuer, dem EVU und so weiter.

  • Bei Vollrentner dürfte es das Problem nicht geben, da diese in unbeschränkte Höhe dazu verdienen dürfen.

    Das ist das Entscheidende an der Sache: Die Hinzuverdienst-Grenzen betreffen ausschließlich Rentenempfänger, die aus unterschiedlichen Gründen eine Rente vor Erreichen der Regelaltersgrenze beziehen. Solche Renten werden fast immer auf Kosten der Beitragszahler und "normalen" Rentenempfänger subventioniert, d.h. sie sind höher, als sie nach versicherungsmathematischen Gesetzen (auf Basis der gezahlten Beiträge) eigentlich sein dürften. Der Gesetzgeber hat deshalb Hinzuverdienstgrenzen eingeführt, damit nach Möglichkeit nur solche Leute subventionierte Renten beziehen, die auf die Einnahmen auch tatsächlich angewiesen sind, weil sie keine oder nur sehr geringe Zusatzeinkünfte haben. Ob die Höhe der Hinzuverdienstgrenzen angemessen ist, darüber kann man sicher streiten, wobei m.E. die Koppelung an die 450 EUR-Grenze durchaus eine gewisse Logik hat. Aber den Sachverhalt als solchen empfinde ich als keineswegs ungerecht.


    Würde die Gesellschaft Umweltschutz und Energiewende tatsächlich wollen so wäre eine höhere Hinzuverdienstgrenze bei BHKW-,PV-,Wasser- und Windanlagenbetreibern und damit eine Besserstellung die logische Schlussfolgerung.

    Das kann man natürlich machen - wäre eben eine zusätzliche Förderung für EEG- und KWK-Anlagen, nur mit dem Unterschied, dass sie dieses Mal nicht von allen Steuerzahlern oder den (meisten) Stromverbrauchern bezahlt würde, sondern exklusiv von den Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung.


    Also wenn Ihr mich fragt: Wenn es darum geht, die Energiewende über Kleinanlagen in Bürgerhand zu fördern (und nur um solche geht es ja hier), gäbe es bessere Möglichkeiten, insbesondere die (Wieder-)Abschaffung der EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch bei gleichzeitiger Abschaffung der ungerechtfertigten Industrieprivilegien. Aber das sollten wir ggf. in einem anderen Thread diskutieren.


    Gruß, Sailor

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Moin,

    Die Hinzuverdienst-Grenzen betreffen ausschließlich Rentenempfänger, die aus unterschiedlichen Gründen eine Rente vor Erreichen der Regelaltersgrenze beziehen.

    ich verstehe die Regelungen so das auch bei Regelaltersrente eine Hinzuverdienstgrenze von 6300€ p.a. gillt ( 10*450€ + 2*900€ ).


    EDIT: habs nochmal nachgelesen - es ist wie Du sagst, ab erreichen der Regelaltersgrenze gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr.


    http://www.deutsche-rentenvers…erdienstgrenzen_node.html


    Grüße