benötige dringend Hilfe vom Spezialisten

  • Hallo,


    ich habe folgendes Problem!


    Mein Mehrfamilienhaus ca. 450 m² Wohnfläche ist gerade im Umbau. Geplant ist ein Viessmann BHKW Vitobloc 200 EM-9/20 und ein Viessmann Therme
    Viodens 200-W für die Spitzenlast. In den nächsten 4 Wochen würde der Eibau des BHKW anstehen, nun meine Frage!


    Ist es in Aussicht auf das neue Gesetz sinnvoll das BHKW noch dieses Jahr ein zu bauen oder soll ich es erst 2016 einbauen?



    Vorhaben:
    *4 Wohnungen (Fam) über das BHKW mit Wärme und Strom zu versorgen


    * in Anbetracht das eventuell 2020 der Nachtstrom weg fällt wurde das BHKW etwas überdimensioniert um in einem weiteren Wohnhaus ca 400 m² Wohnfläche, beheizt mit Eurotherm Infrarotplatten (Naturstein) den Reststrom ein zu speisen.


    Ich hoffe es kann mir jemand behilflich sein und mir einen Rat geben.


    viele Grüße Falko Meder

  • Moin Falko,

    Ist es in Aussicht auf das neue Gesetz sinnvoll das BHKW noch dieses Jahr ein zu bauen oder soll ich es erst 2016 einbauen?

    Nachdem sich sonst keiner meldet und die Zeit drängt, versuche ich es mal.


    Die wichtigste Änderung im Gesetz ist m.E. die gesplittete KWK-Zulage. Statt zehn Jahre lang 5,41 ct/kWh erzeugten KWK-Stroms gibt es jetzt nur noch 4 ct/kWh für den selbst verbrauchten Strom, aber dafür 8 ct/kWh für den eingespeisten. Der Break-Even-Punkt liegt bei knapp 65% Eigenverbrauchsquote: Bei mehr EV ist die alte Regelung besser, bei weniger die neue. Mit welcher EV-Quote Du rechnen kannst, weiß ich natürlich auch nicht, aber man kann das vielleicht über drei breite Ingenieurs-Daumen abschätzen:


    Vier Familien verbrauchen zusammen vielleicht 16.000 kWh Strom im Jahr. Nimmt man grob vereinfacht an, dass in der Nacht (8h) nichts verbraucht wird, so verteilt sich der Verbrauch auf 5.840 Stunden. Die abgenommene Leistung ist also im Schnitt knapp 3 kW (in Wirklichkeit tagsüber meist weniger, abends vielleicht eher das Doppelte).


    Das Vitobloc bringt, wenn es läuft, etwa 8,5 kW, also das Dreifache des geschätzten Durchschnittsverbrauchs. Ich glaube daher es ist zulässig anzunehmen, dass bei Euch - jedenfalls bis 2020 - die EV-Quote weit unter 65% liegen wird. Damit wäre also erstmal die neue Regelung günstiger. Wenn Ihr danach den Reststrom zum Heizen nehmt, ist es umgekehrt. Wie viel Förderung in der ersten und zweiten Phase anfällt, musst Du aber selbst ausrechnen, zumal die Förderdauer nach dem neuen Gesetz von der BHKW-Laufzeit abhängt:


    Eine weitere wichtige Neuregelung ist - wenn ich das richtig verstanden habe -, dass die Förderung zukünftig nicht mehr über 10 Jahre, sondern über 45.000 Vollbenutzungsstunden gehen soll. Damit wäre die neue Regelung günstiger für BHKW's, die weniger als 4.500 h/Jahr laufen. Wie das bei Euch aussieht, lässt sich natürlich ohne Kenntnis des Wärmebedarfs kaum abschätzen. Mein Bauchgefühl sagt mir allerdings, dass das Vitobloc mit 20 kW Wärmeleistung für 450 qm überdimensioniert ist - es sei denn Dein MFH wäre auch nach Umbau eine energetische "Wildsau". Das würde für eher kurze Laufzeiten pro Jahr sprechen und damit wieder für die Neuregelung.


    Rechnen musst Du also schon selber, aber vielleicht kann Dir diese Info dabei helfen.


    Gruß, Sailor

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Hallo Sailor,


    vielen Dank erst einmal für die Antwort.


    Ich hatte zwischenzeitlich beim Bundesamt für KWK angerufen:


    Es wird eine Übergangsregelung von einem halben Jahr geben wo ich mich immer noch entscheiden kann welche Regelung für mich das beste ist.


    Deine Daumenberechnungen wahren schon sehr gut, es stimmt auch das das BHKW etwas überdimensioniert ist. Sollte wirklich 2020 der Nachtstrom weg fallen dann passt es schon wieder, ich kann den Strom an meine Mieter abgeben.


    Gerechnet habe ich das ganze Vorhaben mit 2500 h pro Jahr!


    viele Grüße Falko

  • Moin Falko,

    Gerechnet habe ich das ganze Vorhaben mit 2500 h pro Jahr!

    Also in dem Fall scheint mir die Entscheidung klar, jedenfalls wenn das Gesetz so kommt wie es derzeit in den Medien steht. Bei geplanten 2.500 (Voll-) Betriebsstunden im Jahr und einer Förderdauer von 45.000h wäre bei Euch die Förderdauer insgesamt ca. 18 Jahre. Mal abgesehen von der Frage der ersten fünf Jahre (wo vermutlich die Neuregelung auch schon günstiger ist): Angenommen Ihr habt ab 2021, also ab dem sechsten Betriebsjahr, 100% Eigenverbrauch. Dann würdet Ihr nach altem Recht noch (5 Jahre mal 2.500h/a mal 8,5 kWh/h mal 0,0541 €/kWh =) 5.748 EUR KWK-Zulage kassieren, nach neuem Recht (13 Jahre mal 2.500h/a mal 8,5 kWh/h mal 0,04 €/kWh =) 11.050 EUR. Wenn Du den überschüssigen Strom unverändert weiter einspeist, sieht die Bilanz im Vergleich sogar noch besser aus.


    Das Gesetz soll im Dezember verabschiedet werden. Wenn die KWK-Zulagen und die 45.000h-Regelung dann noch unverändert drin stehen, solltest Du m.E. auf alle Fälle die Förderung nach neuem Recht wählen.


    Gruß, Sailor

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Moin,


    die Zahlenspiele sind schön, ich möchte aber hinterfragen warum ein 8KW Gerät für 2500h p.a. in einem 4Familienhaus werkeln soll?? Eine Planung für 2020 zu machen ist angesichts der schnellebigen Gesetze absurd. Was wird es in 2020 kosten den Strom an Mieter im Nebenhaus zu leisten?


    Im übrigen gebe ich zu bedenken das die Wartungskosten bei motorischen BHKW ein enormer Kostenfaktor sind. Viessmann schreibt zwar 6000h aber sicher nicht aller 3Jahre! Insofern gilt es zu klären was denn tatsächlich an (Voll)wartungskosten p.a. bei 2500Vbh anfällt.
    Theoretisch könnte die KWK-Förderung bei 2500Vbh p.a. ( im Gesetz steht aber nicht Vbh sondern Betriebstunden !!! ) für 18Jahre "reichen". Allerdings ist das Gerät nach 10Jahren abgeschrieben ( stand aktuelle AfA ) und damit gibts nur noch eine anteilige Energiesteuerrückvergütung. Ausserdem habe ich noch keine Vollwartungsverträge gesehen die länger als 10Jahre laufen ( höchstens bei EEG-Geräten ) - ergo es wird nach 10Jahren noch knapper.


    Grüße

  • Hallo,


    ja es ist Richtig ein 8KW Gerät für insgesamt 620M² Wohnfläche.


    Warum habe ich mich dafür entschieden?


    1. für eine Gesamtfläche von 620 m² kommen ich bei einem durchschnittlichen Wärmebedarf von uU 80 W pro m²
    auf ca 49,600 KW. Das BHKW sollte also bei Volllast mit seinen 20 KW erst einmal voll ausgelastet sein.
    Für die Spitzenlast ist noch eine Therme von 60 KW vorgesehen.


    2. Strom 4 Fam.(mit 4 Pers.) mit je ca 4000 KWh sind 16.000 KWh dazu kommt noch die Wassererwärmung und mein eigener Stromverbrauch.



    Auch wenn ich das BHWW nach 10 Jahren nicht ganz drin habe dann bekomme ich wenigstens überhaupt wieder was rein, was ja bei einer normalen Heizung nicht der Fall ist.


    Übrigens die 4 Wohnungen laufen auf eine Zählerkaskade!


    Gruß Falko

  • Moin,


    auf was beziehen sich die 80W/m² ??? Heizlast bei -20°C Aussen ?? Bitte erläutere uns mal Deine Wärmebedarfsrechnung


    16.000kWh Strom p.a. oder 44kWh täglich entspricht etwa 1KW Grundlast in der Nacht und etwa 2KW am Tag wobei Nachmittags/Abends sicher 3-4KW benötigt werden.


    Du könntest bei 2500VBh etwas weniger als 7h täglich laufen lassen ( wenn genug Wärmebedarf vorhanden wäre, was aber nicht ganzjährig der Fall ist ) und dabei 20.000kWh Strom produzieren. Allerdings denke ich das deutlich weniger als 50% des Stromes im Haus verbraucht werden können. Demnach auch weniger als 10.000kWh Netzstrom verdrängt werden - damit liegt das Einsparpotential bei "nur" 2500€ p.a.


    Grüße

  • Hallo,
    du schreibst im ersten Beitrag: Umbau geplant, und im letzten : habe mich entschieden.
    Nun, jeder hat so seine eigene Gedankenspirale, es ist daher NOTWENDIG, sich mit mehreren Fachleuten zu unterhalten.
    Meiner Meinung nach, ist deine Zahlenaufstellung UNREALISTISCH.
    bei mir---ca. die 2 fache Größenordnung---Bhkw 3 kw el.--Spitzenlastkessel 50 kw---fast ausreichend ( nur bei Minusgraden, u. tagsüber Warm Wasser )
    kommt noch höhere Spitzenlast dazu.
    schon mal darüber nachgedacht, BHKW mit PV zu kombinieren ?
    AUF JEDENFALL IST EIN WIRTSCHAFTLICHER BETRIEB BEI MIR MÖGLICH.
    Dies bezweifle ich bei dir---wünsche dir noch viele Erkenntnisse .
    Gruß

    Pv seit 2000-8.67 kwp--.-therm.E.= Hackschnitzel 42%x Miscanthus 16% x Bhkw 24% x Scheitholz 8% x WW.WP 6%. x H.Öl 3%xSoTh.1%
    Pv seit 2007- 7,64 kwp
    .
    Pv seit 2014 -8,16 kwp mit Elektrospeicher 11,6 kwh 3 phas.
    Bhkw eco 3.0


  • Hallo,


    es handelt sich um ein Fachwerkhaus was ca 1860 erbaut wurde.


    Es wurde der gesamte Dachstuhl entfernt und darauf ein neues Geschoss ( auch Fachwerk) gesetzt.


    Diese 230 m² sind saniert nach dem EnEV 2014




    Die unteren Etagen (460 m²) sind teil saniert, im EG ist noch nicht einmal eine Fußboden Dämmung!


    Unter Berücksichtigung der Statischen Auflagen ist das ganze Projekt schon sehr aufwendig, aber was tut man nicht alles für die Rente! ;)


    Die Berechnungen für das ganze Projekt:


    Das hat angefangen mit einem Energieberater der wollte mir natürlich sein BHKW schön rechnen und da ich mich im Internet schon belesen hatte, kam ich Ihm schnell auf die schliche.
    Bein 2. Berater war es nicht viel anders!


    Also habe ich mich hingesetzt um mich mal selben an die Berechnung zu machen.


    Momentaner Energieverbrauch --> hochgerechnet auf die Familien Endausbau ---> benötigte Wärme ----> ganzes Haus in eine Familie also alles Eigenverbrauch ----> Absprache mit dem Energieversorger ---- Absprache mit der Elektrofirma----> gutes Angebot von Viessmann und fertig


    Was ich natürlich gar nicht berücksichtigt habe da ich davon keine Ahnung habe ist die ganze Steuerliche Sache.


    Also mein Plan,


    4X Zählerkaskade Eigenverbrauch für 4 Wohnungen ( alles Familie) ! voller Strompreis


    Wärme für 4 Wohnungen Abrechnung nach Wärmemengenzähler


    Warmwasser nach Zähler


    Reststrom einspeisen



    Gruß Falko

  • Das bringt uns alles nicht viel weiter.


    Bitte suche aus Deinen Unterlagen die benötigte Heizenergie in kWh p.a. heraus sowie den Anteil der für Warmwasser veranschlagt wurde.


    Grüße


    PS: ich kann fast nicht glauben das ein Energieberater "sein" BHKW schönrechnen würde - meist sind die Kollegen beim Thema BHKW absolut überfordert.


    Eine "4 fach Zählerkaskade" ist auch murx denn die Zählerkaskade im Sinne der ARN 4105 kaskadiert nur Erzeuger. Du benötigst einen Zweirichtungszähler zum Netz hin und den Erzeugerzähler fürs BHKW. Die Unterzähler für die Familie verschwinden in einem dem VNB nicht zugänglichen Zählerschrank und feddisch

  • Ja hallo,ahdf hat schon einen wesentl.Fakt genannt Bhkw kombiniert mit PV,tolle Sache.Betreibe seit 12Jahren ein Bhkw(62T Betr.h)weis wovon ich rede die Wartungskosten sind teilw.unerträglich,hab es seit 2Jahren mit Pv und Batterie kombiniert,produziert zu 90% eig.Strom.Ein weiterer wichtiger Punkt,ein Pufferspeicher von 10TL damit schiebt mann die Laufzeit,in Zeiten des höchsten Stromverbrauches und damit hoher Eigenstromanteil.Bei mir liegen die gleichen Bedingungen vor,wie in dem hier geschilderten Beispiel.Gruss Bernd

  • Hallo,


    so nun mal die ersten Bilder vom eingebauten BHKW.


    Es wurde ein Vitobloc 200 EM 9/20 verbaut . Dazu kommen dann noch ein Vitocell 100 E 950l, Vidodens 200-W 60KW, Vitocell 100-V 500l und eine Vitotronic 200-H HK3B


    Die Anlage soll am 07.09. 16 in Betrieb gehen!