Mein VU hat vor zwei Wochen auch Briefe verschickt mit 16,5% Erhöhung zum 01.04.2011. Die haben es nicht einmal für nötig befunden in irgend einer Form auf das Sonderkündigungsrecht hinzuweisen. Ist bei denen in den AGB´s versteckt. Da hab ich jetzt erst einmal schriftlich widersprochen und warte noch auf Antwort.
...heut ist Post gekommen
"Nach unserer Auffassung ist der von Ihnen bemängelte Hinweis auf die AGB und das Sonderkündigungsrecht von untergeordneter Bedeutung, da wir in unserem Anschreiben die Preiserhöung eindeutig angegeben und auf die absolute und prozentuale Veränderung der Jahreskosten hingewiesen haben.
Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erklären wir uns aber bereit, die Preiserhöhung für Ihre Abnahmestellen nunmehr zum 1.5.2011 in Kraft zu setzen.
Um weiteren Unstimmigkeiten vorzubeugen, weisen wir ausdrücklich auf das von Ihnen angeführte Sonderkündigungsrecht gemäß Ziffer 6.3 AGB hin."
....geht doch!
Jetz überleg ich mir, wem aus meinem Bekanntenkreis ich eine Kopie von dem Schreiben geb ^^|__| und der Wechsel zu Bürger-Gas ist bis dahin auch geschafft.